Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#51
Hi Rico,

dank dir, ich habe die Anfrage mal gestellt. Eine zweite Meinung hole ich mir noch ein.

Aber, @Rico_KN, was ist denn überhaupt der Nachteil, wenn ich das Fahrzeug als "N1 SA" und nicht M1 SA umgemeldet bekomme? Ich sehe aktuell eher den Vorteil, dass den Bezugsmase, die bei M1 SA mit 2840 kg einzuhalten gilt, aktuell nicht mehr hindert, dass Fahrzeug nach entsprechendem Umbau einfach umzuschlüssln.

VG Marc
#52
Für mich der größte Nachteil wäre die nicht Verfügbarkeit einer angepassten und günstigen Wohnmobilversicherung. Ebenso kann dein umgebautes Fahrzeug kein N1 Fahrzeug mehr sein.

N1: Für die Güterbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
M1: Für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.

Wie kannst du also mit N1 und einem anderen Nutzungszweck überhaupt korrekt versichert werden?

Bzgl. Bezugsgewicht... mach die Umschreibung vorher und dann passt es doch.

Gruß Rico
#53
Ich habe den neuen Fiat Ducato mit Euro 6d temp (EURO&;WLTP;CI;PI/CI;N1 III, N2). Kann ich diesen jetzt zu einem Wohnmobil umtragen lassen oder nicht? ich blicke hier nicht ganz durch bei diesem Thema? Und wenn es nicht geht, dann kann ich das nicht umbauen? Oder kann ich das trotzdem machen und muss das nur als LKW oder PKW anmelden und versichern und zahle dann evtl. mehr oder wie läuft das? Ich habe mit dem Umbau jetzt schon angefangen und kann jetzt schlecht aufhören wenn es nicht geht??
#54
Moin. Natürlich kannst du mit dem Wagen als LKW weiter fahren, dann ist dein Ausbau quasi die Ladung. Du kommst dann halt nur nicht in den Genuss, der billigeren Versicherung.
Bei der anderen Frage, kann ich dir nicht weiterhelfen. M.
Julian gefällt dies
#55
Die Frage ist dann eher, was ist tatsächlich in dem Fall versichert. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das man seinen Ausbau bei einem Unfall / Diebstahl in irgendeiner Weise geltend machen kann, wenn das Fahrzeug als N1 oder N2 versichert ist. @Andolini Thomas du bist aus der Branche.. was sagst du dazu?

@Julian
Natürlich kannst du auf M1 umschlüsseln, sofern du alle Voraussetzungen erfüllst. Du hast sicher den Abgasschlüssel 36CI.. genau wie bei mir und ich habe die Umschlüsselung erfolgreich hinter mir.

Gruß Rico
Julian gefällt dies
#56
Ja genau ich habe auch 36CI. Also muss ich mir nur den richtigen TÜV Menschen suchen, der das macht und dann sollte dem Ausbau nichts weiter im Wege stehen. Das beruhigt mich erst mal, dachte ich hab das Geld für das Auto jetzt in den Sand gesetzt.

Zählen denn jetzt die 2610kg als Gewicht oder die 2840kg ? Ist ja doch ein großer Unterschied.

@Rico_KN
Wie sieht denn dein Fahrzeugschein jetzt aus im Vergleich zu dem von @T2a ?
#57
N1 mit Aufbau SA gibt es nicht. Hier sind alle Fahrzeugklassen aufgelistet, die das KBA anerkennt: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
An Seite 21 sind alle N-Klassen und Aufbauarten aufgezählt.

Interessant ist auch Seite 72. Da stehen die alten SO.KFZ WOHNMOBIL als zulässig, was dem EG-Klassen widersprecht. Ganz Lustig wird es, wenn man die Anmerkung 8,7 auf Seite 73 liest:
8.7) Die Wohnmobile fallen nicht unter den Anwendungsbereich XXIII, XXIV und XXV StVZO; dort sind nur jeweils die "Personenkraftwagen" genannt. Es bestehen jedoch keine Bedenken, die bloße Tatsache festzustellen und zu dokumentieren, dass die betreffenden Wohnmobile (abgesehen vom Pkw-Begriff) die Anlagen XXIII, XXIV oder XXV StVZO erfüllen
Es bleibt also chaotisch und widersprüchlich. :man_shrugging:

Durchsucht man das Dokument nach "Wohnmobil" findet man auch noch etwas zu Umschreibungen (ab Seite 100). Ich versteh das auf die Schnelle noch nicht so richtig. Wenn ich den ** hinter Wohnmobil folge, lese ich:
**) Anmerkung: Aus programmtechnischen Gründen muss die bisherige Zuordnung beibehalten werden (s. VkBI. 2008 S. 4
Bei der Begründung fehlt mir direkt die Lust mich näher damit zu beschäftigen. :confounded:
Rico_KN hat geschrieben: vor 3 JahreDie Frage ist dann eher, was ist tatsächlich in dem Fall versichert. Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen das man seinen Ausbau bei einem Unfall / Diebstahl in irgendeiner Weise geltend machen kann, wenn das Fahrzeug als N1 oder N2 versichert ist. @Andolini Thomas du bist aus der Branche.. was sagst du dazu?
Das betrifft in erster Linie die Fahrzeugversicherung, also Teil-/Vollkasko. Für die Haftpflicht ist das zweitrangig.

Auch zu den Abgasschlüsseln bei Wohnmobilen gibt das Dokument ab Seite 76 Auskunft. Hab ich aber jetzt auf die schnelle nicht durchgearbeitet.

Die Versicherung richtet sich schon erstmal nach der Fahrzeugklasse. Wenn das Fahrzeug anders genutzt wird, ist das anzeigepflichtig. Schließlich ändert sich das Risiko. Grundsätzlich spricht nichts dagegen ein N1-Fahrzeug als Wohnmobil (bzw. Campingfahrzeug) zu versichern. Wir haben das schon öfter gemacht. Während der Umbauzeit geht es auch gar nicht anders, wenn das Fahrzeug zugelassen bleiben soll.

Ein anderes Problem ist der Wegfall der Betriebserlaubnis, wenn man die Voraussetzungen für die N1-Fahrzeugklasse nicht mehr erfüllt. Laderaum muss in geeigneter Form abgetrennt bleiben. Das sollten die Prüfer aber genauer sagen können. Für den Versicherungsschutz ist eine gültige Betriebserlaubnis Voraussetzung. Sonst kann es im Schadenfall sogar in der Haftpflicht Regress geben.
#59
Ok, dann heißt das, N1 mit Wohnmobilausbau hat keine ABE wenn es hart auf hart kommt.

@w112
Da hat dein Prüfer eine Umschlüsselung ohne EG Fahrzeugklasse durchgeführt.

Gruß Rico
#60
Rico_KN hat geschrieben: vor 3 JahreN1 mit Wohnmobilausbau hat keine ABE wenn es hart auf hart kommt.
Theoretisch. Aber was weiß ich oder das KBA schon. Wenn der Inschenör N1 SA ins 21er Gutachten schreibt und das Programm der Zulassungstante es schluckt, soll es so sein. :man_shrugging:
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