- vor 1 Jahr
#11
Stimmt (bei Kauf bis letztes Jahr). Bei einer kaputten Klima dürfte der Beweis schwer sein. Aber bei einem schlecht reparierten Unfallschaden könnte das gelingen
Der Toto hat geschrieben: ↑vor 1 JahrIst es nicht so, dass beim Verkauf auf Unfallschäden hingewiesen werden muss? Und wenn ein Unfallfahrzeug als unfallfrei verkauft wird dies als Betrug bewertet wird?Egal Betrug oder arglistige Täuschung, ein erfahrener Autohändler sieht beim Ankauf eines Gebrauchten gleich wo nachlakiert wurde und dass da ein Schaden versteckt ist. Er wusste daher in meinen Augen allerhöchstwahrscheinlich Bescheid.
mwrsa hat geschrieben: ↑vor 1 Jahr Ich hatte mal gelernt, dass bei Mängeln WUMSN giltIch glaube, eine ganz wichtige Sache, zumindest für den Kunden, geht meistens unter - Nacherfüllung. Werden unmittelbar nach der Lieferung (innerhalb von ca. einer Woche) erhebliche Mängel festgestellt, darf der Kunde entweder auf Nacherfüllung des Kaufvertrages (Lieferung der einwandfreien Ware) oder Wandlung bestehen. Hier darf der Verkäufer nicht auf eine bestehende Herstellergarantie oder Gewährleistung verweisen, die Wahl hat der Kunde. Die Mängel müssen dabei erheblich sein, nicht etwa eine kaputte Glühbirne. Erst danach, also nach ca. einer Woche, darf der Verkäufer Nachbesserungen ins Spiel bringen.