Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Guten Morgen zusammen,

Ich heiße Marco Nehrenheim und bin neu in dem Forum. Meine Freundin Valeska und ich haben uns einen Renault Master 3 mit dem Baujahr 2017 gekauft und wollen diesen zum Camper umbauen. Aufgrund der vielen Tipps wollten wir uns vorerst beim Tüv Süd über die Richtlinien beim Umbau informieren. Über die normalen Richtlinien, wie festes Bett, Sitzgelegenheiten, Küchenzeile usw waren wir uns jedoch bewusst. Der Sachverständige hat jedoch gesagt, dass wir uns davor bei Renault direkt informieren sollen, ob eine Umschlüsselung vom Lkw überhaupt möglich ist, da es sich später ja um einen Soner-PKW handelt. Gesagt getan, die Homologationsabteilung von Renault Deutschland hat uns gesagt, dass sie das nicht machen können, da das Fahrzeug für den slowakischen Markt gebaut wurde und uns somit an die slowakischen Kollegen weitergeleitet. Die haben uns leider gesagt, dass sie keine Umschlüsselung für den Deutschen Markt machen können.
Bedeutet das nun für uns, dass wir unser Fahrzeug wieder verkaufen müssen und uns ein neues Basisfahrezug suchen müssen?
Oder hat die Umschreibung zum Wohnmobil nichts mit einer Umschlüsselung zum PKW zu tun und wird dennoch funktionieren?

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und liebe Grüße,

Marco und Valeska
Zuletzt editiert von Andolini vor 3 Jahre, insgesamt 1 mal editiert. Grund: Präfix angepasst
#2
Ganz auf die Schnelle.
Meinen Nach/Familiennamen würde ich hier nicht posten.
PKW und Sonder KFZ Wohnmobil werden unterschiedlich behandelt. Mein T5 war aus Belgien und WoMo war kein Problem.
Also cool bleiben, die Experten melden sich noch :)

P.S. ganz schöne Deppen die Renault Mitarbeiter.
#3
von LKW auf PKW dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein, da für die Fahrzeuge unter anderem andere Maßstäbe an die Abgasnorm gelten. Also ganz schnell wieder vergessen das Thema PKW.

LKW auf Wohnmobil sollte aber ganz gut klappen, ist hier im Forum der übliche Weg. Damit wird das Fahrzeug kein Sonder-PKW, sondern höchstens ein Sonder-KFZ Wohnmobil. Vielleicht probiert ihr es nochmal bei einem anderen Prüfer, der etwas mehr Plan davon hat.
#4
Marco Nehrenheim hat geschrieben: vor 3 Jahreda es sich später ja um einen Soner-PKW handelt.
Sucht euch einen Kompetenteren und vor allem erfahrenen Prüfer.
Erstens wird es nach der Umschreibung zum WoMo niemals ein PKW sondern ein Sonder-KFZ und das ist der übliche Weg, wie bereits erwähnt.
Zweitens ist es eigentlich nicht die Aufgabe der Werkstadt, oder wen auch immer, sich um mögliche Umschlüsselnormen zu kümmern.
Dafür gibt es eben KFZ-Ingenieure - Prüfer genannt, die dafür qualifiziert sein müssen. Nette Prüfer schauen in ihren Programmchen rein und können sämtliche Daten für das jeweilige KFZ inklusive Varianten, Schlüselnummer-Möglichkeiten etc. in den Datenbanken einsehen. Sprich vorab sagen ob es umschlüsselbar ist oder nicht. (Er stell ja schließlich die Dokumente aus.)
Bei der Umschlüsselung werden die EU oder nationale Schlüsselnummer verwendet. Selbst wenn das Fahrzeug aus der Slowakei kommt sehe ich da keine Probleme. Slowakei ist, soweit ich weiß, auch ein EU Mitgliedstaat, also sollte es bei eurem Fahrzeug keinerlei Probleme geben, so oder so.
#5
Hallo Valles,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Wir waren heute bei einer Tüv-Süd Prüfstelle mit unseren Papieren. Dir Prüferin hat im PC nachgeschaut und gesagt, dass eine Umschlüsselung nicht möglich ist, da die Lautstärke und die Emissionswerte nicht eingehalten werden könnten. Die Aussage war, dass es immer schwieriger wird, um so neuer das Fahrzeug ist.
Bei unserem Fahrzeug handelt es sich um Baujahr 2017 mit Euro 6b Motor und Adblue Technologie.

