Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hallo,

was ich nach viel Lesen noch immer nicht verstehe ist die Sache mit der Betriebserlaubnis.
Welche Modifikationen sind erlaubt und bei welchen erlischt die Betriebserlaubnis.

Brainstorming:
  • Ein Kuhfänger hat eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).
  • Eine Solaranlage hat nix und ich finde nix dazu.
  • Das Rücklicht mit den schwarzen Blinkern hat keine ABE oder man bekommt keine Abnahme von einen TÜV-Prüfer (irgendwie klar).
  • Eine Einbausteckdose CEE 230Volt mit Klappdeckel hat keine ABE, darf aber eingebaut werden?

In der StVZO, § 19 steht:
 ! Nachricht von: Andolini
 Nein, das von Martin zitierte steht nicht in der StVZO, sondern in Wikipedia.
Zum vergleichen: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert oder
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich.

Außerdem wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.



Ist mein Verständnis richtig wenn ich sage:

- die Solaranlage verändert nicht das Abgasverhalten und wenn Sie fest montiert ist, gefährdet sich auch keine anderen Verkehrsteilnehmer (weil auf dem Dach).
Deswegen ist alles okay?

Und
- die Einbausteckdose ist ebenfalls grün, weil abgerundete Ecken und nicht von der Karroserie hervorstehend, also keine Gefährdung?

Ich will mir ja keinen Wurstblinker wie Werner Brösel einbauen, aber es ist immer gut wenn man besser Bescheid weisssss :innocent: als der TÜV-Prüfer oder die Rennleitung. :zany_face:

Es wäre toll wenn wir hier ein paar Beispiele aufführen könnten. Und auch vor kritischen Vorgehensweisen warnen!

ABER was wir hier nicht beschreiben brauchen, sind eindeutige Themen (Luftansaughaube auf dem Mantamotorhaube :sunglasses: , Demontage Endschalldämpfer, Wurstblinker, Einbau von Sitzplätzen, Distanzplatten an den Hinterrädern zur Spuranpassung, Schleudersitze für Beifahrer, Nebelmaschine für Nachfolgende Fahrzeuge, Bremsfallschirm :face_with_hand_over_mouth: )

Gruß
Martin
#2
martin.k hat geschrieben: vor 3 JahreAußerdem wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Den Teil kann ich im Gesetz so nicht finden. [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Der genaue Wortlaut ist entscheidend. Wo haste das denn her?

Im richtigen Gesetzetext stehen im Absatz 2 die drei Gründe, wieso deine Betriebserlaubnis erlischt (nicht "kann erlöschen"). Deine Beispiele fallen, bis auf den Kuhfänger, da alle gar nicht drunter.

Im Absatz 3 stehen Ausnahmen, wieso die Betriebserlaubnis abweichend von Absatz 2 nicht erlischt. Das betrifft logischerweise auch nur Dinge, die unter Absatz 2 zählen.

Über den sogenannten Kuhfänger müsste man einen eigenen Thread machen. Ist ein sehr umfangreiches Thema.
#3
Hallo Martin,

Was genau möchtest du denn hier besprochen sehen?

Es verhält sich ja ähnlich, wie bei der Frage, was wird der tüv mir gestatten und was nicht.

Die angesprochene Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer ist entscheidend und dafür gibt es keine endgültige oder abschließende Definition.
Sie liegt irgendwo zwischen abstrakte und konkrete Gefahr.

Zum Beispiel:
Ein falscher Reifen schleift im radkasten/ am kotflügel. Hier darf man sicherlich von eine konkreten Gefahr ausgehen.......
Ein falscher zu großer Reifen verändert den tachowert und führt möglicherweise zu einem veränderten Fahrverhalten in extremer Fahrsituation. Hier liegt wohl eher eine abstrakte Gefährdung vor, die entsprechend begründet werden müsste, und möglicherweise im prüfungsfall von einem Richter mitgetragen wird oder auch nicht.....

Du wirst also in diesem Bereich keine rechtssichere Aufzählung vornehmen können, weil es hier stark auf die Auffassung deines Gegenübers ankommt.
#4
Andolini hat geschrieben: vor 3 JahreDeine Beispiele fallen, bis auf den Kuhfänger, da alle gar nicht drunter.
svenotzer hat geschrieben: vor 3 JahreWas genau möchtest du denn hier besprochen sehen?

