- vor 3 Jahre
#91
Hallo zusammen,
ich muss leider auch fragen:
Woher weiß ich welche Bezugsmasse gilt?
Bisher wurde ja nur beschrieben, dass für den Ducato die höhere gilt.
Wir haben jetzt einen Peugeot Boxer L4H2, EZ 11/19 mit EURO6;WLTP;AO;PI/CI; N1 III, N2 und 36AO, sind also ebenfalls betroffen.
Die Leermasse im Fahrzeugschein ist mit 2170-2385 beschrieben, zul. Gesamtgewicht ist 3,5t.
Wie kann ich jetzt die möglicherweise greifende, zulässige maximale Bezugsmasse für die Wohnmobil-Zulassung feststellen?
Lässt sich das aus dem Fahrzeugschein ableiten, muss ich das beim TÜV oder beim Hersteller erfragen?
ich muss leider auch fragen:
Woher weiß ich welche Bezugsmasse gilt?
Bisher wurde ja nur beschrieben, dass für den Ducato die höhere gilt.
Wir haben jetzt einen Peugeot Boxer L4H2, EZ 11/19 mit EURO6;WLTP;AO;PI/CI; N1 III, N2 und 36AO, sind also ebenfalls betroffen.
Die Leermasse im Fahrzeugschein ist mit 2170-2385 beschrieben, zul. Gesamtgewicht ist 3,5t.
Wie kann ich jetzt die möglicherweise greifende, zulässige maximale Bezugsmasse für die Wohnmobil-Zulassung feststellen?
Lässt sich das aus dem Fahrzeugschein ableiten, muss ich das beim TÜV oder beim Hersteller erfragen?