- vor 3 Jahre
#1
Hallo,
was ich nach viel Lesen noch immer nicht verstehe ist die Sache mit der Betriebserlaubnis.
Welche Modifikationen sind erlaubt und bei welchen erlischt die Betriebserlaubnis.
Brainstorming:
In der StVZO, § 19 steht:
Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert oder
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich.
Außerdem wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Ist mein Verständnis richtig wenn ich sage:
- die Solaranlage verändert nicht das Abgasverhalten und wenn Sie fest montiert ist, gefährdet sich auch keine anderen Verkehrsteilnehmer (weil auf dem Dach).
Deswegen ist alles okay?
Und
- die Einbausteckdose ist ebenfalls grün, weil abgerundete Ecken und nicht von der Karroserie hervorstehend, also keine Gefährdung?
Ich will mir ja keinen Wurstblinker wie Werner Brösel einbauen, aber es ist immer gut wenn man besser Bescheid weisssss als der TÜV-Prüfer oder die Rennleitung.
Es wäre toll wenn wir hier ein paar Beispiele aufführen könnten. Und auch vor kritischen Vorgehensweisen warnen!
ABER was wir hier nicht beschreiben brauchen, sind eindeutige Themen (Luftansaughaube auf dem Mantamotorhaube , Demontage Endschalldämpfer, Wurstblinker, Einbau von Sitzplätzen, Distanzplatten an den Hinterrädern zur Spuranpassung, Schleudersitze für Beifahrer, Nebelmaschine für Nachfolgende Fahrzeuge, Bremsfallschirm )
Gruß
Martin
was ich nach viel Lesen noch immer nicht verstehe ist die Sache mit der Betriebserlaubnis.
Welche Modifikationen sind erlaubt und bei welchen erlischt die Betriebserlaubnis.
Brainstorming:
- Ein Kuhfänger hat eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis).
- Eine Solaranlage hat nix und ich finde nix dazu.
- Das Rücklicht mit den schwarzen Blinkern hat keine ABE oder man bekommt keine Abnahme von einen TÜV-Prüfer (irgendwie klar).
- Eine Einbausteckdose CEE 230Volt mit Klappdeckel hat keine ABE, darf aber eingebaut werden?
In der StVZO, § 19 steht:
Die Betriebserlaubnis kann erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:
- die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert oder
- eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
- das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich.
Außerdem wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.
Ist mein Verständnis richtig wenn ich sage:
- die Solaranlage verändert nicht das Abgasverhalten und wenn Sie fest montiert ist, gefährdet sich auch keine anderen Verkehrsteilnehmer (weil auf dem Dach).
Deswegen ist alles okay?
Und
- die Einbausteckdose ist ebenfalls grün, weil abgerundete Ecken und nicht von der Karroserie hervorstehend, also keine Gefährdung?
Ich will mir ja keinen Wurstblinker wie Werner Brösel einbauen, aber es ist immer gut wenn man besser Bescheid weisssss als der TÜV-Prüfer oder die Rennleitung.
Es wäre toll wenn wir hier ein paar Beispiele aufführen könnten. Und auch vor kritischen Vorgehensweisen warnen!
ABER was wir hier nicht beschreiben brauchen, sind eindeutige Themen (Luftansaughaube auf dem Mantamotorhaube , Demontage Endschalldämpfer, Wurstblinker, Einbau von Sitzplätzen, Distanzplatten an den Hinterrädern zur Spuranpassung, Schleudersitze für Beifahrer, Nebelmaschine für Nachfolgende Fahrzeuge, Bremsfallschirm )
Gruß
Martin
PLZ 687xx --> Sprinter, Bj 2017, H2L3. Seit Aug 21 ein Camper.
Bisschen was über mein Reisemobil
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