Ist es dennoch denkbar, dass es in einer anderen Tüv-Stelle trotzdem funktionieren könnte, oder gibt es wirklich Fahrzeuge die nicht umgeschlüsselt werden können?

Liebe Grüße
#6
Marco Nehrenheim hat geschrieben: vor 3 JahreDir Prüferin hat im PC nachgeschaut und gesagt, dass eine Umschlüsselung nicht möglich ist, da die Lautstärke und die Emissionswerte nicht eingehalten werden könnten.
Was meint sie damit und was hat das mit Sonder KFZ zu tun? Die Lautstärke wovon? Was ändert sich an Emissionswerten? Baust Du die Triebeinheit aus oder den Laderaum?
Marco Nehrenheim hat geschrieben: vor 3 JahreDie Aussage war, dass es immer schwieriger wird, um so neuer das Fahrzeug ist.
Ich sehe da nur Unwillen oder Willkür. Unser Jumper ist 2018 ebenfalls Euro6b.
Abnahme und Umschlüsselung kein Problem gewesen. Bei uns waren noch 2,8t als Gesamtgewicht vorgegeben. Der Prüfer hat sich auch darum gekümmert und einen Extra-Gutachten beim befreundetem Unternehmen für die Änderung auf 3,5t eingeholt, vor Ort und Stelle. Alle Fragen und auch zur Änderungen bez Zif.21 oder M1 konnte er sehr detailliert und ausführlich erklären. Und hat mit uns zusammen nach Lösungen gesucht. Sowas nenne ich Berufung :thumbsup:
Marco Nehrenheim hat geschrieben: vor 3 JahreIst es dennoch denkbar, dass es in einer anderen Tüv-Stelle trotzdem funktionieren könnte, oder gibt es wirklich Fahrzeuge die nicht umgeschlüsselt werden können?
Aus meiner Erfahrung heraus:
TÜV ist sehr unflexibel in vielerlei Sachen und viele Prüfer (gerade die Jüngeren) sehen sich als "wichtige Menschen" an, und haben dennoch keine tiefgreifende Ahnung. "Sicheres Auftreten trotz vollkommener Ahnungslosigkeit" nennt sich so was in bestimmten Berufskreisen :joy:
Noch schlimmer waren GTÜ Leute...
DEKRA war immer sehr freundlich, Kompetent und hilfsbereit.
Wie gesagt, es ist meine persönliche Erfahrung. Wo anders kann es umgekehrt sein.

Ich würde an eurer Stelle mehrere Gelegenheiten wahren und verschiedene Prüfer aufsuchen. Am besten die Älteren mit Erfahrung und noch Rest an "Kundenorientiertheit". Bei gutem Bauchgefühl bleibt dabei. Damit man keinen anderen mehr erwischt, kann man sich bez. Termine ja absprechen.
#7
Das Problem mit der Umschreibung von LKW zum PKW kenn ich auch.
Mein Sprinter war als LKW zugelassen. Um weniger Versicherung zu zahlen wollte ich ihn nach dem Kauf auch erstmal zum PKW umschreiben lassen.
TÜV Prüfer hat sich extra die Mühe gemacht und nachgeschaut, das gleiche Fahrzeug hat als je nachdem als was es produziert wurde unterschiedliche Abgaswerte und Lautstärke (u.a. Wegen fehlender Dämmung beim LKW)
Der TÜV kann aber wohl kleine Abweichungen bei der Umschreibung tolerieren.
Bei mir hätte es theoretisch geklappt.
Hab mich dann aber doch dagegen entschieden und dann von LKW gleich zum Wohnmobil umschreiben lassen.
#8
Valles hat geschrieben: vor 3 JahreWas meint sie damit und was hat das mit Sonder KFZ zu tun? Die Lautstärke wovon? Was ändert sich an Emissionswerten? Baust Du die Triebeinheit aus oder den Laderaum?
Damit hat sie das Fahrgeräusch gemeint, das mit 75db im Schein eingetragen ist. Als Wohnmobil seien wohl nur noch 74db erlaubt. Und genauso soll es sich wohl mit dem Abgas verhalten.

