Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#21
Der entscheidende Unterschied ist aber, dass die Typzulassung des Fiat oder Sevel, nicht vom KBA erteilt worden ist und deshalb auch nicht dort widerrufen werden kann.
Andolini gefällt dies
#22
Glückwunsch an alle Ducato-Besitzer mit Euro 5 und Euro 6.
Der EUGH hat entschieden, dass es Schadenersatz für alle wegen unzulässiger Thermofenster geben wird.
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ChrisChris gefällt dies
#23
Moin,

da stellt sich mir nur die Frage, wo mein (persönlicher) Schaden ist, wenn mein Ducato (Euro5) mehr Dreck herauspustet, als er darf.
Er fährt ja trotzdem.
Einen Schaden hätte ich ja genaugenommen erst durch ein Softwareupdate, welches Abgasrückführung und somit die Verkokung erhöht,
oder mir im schlimmsten Fall die Zulassung entziehen.

Gruß
Thomas
Andolini gefällt dies
#24
mafer hat geschrieben: vor 1 Jahr Der EUGH hat entschieden, dass es Schadenersatz für alle wegen unzulässiger Thermofenster geben wird.
Laut Artikel hat das Gericht hat die Voraussetzungen für eine Klage neu definiert, so dass Klagen auch bei nicht vorsätzlicher Handlung des Herstellers erhoben werden können. An dieser Hürde sind scheinbar bisher viele Klagen gescheitert, den Vorsatz hat wohl nur VW erfüllt. Dass es jetzt für alle Schadensersatz gibt, steht da nicht. Ich wage auch zu bezweifeln, das jemand in Deutschland einen italienischen Hersteller mal eben so verklagt. Das kratzt den vermutlich nicht so sehr.

Chris
#25
Der_Hammer hat geschrieben: vor 1 Jahr da stellt sich mir nur die Frage, wo mein (persönlicher) Schaden ist, wenn mein Ducato (Euro5) mehr Dreck herauspustet, als er darf.
Der Schaden entsteht z.B. durch erhöhten Wertverlust im Falle eines Verkaufs.
Ich glaube auch, dass eine Klage für Privatpersonen wenig Aussicht auf Erfolg hat und sehe da auch für mich überhaupt keinen Sinn darin, bin ja mit dem Auto zufrieden (solange ich ihn weiterhin bei mir fahren darf).
Ich sehe wenn dann eher das Risiko, dass die DUH und Konsorten auf Verbote klagen...
#26
Glückwunsch an alle Ducatofahrer:

Es gibt Geld....

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#27
mafer hat geschrieben: vor 6 MonateGlückwunsch an alle Ducatofahrer:
Es gibt Geld....
Nicht für alle Duactofahrer und auch nicht automatisch.
Der verlinkte Artikel ist in erster Linie Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei.
Andolini gefällt dies
#28
Nordwind hat geschrieben: vor 6 Monate Nicht für alle Duactofahrer und auch nicht automatisch.
Der verlinkte Artikel ist in erster Linie Werbung für eine Rechtsanwaltskanzlei.
Die Anwaltskanzlei vertritt auch mich in einer 2017 über myright eingereichten Klage gegen VW ( E189 ), letzte Woche war der Verhandlungstermin, ob's Geld gibt und wann das dann gezahlt wird, steht noch in den Sternen, auch wenn die Schuldfrage eigentlich seit diversen Jahren fest steht, Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Dinge, aber den Sachverhalt prüfen und Klage einreichen kann sich lohnen, idealerweise mit Rechtsschutzversicherung im Hintergrund....
#30
Ich meine, dass es um alle Dieselfahrzeuge Euro 5 und 6 mit dem berüchtigten Timer geht.
Zuerst hatte der EUGH den Bundesgerichtshof korrigiert und eine fahrlässige Schuld als ausreichend angesehen, dann hat der BGH in Sachen VW seine Rechtsprechung geändert und dem ist nun das OLG Naumburg gefolgt. Die Entscheidung ist vorläufig rechtskräftig.