Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#1
Bildschirmfoto 2021-11-28 um 19.45.42.png
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

"mit E8-Zeichen", sind die damit legal einbaubar?
Ach, ist mir egal. Bestellt :shushing_face:
#2
Geil sehen Sie aus aber ich denke dass E8 nicht als zugelassen gilt. E1 wäre, glaub ich, OK.
#3
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar] hat geschrieben:Grundlage für diese Prüfungen sind die so genannten ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (Economic Commission for Europe, ECE) in Genf. Das so gekennzeichnete Bauteil darf in Deutschland und Österreich ohne speziellen Eintrag in die Fahrzeugpapiere mitgeführt und betrieben werden – es bedarf also weder eines Teilegutachtens (TGA), noch einer EG-BE/ABE, solange der in der Genehmigung vorgegebene Verwendungsbereich eingehalten wird. In Deutschland ist die Anerkennung der E-Kennzeichnung in § 21a der StVZO geregelt.
Nein, kannst Du alles eintragungsfrei anbauen. @update71 auf unserem Treffen hättest Du mindestens einen Kasten mit diesen Blinkern bewundern können. Dazu passend gibt es auch schwarze Begrenzungsleuchten.
A496BEEA-D182-4BBA-AA6A-A31948798FBA.jpeg
PS: ob das eingestanzte Zeichen allerdings wirklich „echt“ ist weiß nur das KBA ;-)
BocTok, update71 gefällt dies
#4
jj79 hat geschrieben: vor 2 Jahre

Nein, kannst Du alles eintragungsfrei anbauen. @update71 auf unserem Treffen hättest Du mindestens einen Kasten mit diesen Blinkern bewundern können. Dazu passend gibt es auch schwarze Begrenzungsleuchten.

Hättest mich ja mal drauf hinweisen können :stuck_out_tongue_winking_eye:
jj79 gefällt dies