Danke für die Antworten.
Der Kuhfänger war nur ein Beispiel.
Für uns Camperbauer sind ja die Steckdose und Solaranlage interessant.
Darf man eine Solaranlage auf die Seitenwand des Kastenwagens kleben wenn diese 3cm hochsteht?
Hat die Dachhaube von Airmaxx hat eine ABE?
ABEs muss man ja immer mitführen.
svenotzer hat geschrieben: vor 3 JahreDu wirst also in diesem Bereich keine rechtssichere Aufzählung vornehmen können, weil es hier stark auf die Auffassung deines Gegenübers ankommt.
Klar, aber wenn eine ABE vorhanden ist, gibts keine Zweifel.
Anderes Beispiel ist ein Selbstbaudachträger: Es gbit keine ABE, also muss man mit dem TÜV-Prüfer sprechen. Ist der Dachträger abschraubbar, gilt er als Ladung. Richtig?

Eigentlich könnte man ein Flussdiagramm erstellen, JA, Nein, Dann, Sonst, Eintragung, Ladung, :nerd:
#5
Und trotzdem wird es nicht funktionieren... der Maxxair hat keine ABE und auch kein E Zeichen, trotzdem hat sich mein Prüfer daran nicht gestört.

„Auf hoher See und vor Gericht dem TÜV bist Du in Gottes Hand!“
#6
@martin.k
Bitte beantworte mal meine Frage, wo du dein Zitat her hast. Das ist nicht die korrekte Wiedergabe des §19 StVZO. Die meisten Fragen beantworten sich von selbst, wenn man den richtigen Gesetzestext als Grundlage nimmt.
So macht es kaum Sinn das Thema weiter zu erörtern.
#7
@Andolini Thomas, die drei Punkte mit den Anstrichen vorne dran sind ja wohl wörtlich zitiert. Der folgende Satz erscheint mir eine sinngemäße Zusammenfassung von §19 Abs. 3 mit seinen vielen Unterpunkten zu sein, oder?
#8
Andolini hat geschrieben: vor 3 JahreDer genaue Wortlaut ist entscheidend. Wo haste das denn her?
Aus der Wikipedia.
Mir ist klar das der genaue Wortlaut der StVZO verbindlich ist.
jj79 hat geschrieben: vor 3 JahreUnd trotzdem wird es nicht funktionieren... der Maxxair hat keine ABE und auch kein E Zeichen, trotzdem hat sich mein Prüfer daran nicht gestört.
Ups.
Also Grauzone? Auf welcher Basis interessiert es den TÜV-Prüfer NICHT ?
Weil auf dem Dach und somit keine Verletzungsgefahr für Passanten?

Keiner von uns will doch den MaxxAir wieder ausbauen, blos weil der TÜV-Prüfer schlecht drauf ist !
Inzwischen habe ich hier viel gelesen und auch gelernt, dass der eine TÜV-Prüfer etwas abnickt wo der andere Hautausschlag bekommt.
svenotzer hat geschrieben: vor 3 JahreWas genau möchtest du denn hier besprochen sehen?
Ich versuche zu verstehen, wann ich mit dem TÜV-Prüfer vorher drüber sprechen sollte.
Oder: Ich klebe meine Solaranlage aufs Dach und kann jedem (TÜV-Prüfer, Polizist, Oberschlaumeier) erklären warum das okay ist (zumindest auf anständigem Niveau mit ihm diskutieren um ihm seinen Ermessungsspielraum aufzuzeigen, äh einzufordern :star_struck:
#9
@mwrsa
Na eben nicht.
martin.k hat geschrieben: vor 3 JahreDie Betriebserlaubnis kann erlöschen
Sie erlischt, wenn Änderungen ...
Das ist eben keine "Kann-Regelung"!

Und hier ist eben der genaue Wortlaut zu beachten:
martin.k hat geschrieben:Außerdem wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Nicht außerdem. Das impliziert, dass folgendes zusätzlich zu den drei genannten Punkten unter (2) kommt.
Tatsächlich steht es im Gesetz aber als Ausnahme zu den unter (2) genannten Punkten:
(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen....
Das ist ganz entscheidend! Wenn alles genannte beachtet wird, spielen die 3 Punkte keine Rolle.
Es gibt aber extra keinen Umkehrschluss in diesem Gesetz, welcher Martins zitierten Rückschluss zuließe.
#10
Es gibt Dinge, an denen explizit die Erhaltung der BE hängt, z.B Fahrwerks- und sicherheitsrelevante Komponenten, alles was Glasfunktionen hat (Fenster, Lampen) sowie Anbauten die hervorstehen und bei einem Unfall das Verletzungsrisiko erhöhen (Kuhfänger, Heckspoiler). Die Liste ist sicher noch länger, aber warum sollen wir zusätzlich Dinge suchen, die dem Prüfer die Entscheidung (mangels genauer Vorgaben) und uns die Realisierung erschweren?
Gruß Manfred