Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
Andolini hat geschrieben: vor 1 Jahr Es gab mal So.Kfz. Das waren "Sonstige Fahrzeuge". Gibts in den EG-Fahrzeugklassen schon lange nicht mehr. Aber wenn es Prüfer gibt, die da immer noch draufschlüsseln wundert mich das nur kurz etwas. :rolling_eyes:
Na dann roll weiter mit den Augen. :rofl: Ich habe meinen Kasten vor anderthalb Jahren umschreiben lassen und tatsächlich ein SO.KFZ in den Papieren. Mir ist es egal wie sie es nennen, solange ich gültige Papiere habe.

Chris
#13
@ChrisChris SO.KFZ steht bei mir auch drin. Laut Wikipedia ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar]) wird der Begriff aber nur vom Stat. Bundesamt verwendet, sonst bedeutet es "Sonstiges KFZ". Oder du hast Sd.KFZ drin stehen, dann haste dein WoMo von der Wehrmacht :rofl:
#16
mwrsa hat geschrieben: vor 1 Jahr @ChrisChris SO.KFZ steht bei mir auch drin. Laut Wikipedia ([Externer Link für Gäste nicht sichtbar]) wird der Begriff aber nur vom Stat. Bundesamt verwendet, sonst bedeutet es "Sonstiges KFZ". Oder du hast Sd.KFZ drin stehen, dann haste dein WoMo von der Wehrmacht :rofl:
Da steht aber auch eindeutig, dass das für Womos veraltet ist:
Sonderkraftfahrzeug wird als Begriff in Werken des Statistischen Bundesamtes genutzt. Im Bereich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) wurde bis Einführung der EG-Fahrzeugklassen die ähnliche Bezeichnung „Sonstiges Kraftfahrzeug“ für Wohnmobile genutzt. Hierzu mussten bestimmte Mindestkriterien erfüllt sein (Sitzgelegenheit, Schlafplätze, Stauraum, Küche). Nach EG-Fahrzeugklassen gehören Wohnmobile spätestens seit 2009 in die Klasse M mit dem Aufbau SA (Anlage XXIX zur StVZO (zu § 20 Absatz 3a Satz 4) Abschnitt 1, Nr. 5.1).
Mal sehen wann das auch beim letzten Prüfer angekommen ist.
#19
Wobei das ja umstritten ist. Das Zusatzzeichen 1024-10 bezieht sich auf Personenkraftwagen und die Argumentation ist ja, dass Du mit der Klasse M1 eben genau zu dieser Klasse gehörst. Das KBA unterscheidet bei der Klasse M1 allerdings zwischen Personenkraftwagen und Fahrzeugen mit besonderer Zweckbestimmung (in unserem Fall SA = Wohnmobil). Auf Grundlage der KBA-Definition dürfen wir dort also nicht stehen. Dieser Logik folgend dürften aber weder beschussgeschützte Mercedes S-Klassen (SB) dort parken noch rollstuhlgerechte Fahrzeuge (SH). Gerade letzteres wäre schon etwas skandalös…