Für alle, die wissen möchten, was daraus geworden ist....
Termin beim Anwalt war gestern. Vorgehensweise wird sein:
- zunächst den Händler auffordern, die defekte Klimaanlage in Ordnung zu bringen und den Schweller zu versiegeln. Dieser Schaden entwickelt sich nicht mal eben in 3 Monaten, so dass hier zu argumentieren ist, dass der Schaden bereits beim Kauf bestanden hat.
- Der Händler soll zu dem Zweck das Fahrzeug hier abholen, und zwar mit einem Abschleppwagen, und auf dieselbe Art und Weise wieder hierher bringen. Wir gehen davon aus, dass er darauf keine Lust hat. Das sind mal eben 500km bd. Strecken.
- Kostenvoranschlag von der Werkstatt über die Reparatur der Klimaanlage und der Versiegelung des Schwellers
- Dem Käufer anbieten, dass die Reparatur(en) hier gemacht werden
- Übernimmt er dafür die Kosten, verzichte ich auf die Aufwandsentschädigung
- Mag er nichts davon, zahle ich die Reparatur selbst und stelle Aufwandsentschädigung für 1500 km Fahrten zur Nachbesserung und die Zugtickets in Rechnung. Außerdem werden wir dann über Wertminderung durch verschwiegene massive Unfallschäden sprechen müssen.
Nachteil: Wenn er es abholt und wieder her bringt, ist es mindestens ne Woche weg. Zeit, in der ich nicht bauen kann....