Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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von Jorinde
#1
Guten Abend,

muss mal Frust loswerden...

Hab im Okt. letztes Jahr ein -wie ich meinte- solides Basisfahrzeug gekauft, 6 Jahre alt, feuerverzinkte Bodenblech, damit nix rostet, nur leichte Gebrauchsspuren.
Dann wurde mir der Bauplatz abgesagt. Bruno stand auf der Straße und ich konnte nicht wirklich was machen. Hab ihn aber immer mal gefahren. Dabei fielen nacheinander 3 Schäden auf. Also bin ich 3 Mal die 500km zum Händler und zurück gefahren bzw. eine Tour auch immer mit der Bahn hin bzw. zurück. Alles repariert. Einer der Schäden war ein Unfallschaden neben der Schiebetür. Der Vorgänger hatte Presspappe von innen dagegen geklebt. Die Werkstatt hat es professionell gemacht- dachte ich. Verg. WE habe ich den Fußboden gelegt und mich gewundert, was so muffig riecht. Die Werkstatt hat die Presspappe offenbar aufgeweicht und die Brühe einfach in die SChweller laufen lassen! Jetzt popel ich alles mit der Grillzange raus!! Boah... ich hab den heiligen Zorn.

An der gegenüberliegenden Seite außen fiel mir eine kleine Roststelle auf. Also habe ich die geschliffen und mit Schutzlack versehen. Dabei fiel mir auf, dass es viele minikleine Löcher im Schweller. Der Karosseriebauer (leider 700km weg) vermutet, dass es da schonmal einen Unfallschaden gab (aufgesetzt?) und die Löcher vom gerade ziehen sind.

Von der Hecktür entfernte ich diese schwarze Stoßleiste. Dahin kam eine massive Beule hervor. Nur der obere Teil des SChadens war gerichtet, so dass man es nicht sieht.

Durch den verspäteten Baubeginn habe ich das alles nicht rechtzeitig mitbekommen. Garantie vorbei. Nur die defekte Klimaanlage habe ich rechtzeitig bemerkt.

Solchen Pfusch wie die aufgeweichte Pappe in der Karosserie hätte ich nie von einer Werkstatt erwartet. Man muss wirklich zum Fenster raus gucken ob´s hell ist, wenn jemand "Guten Morgen" sagt.

Jojo
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von Bastelfreak
#3
Da passt die Geschichte eines Freundes aus den 70ern.
Er wollte nur ein paar kleine Roststellen am Schweller seines PKW reparieren.
Die Reparatur war aber schon früher erfolgt, ausgegossen mit Beton.
Alles sehr stabil.

Gruß Manfred
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von Knox
#4
Jorinde hat geschrieben: vor 1 JahrGarantie vorbei.
Und wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Hast du 2 Jahre, oder nur ein Jahr?
von Jorinde
#5
Ich hatte ein Jahr Gebrauchtwagengarantie. Die kaputte Klimaanlage habe ich rechtzeitig bemerkt und per eMail an die Werkstatt gemeldet, so dass ich nachweisen kann, dass sie vor Ablauf der Garantie kaputt war.
Aber der Rest kam leider jetzt erst zum Vorschein.
Da zwischen meinem Wohnort und der Werkstatt / dem Händler 250km liegen, hatte ich ernsthaft überlegt, die Reparatur der Klimaanlage selbst zu bezahlen. Das Fahrzeug ist schon 1500 km gefahren, nur wegen Nachbesserungen. Abgesehen von den Dieselkosten und den zusätzlichen Bahntickets ist allein das schon ärgerlich.
Aber ernsthaft: Lässt man sich die Innenverkleidung abbauen, bevor man einen Kastenwagen kauft? Ich habe mich auf den Boden gelegt um drunter zu schauen, hab alles, was mir empfohlen wurde, geprüft und das Fahrzeug vor Baubeginn regelmäßig bewegt, damit mir eventuelle Mängel an Motor, Getriebe, Kupplung.... auffallen. Hat ja auch funktioniert.
Ein paar Dellen oder kleinere Blessuren, wie Nutzfahrzeuge sie eben haben, hätten mich nicht gestört. Aber 3 massive Unfallschäden sind doch heftig. Und dazu die Schlamperei mit der aufgeweichten Presspappe im Schweller. Letzteres hat mir die Galle überlaufen lassen...

Mir ist klar, dass mir niemand helfen kann. Ich musste nur eben mal meinen Frust loswerden.
Danke für lesen...

Jojo
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von Der Toto
#6
Moin,

ohne es mit Sicherheit zu wissen:
Garantie hin oder her.
Ist es nicht so, dass beim Verkauf auf Unfallschäden hingewiesen werden muss? Und wenn ein Unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft wird dies als Betrug bewertet wird?
Da würde ich mich mal schlau machen.

Liebe Grüße

Thorsten
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von jj79
#7
Wobei der Händler dann selber hätte Kenntnis davon haben müssen @Der Toto
T.Larsen gefällt dies
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von Andolini
#8
Arglistige Täuschung ist nicht automatisch immer auch Betrug. Betrug gibt Strafe. Nützt dem Geschädigten erstmal nichts. Arglistige Täuschung ist das Mittel der Wahl für zivilrechtliche Ansprüche. Dafür reicht es, dass der Händler von dem Mangel hätte Kenntnis haben können. Allerdings kann man damit nur den Kaufvertrag anfechten. Ist das erfolgreich wird der mit Ausgleich rückabgewickelt. Das wird nicht im Interesse von Nele sein. Zumal der Ausgleich auch kosten wird. Sie kann damit aber dosiert Druck aufbauen. Arglistige Täuschung verjährt mit Ablauf des dritten Jahres nach Kenntnis. Spätestens 10 Jahre nach Kauf.

Alles ohne Gewähr, bin kein Jurist.
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von Knox
#9
Jorinde hat geschrieben: vor 1 JahrIch hatte ein Jahr Gebrauchtwagengarantie
Das ist gut. Ich fragte aber nach der Gewährleistung. Die wird bei Gebrauchtwagen auch häufig auf 1 Jahr begrenzt. Aber eventuell hat der Händler 2 Jahre.
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von w112
#10
Knox hat geschrieben: vor 1 Jahr
Jorinde hat geschrieben: vor 1 JahrIch hatte ein Jahr Gebrauchtwagengarantie
Das ist gut. Ich fragte aber nach der Gewährleistung. Die wird bei Gebrauchtwagen auch häufig auf 1 Jahr begrenzt. Aber eventuell hat der Händler 2 Jahre.
Ob 1 Jahr oder 2 Jahre, nach 6 Monaten gilt die Beweisumkehr.