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#1
Hallo zusammen,
ich bin gerade bei der Planung meines Ausbaus und beschäftige mich mit der Mindestzuladung.

Hier habe ich ein Verstädnisproblem bzw. finde keine klaren Infos.

Die Mindestzuladung (DIN EN 1646) ist meiner Recherche nach der Puffer welcher zwischen Leermasse und zul. Gesamtmasse bestehen bleiben muss.
Vorgabe: Mindestzuladung ≥ zul. Gesamtmasse - Leermasse
Dabei ist die Leermasse aber nicht die reale Masse des leeren Fahrzeugs sondern das Gewicht, dass ein Wohnmobil unbeladen, aber mit vollem Kraftstoff- und Wassertank, Gasflaschen sowie einem statistischen Fahrergewicht von 75 Kilogramm wiegt.

Jedoch finde ich keine einheitliche und saubere Definition für die dabei zu berücksichtigenden Massen.
Einige Dinge werden dabei auch doppelt aufgeführt, obwohl die Massen bereits in der Leermasse berücksichtigt werden.
Meines Wissens wird doch bereits eine Person (Fahrer 75 Kg) in der Leermasse berücksichtigt - dann kann ich bei der Mindestzuladung doch eine Person weniger mit einrechnen? Alles andere wäre doch eher unlogisch!?

Bisher habe ich folgendes zur Berechnung der Mindestzuladung gefunden.
- 75 Kg pro Person
- 10 Kg Gepäck pro Person
- 30 Kg Pauschale?
- 10 Kg pro Fahrzeugmeter
- ein zu 90% gefüllter Wassertank



Hat jemand evtl. diese Norm zur Hand oder eine saubere Definition gefunden? :slight_smile:
Würde gerne einmal exakt berechnen, welche Mindestzuladung bei meinem Ausbau erforderlich ist...


Grüße
Tom
#2
Tomski hat geschrieben: vor 3 Jahre Vorgabe: Mindestzuladung ≥ zul. Gesamtmasse - Leermasse
Wäre zul. Gesamtmasse - Leermasse nicht eher die maximal erlaubte Zuladung, oder stehe ich gerade auf dem Schlauch? Die zul. Gesamtmasse darf die Leermasse plus Zuladung jedenfalls nicht überschreiten.

Ich wüsste nicht, dass es eine Mindestzuladung überhaupt gibt. Wer sollte dich davon abhalten, deinen Wagen nur mit Leermasse durch die Gegend zu fahren?

Chris
#3
Gemeint ist, dass zwischen zulässiger Gesamtmasse und Leermasse ein gewisser Mindestpuffer freibleiben muss, um die Wohnmobilzulassung zu erfüllen.
Wenn die zul. Gesamtmasse z. B. 3500 KG ist, ist mit einem Fahrzeug was 2 Sitzplätze hat und lt. Waage 3400 KG leer wiegt, keine Wohnmobilzulassung möglich...
#5
Tomski hat geschrieben: vor 3 JahreBisher habe ich folgendes zur Berechnung der Mindestzuladung gefunden.
- 75 Kg pro Person
- 10 Kg Gepäck pro Person
- 30 Kg Pauschale?
- 10 Kg pro Fahrzeugmeter
- ein zu 90% gefüllter Wassertank
So, nur ohne die Pauschale, hatte ich das auch im Kopf. Quelle weiß ich nicht mehr. Und ja, der Fahrer ist schon im Fahrzeuggewicht, den musst Du nicht zweimal rechnen. Für die Abnahme bin ich dann mit vollem Diesel und vollem Wasser auf die Waage beim Altmetallhändler und hab den Wiegeschein beim Prüfer abgegeben.

Es scheint bei der Großserie auch Hersteller zu geben, die mit "Fahrwasser" (d.h. <90% im Tank) zulassen können. Diese Reserve würde ich aber auf keinen Fall im Voraus einplanen.

Denn wenn Du bei einem 6m Kasten mit vier Plätzen keine 325 KG mehr unterbringst, ist der Ausbau vermutlich zu schwer geworden. Will sagen: besser etwas großzügiger Planen, denn die gesetzliche Mindestzuladung erscheint mir nicht gerade üppig.

Man muss ja bedenken, dass auch Küchenausrüstung, Getränke, Proviant, ggf. etwas Werkzeug usw. auch noch alles davon abgehen. ( Oder man packt nur noch ne Badehose und Zahnbürste ein... :relaxed: )
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