Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Alles, was nicht in die anderen Kategorien passt
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
Bei mir steht im April die nächste HU/AU an...
Leider werde ich es bis dahin nicht schaffen, meinen Ausbau fertigzustellen, um die Ummeldung zum Womo gleich mit zu machen.
Ich habe nun Bedenken, dass die HU in diesem Fahrzeugzustand nicht möglich ist.
Der Innenraum sollte dem Prüfer ja egal sein, aber was ist mit z.B. dem Unterflur-Grauwassertank, Dachhauben, Standheizung etc.?
Interessiert den Prüfer das?
Plan B wäre abmelden und auf Privatgelände fertig ausbauen... Wäre aber nicht optimal.
#2
Stehts denn rum, oder fährst du damit? Wenn der Tüv jetzt fällig ist (2/23), solltest du im April hin, sonst kostet es etwas mehr. Das hält sich aber in Grenzen, 4 Monate überziehen geht auch, wenn du bis Juni des Ausbau schaffst. Kann halt ein Bussgeld geben, wenn es auf öffentlichem Grund steht, vor allem in Städten, oder rumfährst.

Gruss Manfred
#3
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1.
die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
Strenggenommen hast du also bis zur Umschreibung keine gültige Betriebserlaubnis. Auch wenn du den Prüfer gut kennst und die HU bekommst, bleibt dieses Risiko. Also Nutzung auf das Nötigste beschränken und auch das gut begründen können. Ist kein Spaß, wenn es stillgelegt wird.
#4
Moin Julian,

wie ist dein Fahrzeug den aktuell zugelassen?
Sollte es als Nutzfahrzeug N1 zugelassen sein und die Trennwand ist noch drin, gilt der Rest grundsätzlich erstmal als Ladung.
Der Gastank könnte zum Problem werden, dafür dann die Gasprüfung gemacht werden müsste. Ist die Gasanlage nicht fertig, wirst Du die aner nicht bestehen.
Evtl. den Gastank dann erstmal wieder ausbauen.
Wenn Du ein N1 Nutzfahrzeug hast, und die Trennwand ausgebaut, hast Du genau genommen keine Betriebserlaubnis mehr. Wenn Dich der Prüfer dann nicht kennt und Deinen Ausbau vielleicht begleitet, dürfte es auch schwierig werden.

Bis April ist ja noch etwas Zeit. Bau Dir den Innenausbau provisorisch zusammen.
Kochstelle muss fest verbaut sein, Schlaf und Sitzmöglichkeit auch (auch umbaubar). Der Tisch darf auf lose sein, muss aber dabei sein und während der Fahrt sicher verstaut. (soltte einen festen Platz haben)

Gruß
Thomas
#5
Ist das nicht so, dass manche ihre Fahrzeuge garnicht zum Womo ummelden? Dann frage ich mich, wie die das handhaben :thinking:
Ne ist schon klar, dass ich momentan eigentlich nicht legal unterwegs bin. Aber wie soll man es denn sonst machen, habt ihr alle das Fahrzeug abgemeldet und auf einem Privatgrundstück ausgebaut?

Wenn ich mich anstrenge, werde ich bis April auch fertig. Und ja stimmt, ich könnte auch noch überziehen, danke für den Hinweis.
Ich dachte, ich frag mal nach. Also besser keine HU mit unfertigem Ausbau.

Es ist als N1 zugelassen und die Trennwand ist draußen, dafür ist eine selbstgebaute Holz-Trennwand drin. :dizzy_face:

Bei der normalen Ummeldung zum Womo gibts aber keine spontane Stilllegung? :partying_face:
#6
Wenn die HU-Plakette 4/23 zeigt, kannst du Ende Juni das erste Mal zum TÜV. Falls Mängel da sind, hast du nochmal 6 Wochen kostenfrei Zeit, diese abzustellen. Da bist du dann Mitte August...
#7
Hi Julian,
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrDer Innenraum sollte dem Prüfer ja egal sein, aber was ist mit z.B. dem Unterflur-Grauwassertank, Dachhauben, Standheizung etc.?
Interessiert den Prüfer das?
Wenn der Tank da unten sicher befestigt ist Und auch die Dachhaube interessiert ihn auch das normal auch nicht.
Einfach alles was lose in der Karre liegt und steht rausräumen und Und auf jeden Fall Gasflaschen wenn schon welche angeschlossen sind.
Dann TÜV machen und weiter basteln.
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrIst das nicht so, dass manche ihre Fahrzeuge garnicht zum Womo ummelden? Dann frage ich mich, wie die das handhaben :thinking:
Mein WoMo wurde nie umgemeldet und war wegen langsamen Ausbau in verschiedenen Ausbaustufen 2 x beim TÜV.
Die haben nicht mal einen einzigen Blick nach hinten geworfen.
Auch nicht zum selbsteingebauten Schiebedach.
Ebenso jetzt wo er fertig ohne Ummeldung beim TÜV war.

Robert
#8
Truthransit hat geschrieben: vor 1 JahrAber wie soll man es denn sonst machen, habt ihr alle das Fahrzeug abgemeldet und auf einem Privatgrundstück ausgebaut?
Ich hab es genau so gemacht.

Viele heben den Zeigefinger wegen einer nur fast passenden Reifengröße, fahren aber selbst monatelang ohne Betriebserlaubnis im Alltag umher. Ist halt so. In JEDER Kfz-Versicherung ist eine geänderte Nutzung für die Kasko ausgeschlossen. Interessiert genau die gleichen Leute gar nicht, wenn sie fälschlicherweise behaupten, etwas Überladung, die Bootsluke oder ein nichteingetragener Sitzplatz wäre ein Problem für die Versicherung. Man kann nie alle aufklären.

Praktisch darfst du das Fahrzeug auch während der Änderung der Fahrzeugart bewegen. Es muss halt argumentativ schlüssig sein. Transport von Ausbaumaterialen, Fahrten in die Werkstatt wo du bestimmte Arbeiten durchführt und ähnliches, wird dir keiner zum Problem machen. Die sind eben nötig, bevor du die Fahrzeugart umschreiben lassen kannst. Das lange Wochenende am Bodensee wird schwieriger zu argumentieren sein.
#9
Andolini hat geschrieben: vor 1 JahrDie sind eben nötig, bevor du die Fahrzeugart umschreiben lassen kannst.
Kann sich die Fahrzeugart aus Sicht der Versicherung ändern, wenn die Anforderungen an die neue Fahrzeugart (noch) nicht erfüllt sind?

Den Tisch zu Hause zu lassen oder den Kocher loszuschauben und in die Schublade zu legen kann ja z.B. nicht so schwierig sein...
#10
Der Versicherung geht um die Nutzung gemäß Zulassung. Also wenn du das Fahrzeug nicht mehr so nutzt wie es zugelassen ist, ist das bereits eine Pflichtverletzung.

Exemplarisch aus den Bedingungen der Kravag:
K.5 Änderung der Art oder Verwendung des Fahrzeugs

Ändert sich die Art oder Verwendung des Fahrzeugs, müssen Sie uns dies anzeigen. Wir können in diesem Fall den Versicherungsvertrag nach G.3.6 kündigen oder den Beitrag ab der Änderung anpassen. Erhöhen wir den Beitrag um mehr als 10 %, haben Sie ein Kündigungsrecht nach G.2.8.

Hinweis:
Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann im Schadensfall zur Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung entsprechend D.2.1 bis D.2.3 führen.
Wishbone gefällt dies