Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
Cruisemobile hat geschrieben: vor 3 JahreKochstelle ist tricky, weil die muss für den Innenraum zugelassen sein, weshalb dabei Gaskocher mit Kartusche komplett rausfallen.
Die GTÜ akzeptiert auch Kartuschenkocher und schien auch sonst relativ entspannt. Ob die einen Minimalstumbau akzeptieren weiß ich nicht - da empfiehlt es sich m.E. nach vorher drüber zu sprechen.
Wishbone gefällt dies
#13
Naja, der TÜV faselt im Merkblatt irgendetwas von "wohnlichen Eindruck"... das ist natürlich keine rechtsverbindliche Vorschrift und wenn der Prüfer das auch weiß, dann ist alles gut! ;-)
#14
Ich hänge euch mal die Womo Richtlinien vom TÜV an, dann kann jeder noch mal nachlesen
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Da steht das ein Kartuschen Kocher reicht, wenn er fest verbaut ist und in Fahrzeugen betrieben werden darf

LG michi
jj79, MPB gefällt dies
#15
Wobei ich einen nicht fest verbauten Kocher ohne Fahrzeugzulassung meinte (allerdings mit Zündsicherung).

Das steht übrigens im Gesetz (StVZO Anlage XXIX):
5
Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung: Fahrzeuge der Klasse M, N oder O zur Personen- oder Güterbeförderung mit einer speziellen Funktion, für die der Aufbau oder die Ausrüstung entsprechend angepasst werden muss.
5.1
Wohnmobil: Fahrzeug der Klasse M mit besonderer Zweckbestimmung, das so konstruiert ist, dass es die Unterbringung von Personen erlaubt und mindestens die folgende Ausrüstung umfasst:
a)
Tisch und Sitzgelegenheiten,
b)
Schlafgelegenheiten, die u. U. tagsüber als Sitze dienen können,
c)
Kochgelegenheit und
d)
Einrichtungen zur Unterbringung von Gepäck und sonstigen Gegenständen.
Diese Ausrüstungsgegenstände sind im Wohnbereich fest anzubringen, mit Ausnahme des Tischs, der leicht entfernbar sein kann.
Ist eine Kochgelegenheit der Kocher, oder die Küchenarbeitsplatte wo man den Kocher platziert? Ähnlich meine Frage an den Prüfer: Was ist eine Schlafgelegenheit? Ein Bett? Eine Matratze? Ein Bett mit Matratze? Was ist mit einem Futon der auf dem Boden ausgerollt wird? Der Boden ist zumindest fest mit dem Fahrzeug verbunden. :innocent:

Interessant sind die Ausführungen in dem verlinkten PDF was alles nicht gefordert wird... das dürfte die ein oder andere Diskussion vereinfachen.
#16
Vielen Dank für die Anregungen/Beantwortungen und Antworten =)

Habe schon befürchtet, dass man gar nicht auf WoMo umschlüsseln kann. Aber wenn minimal Ausbau und das mit der Gewichtsbegrenzung so funktioniert ist das ja eigentlich keine Einschränkung. Möchte dem Prüfer eh nicht so viel zeigen und lieber schnell umschreiben xD Gibt es Listen oder bekannte Prüfer die etwas kompetenter sind und das nicht zum ersten Mal gemacht haben?
Der Kartuschenkocher würde mir für den Anfang gut gefallen. Bei der Stechkartusche muss diese vor der Fahrt entfernt werden...wie sieht das mit dem Kartuschenkocher mit Zündsicherung aus?

Was mich aber trotzdem noch interessieren würde:
- Fahrzeug wurde umgeschrieben und die Elektrik wurde von mir mit evtl. Solar auf dem Dach und Zusatzbatterie eingebaut. Muss das rechtlich (wie beim Haus) von einem abgenommen werden oder nicht?
- Gasanlage muss ja von jmdn. abgenommen werden oder gibt es hier irgendwelche Ausnahmen für kleine Anlagen mit direktem Anschluss oder so?

Bei den Abnahmegeschichten geht es klar auch ums Geld aber schlimmer finde ich erst einmal einen zu finden der Ahnung hat und nicht sinnlose Forderungen stellt damit er nichts abnehmen muss.

Renault Master L3H3
Weiß einer von euch wie breit der Master oben unter dem Hochdach ist? Höhe dürfte ja 2,05m sein

Gruß
Basti
#17
Hi Basti

Bei Minimalausbau sollte das jeder Prüfer können. Ich war beim TÜV Süd in Garching bei München. Mit Ausnahme des Stroms, bzw. einer beizubringenden Bestätigung, war der Prüfer sehr kooperativ. Er hat mich sogar beraten.

Das mit der nachträglichen Stromabnahme steht m.W. nirgends zu lesen. Und dass mein Haus strommässig abgenommen werden müsste bezweifle ich ebenfalls.

