Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#62
Hi Winfried,

wenn du Langeweile hast kannst du es nachfordern. Sagen wir es mal so, es ermöglicht dir dein Fahrzeug EU rechtlich korrekt einzuordnen und gibt dir theoretisch mehr Freiheiten bei der Parkplatzwahl hier in Deutschland. Siehe: viewtopic.php?f=100&t=530

Gruß Rico
#63
Hallo Rico

Erstmal Danke für die Info. Da ich eigentlich Oldtimer-Restaurator bin, ist bei mir 1972 Schluss, was Fahrzeugscheininhalte betrifft. Wenn Du mir jetzt noch sagen könntest was genau in welchem Feld stehen müsste wäre ich sehr dankbar.

Das hat eigentlich nichts mit Langeweile zu tun sondern mit Korrektheit. Dem Prüfer schick ich ein Mail, dass er den Fackel nochmal korrekt rauslassen muss. Und das Parkplatzargument ist doch eins?

Vorab Danke für die Hilfe.
#65
w112 hat geschrieben: vor 3 Jahre Hallo Rico, stop, mach Dir keine Mühe, ich habs gefunden, das müsste Feld 14 sein.

Das muss der Inschnöör ändern, ich musste auch so einigen ändern.
So, jetzt hat mich der TÜV Prüfer zurückgerufen und mir mitgeteilt, dass er bei einem 3.5 Tonner nicht auf M umschlüsseln darf, das ginge nur bei z.B. bei einem VW Bus oder vergleichbar bis 2.8t.

Muss man das verstehen?

Ich überlege jetzt schon, mich an übergeordnete Stelle beim TÜV zu wenden.
#66
Ist das geil :lol:

Oder eben auch nicht.. Es ist wirklich Wahnsinn wieviel Interpretation bei unseren Prüfgesellschaften, den einzelnem Sachverständigen eingeräumt wird. Entweder werden entsprechende Verordnungen oder Vorgehensweise nicht zentral erstellt und dann verteilt oder sowas gibt es aber es wird nicht beachtet.

Mir wird das jetzt auch alles zu bunt und ich schreibe am Wochenende nochmal den Leiter hier vom TÜV Süd an ob es ein Dokument zu Vorgehensweise gibt bzw. warum das so unterschiedlich gehandhabt wird.

War denn dein Leergewicht über 2,8t bei der Abnahme? Was steht im Schein?

Gruß Rico
#68
vorher 2.509 laut Fahrzeugschein, was nicht stimmte, denn der hatte fast 200 kg mehr

neu 3.120 laut Wiegeschein
vorher
vorher
man müsst die Kopie eines korrketen Fahrzeuscheins nach Unschreibung haben
Dateianhänge
nachher
nachher
#69
Hallo zusammen,

ich klinke mich hier mal mit ein. Hier ist das ganze aus österreicher Sicht recht "gut" beschrieben:

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Wie in den Beiträgen zuvor betrifft es die Änderungen vor Erstzulassung bis zur WLTP-Prüfung. Was mich jetzt etwas stutzig macht: Wenn ich als Privatperson an einem N1 oder M1 Fahrzeug eine Solaranlage verbaue, siehe 2.4.2 Stichwort Querschnittsfläche, hat diese doch Auswirkung auf das CO2-Verhalten, genauso wie ineffizientere Reifen etc. Wie wird da bezüglich WLTP-Verfahren vorgegangen? Ist das ebenfalls gänzlich unrelevant da das Fahrzeug schon zugelassen ist?

Viele Grüße,
Christian
#70
Ich bin jetzt auch recht verwirrt was den Kauf eines Transporters und die Umschreibung auf M1 geht.

Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es kein Problem wenn das Fahrzeug nicht nach WLTP-Prüfverfahren sondern nach NRFZ geprüft wurde?

Also bei der Fahrzeugsuche immer auf die Schlüsselnummer achten.
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