In den alten Bundesländern darf leider nur der Tüv eine Wohnmobilabnahme machen soweit ich weiß?

In dem Fall werden wir selbstverständlich nicht so schnell aufgeben und noch weitere Tüv-Stationen im Umkreis anfahren!

Ihr habt uns auf jeden Fall nochmal etwas Hoffnung gegeben!

Liebe Grüße
#9
WoMo hat geschrieben: vor 3 JahreDas Problem mit der Umschreibung von LKW zum PKW kenn ich auch.
Mein Sprinter war als LKW zugelassen. Um weniger Versicherung zu zahlen wollte ich ihn nach dem Kauf auch erstmal zum PKW umschreiben lassen.
TÜV Prüfer hat sich extra die Mühe gemacht und nachgeschaut, das gleiche Fahrzeug hat als je nachdem als was es produziert wurde unterschiedliche Abgaswerte und Lautstärke (u.a. Wegen fehlender Dämmung beim LKW)
Der TÜV kann aber wohl kleine Abweichungen bei der Umschreibung tolerieren.
Bei mir hätte es theoretisch geklappt.
Hab mich dann aber doch dagegen entschieden und dann von LKW gleich zum Wohnmobil umschreiben lassen.
Und bei einer direkten Ummeldung von PKW auf Wohnmobil kann es keine Probleme bezüglich Lautstärke und Emmissionen geben?
#10
LKW zur PKW Umschreibung wird nicht gehen. LKW ->WoMo dagegen schon.
WoMo hat geschrieben: vor 3 JahreMein Sprinter war als LKW zugelassen. Um weniger Versicherung zu zahlen wollte ich ihn nach dem Kauf auch erstmal zum PKW umschreiben lassen.
Warum soll man ein LKW was steuerlich deutlich günstiger ist zum PKW umschreiben? Versicherungstechnisch ist es u.U. auch besser es als LKW zu belassen. z.B. wegen unbegrenzten km pro Jahr und keine steigende Aufstufung im Falle eines Schadens. So groß sind die Differenzen doch nicht. Das sind doch selbstgemachte Probleme. Baut das nötigste für die Umschreibung ein und lasst es als Sonder-KFZ-Wohnmobil, oder noch günstiger einfach als Sonder KFZ klassifizieren und gut ist es. Ich hätte auch lieber mein LKW Status beibehalten, hätte ich hinten ohne Trennwand jemanden transportieren dürfen :smile:
Marco Nehrenheim hat geschrieben: vor 3 JahreDamit hat sie das Fahrgeräusch gemeint, das mit 75db im Schein eingetragen ist. Als Wohnmobil seien wohl nur noch 74db erlaubt. Und genauso soll es sich wohl mit dem Abgas verhalten.
Das höre ich zum ersten mal. 1dB? Ehrlich? Kann ich beim besten Willen nicht glauben, dass hier solche Vorgaben herrschen, sorry.
Nach dem Umbau zum WoMo, durch die Isolation und Möbel und Aufbauten, wird jedes leere Kasten deutlich lauter unterwegs sein als der fertige WoMo. Diese Argumentation hätte ich nicht gelten lassen. Werden den für die Serienproduzenten andere Karossen bereitgestellt als die "normalen" Lieferwagen? Das würde ich gerne wissen.