Allerdings solltest Du, sofern Du in Deinem Wohnmobil den Strom selbst machst schon wissen was Su tust. Wenn Du auch nur leiseste Zweifel hast, ziehe einen Fachmann/-frau zu Rate.
#18
Basti hat geschrieben: vor 3 JahreFahrzeug wurde umgeschrieben und die Elektrik wurde von mir mit evtl. Solar auf dem Dach und Zusatzbatterie eingebaut. Muss das rechtlich (wie beim Haus) von einem abgenommen werden oder nicht?
Interessante Frage, über die ich auch schon nachgedacht habe. Disclaimer: Bin kein Jurist(!) oder Profi, aber mein pers. Verständnis ist Folgendes:

Für die Änderung vom LKW zum Wohnmobil ändert sich die Fahrzeugklasse. Daher muss das in den Papieren umgeschrieben werden. Die Zulassungsstelle als zuständige Behörde bewertet das aber nicht selbst, sondern stützt sich auf ein Gutachten einer Prüforganisation. Damit die Prüfer dabei nicht völlig machen können was sie wollen, gibt es diese Merkblätter, welche die Auslegung der gesetzlichen Rahmenbedingungen in jeder Organisation konkretisieren. Daher auch die Unterschiede zwischen TÜV Nord, Süd, Dekra, etc. Wenn ein Prüfer nun einmal festgestellt hat, das nach seiner Meinung (es gibt da ja offensichtlich erheblichen Ermessensspielraum) die Voraussetzungen für das WoMo erfüllt sind, wird die Zulassungsstelle umschreiben.

Nun änderst Du nach der Umschreibung etwas am Fahrzeug. Prinzipiell kein Problem, aber es dürften zwei Dinge entscheidend sein:

1. Ist die Änderung geeignet, die zuvor erfüllten Kriterien der Umschreibung wieder aufzuheben? D.h. die Entfernung der Betten dürfte nicht gehen, denn dann werden die Voraussetzungen für ein WoMo nicht mehr erfüllt = erneute Änderung der Fahrzeugklasse. Zusätzliche Beleuchtung dürfte hier dagegen weniger eine Rolle spielen, hat ja mit der Frage, ob WoMo oder nicht nix zu tun.

2. Ist die Änderung geeignet, die Sicherheit oder Funktion des Autos zu beeinflussen? Hier wird es vermutlich laufen wie im "normalen Tuning". Andere Farbe der Fußmatten? Sicher unkritisch. Andere Bremsen? Sicher nicht. Ein Umbau des Betts wird dagegen eher wieder kein Problem, denn da gibt es nach meinem Verständnis ohnehin keine gesetzliche Vorschrift, wie das im Detail auszuführen ist. Auch bei der 12V Installation wird das ähnlich sein. Es muss halt bei der Fahrt (und einem Unfall?) halbwegs halten und man sollte sich auch sonst nicht in Lebensgefahr bringen.

Bei einer HU geht es dann vermutlich eher um Nr. 2. und keine erneute Begutachtung wie Nr. 1 oder die Frage, ob seit der Umschreibung etwas verändert wurde. Dabei steht das Fahrzeug (Bremsen, Licht, Reifen, etc.) nach Standardprotokoll im Vordergrund. Gleichzeitig wird ein Prüfer einen total offensichtlichen Mangel (z.B. kein Bett mehr) nicht durchwinken können. Genauso wie ein Prüfer bei der HU schauen würde, ob die 24 Zoll Felgen auf einem Golf IV denn in den Papieren eingetragen sind. :innocent:

Ich war aber seit meinem Umbau noch nicht bei der HU, daher sind das nur Vermutungen. Mich würde aber sehr interessieren, wie die anderen das hier sehen, welche Erfahrung sie gemacht haben, oder ob ich einen Gedankenfehler drin habe.
#19
Zur HU und auch generell müssen immer die Bedingungen für die entsprechende Fahrzeugklasse erfüllt sein. Ob man hinterher etwas an den eigentlich zu erfüllenden Änderungen zum Wohnmobil etwas ändert, spielt keine Rolle solange die Bedingungen für die Fahrzeugklasse weiterhin erfüllt sind. Habe ich zur Umschreibung einen einzigen Schrank als Stauraum und später drei, ist das völlig egal. Habe ich zur HU keinen Schrank bzw. Stauraum, ist die Bedingung für die Fahrzeugklasse Wohnmobil nicht mehr erfüllt.

Gruß Rico
#20
Ich gebe noch zu beachten, dass der Zustand auch bei einer allgemeinen verkehrskontrolle vorhanden sein muss.
Des weiteren kann es auch bei einem Unfall zu problem führen, wenn das Fahrzeug nicht der fahrzeugklasse entspricht.

LG michi