Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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von JagWilli
#1
Hallo,
ich bin neu hier im Forum. Kurz zu mir ( werde mich auch noch im entsprechenden Thread vorstellen): Bin 62 Jahre jung, handwerklich schon immer im Hobby aktiv und will mir selbst was ausbauen.
Ich hoffe nicht zu nerven, dass entsprechende Fragen schon oft gestellt worden sind. Ich habe keine klare Antworten seither gefunden.
Mein Plan ist ein Grundfahrzeug mit 5,40- 6m Länge und Stehhöhe und/ oder auch Hochdach. ( das Bett soll unters Dach )
Ich suche also nach dem entsprechenden Grundfahrzeug. Es werden viele Transporter angeboten, in der Regel mit einer Trennwand. Kann man die einfach rausnehmen ( wahrscheinlich flexen) oder muss die für die Zulassung als LKW drin bleiben und kann für die Wohnmobilzulassung raus ?
Ist es sinnvoll eine LKW Zulassung oder Wohnmobil Zulassung zu haben. Es soll klar ein Wohnmobil werden. Die Frage bezieht sich auf laufende Kosten wie Steuer, Versicherung , 1 oder 2 Jahre HU Vorstellung.

Das sind so meine brennendsten 2 Fragen, weitere kommen bestimmt :slight_smile:

Grüße, Willi
#2
Die Trennwände sind meist verschraubt, wobei oft zwei Schrauben Abreißschrauben oder Nieten sind, die ausgebohrt werden müssen.
LKW = Trennwand, Wohnmobil geht mit oder ohne Trennwand.
Die Gesamtkosten aus Steuer und Versicherung sind beim Wohnmobil geringer. Der Wohnmobilausbau ist dann mitversichert.
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von mwrsa
#3
Wobei die Trennwand im LKW wohl "nur" eine Forderung der Berufsgenossenschaft zum Arbeitsschutz ist (Ladungssicherung), und nur selten in den Papieren eingetragen.

Bei meinem Crafter gingen alle Schrauben leicht rauszudrehen - wenn ich denn rankam. Nur die am Boden waren festgerostet.
Es gibt wohl auch Kastenwagen mit eingeschweißter Trennwand, die ist möglicherweise als tragendes Bauteil einkalkuliert, das wäre dann zu klären, bevor du die Flex ansetzt!
#4
Hallo Willi,

wie schon geschrieben wurde sind die Trennwände in der Regel bis auf 2 nicht lösbare Schrauben, nur verschraubt.
Die 2 eben herausbohren, wie Peter schon schrieb.

Aber was zu deinem Bett und der Fahrzeughöhe.
JagWilli hat geschrieben: vor 1 JahrMein Plan ist ein Grundfahrzeug mit 5,40- 6m Länge und Stehhöhe und/ oder auch Hochdach. ( das Bett soll unters Dach )
Ich würde für deine Pläne einen H3 kaufen.
Die Höhe hätte ich auch gernen (L1 gibt es aber leider nur mit H2), dann würde ich nicht mehr quer in meinem Hubbett mit Seilwinde schlafen, sondern im Dachbett wie im Concorde Compact.

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar] kannst du dir die simple und praktische Funktion von dem Dach-Klappbett ansehen.
Auch bei diesem Bett kann zum hochklappen, das ganze Bettzeug auf dem Bett liegen bleiben und wird nur ein Stück nach vorne über die Fahrerkabine geschoben.
Ich hatte 11 Jahre lang die selbe Lösung im Vorgängermodell und zwar damals noch ohne Gasferden.
Es geht also auch alleine mit Muskelkraft, obwohl ich nicht der Größte und Stärkste bin.

Robert
#5
Vielen Dank für die Infos. Das erleichtert die Suche nach einem passenden Fahrzeug. Das hilft weiter.

Grüße, Willi
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von Knox
#6
L2 gibt es auch als H3. Der ist aber 5,53 m lang...
#7
Bei neueren Fahrzeugen ist die Abtrennung zum Laderaum hin Pflicht, für einen Wohnmobil Umbau würde ich die Trennwand immer entfernen, gibt einfach mehr Raumgefühl, gerade bei kurzen Fahrzeugen.

Idealerweise lässt man den LKW frisch tüven und beginnt dann den Umbau, bis zum nächsten Termin in zwei Jahren sollte der Umbau dann soweit fertig sein, das man dann ein Wohnmobil hat....
Theoretisch könnte es bei einer Verkehrskontrolle mit der rollenden Baustelle Probleme geben, hab ich aber noch nie konkret was von gehört, viele machen auch mal zwischendurch schon mal eine Testtour, bevor alles fertig ist...

Ob man wirklich jenseits der 25 noch zum schlafen irgendwo hoch krabbeln muss, musst du selbst entscheiden, ich würde zu einigen Probenächten in einem Alkoven o.ä. Wohnmobil raten, ich bin deutlich jünger und ich hab weder Lust hoch ins Dachzelt zu klettern oder auf alle Viere in ein normales Zelt zu robben, was ich momentan noch mache, da würde ich eher ein Hubbett, was zum klappen oder ausziehen bauen....
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von Knox
#8
Sprotte hat geschrieben: vor 1 JahrBei neueren Fahrzeugen ist die Abtrennung zum Laderaum hin Pflicht,
Echt? Wurde Die EU-Verordnung 2018/858 schon wieder geändert? Laut Anhang 1, Nr. 3.3 durfte man bislang auch ein Ladungssicherungssystem anstelle einer Trennwand verbauen...
#9
Du kannst natürlich anstelle der Wand ein geprüftes Netz verbauen, die Trennwand muss auch nicht geschlossen sein, nur ohne bauliche Ladungssicherungseinrichtung keine HU beim Nutzfahrzeug.....

Früher war das nur ne BG Vorschrift für gewerbliche Nutzung, irgendwann wurde das im Zulassungsrecht verankert....
#10
Hi,

also ich hab meine Mobilie weder vom LKW zum Sonder-KFZ umgemeldet noch habe ich eine Trennwand.

Vor 2 Jahren bei der letzten Hauptuntersuchung hat das den TÜV noch nicht interessiert.
Ich hoffe doch das wird sich jetzt im August nicht ändern?

Ich hab alledings eine ca 65-70cm? breite Wand hinter dem Fahrersitz.
Das könnte man wohlwollend als nicht geschlossene Trennwand anerkennen.

Robert