Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hi Leute,

da ich bei mir umgerüstet habe, hier ein paar Fakten, die ich bei meinen Recherchen gerne gewusst hätte.
Ich habe die Original Light Alufelgen verwendet.

Felge muss nicht eingetragen werden, da original.
Reifen sollte/könnte eingetragen werden.
Bodenfreiheit: knappe 3,5cm mehr unter der Hinterachse
Tachoabweichung bei 100km/h laut GPS: Mit 15 Zoll 90 km/h, mit 16 Zoll 101 km/h.
Radschrauben gleich.
Keine Verbreiterung nötig.
Spritverbrauch lt. Bordcomputer weitgehend gleich, obwohl mir der Zusammenhang zum größeren Abrollumfang noch nicht ganz klar ist.
Anfahrschwäche merkbar durch größeren Umfang, aber nicht gravierend.
Mehrgewicht pro Rad: 5,6kg, von 23,7 auf 29,3.
Dateianhänge
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jj79, Rico_KN, svenotzer gefällt dies
#2
Wenn die Typgenehmigung mit 215/70 R15 gemacht wurde, dann ist eine Eintragung von 225/75 R16 nur mit Abgasgutachten möglich. Die Änderungen der Gesamtübersetzung ist über 8%, was sich ja auch an den GPS Werten zeigt.
Wenn die Typgenehmigung mit 215/75 R15 gemacht wurde, dann wäre es eintragungsfähig.
#3
Also behalte ich die alten Räder noch und warte ab, ob ich bei der nächsten HU auf die Schnauze falle... :smirk:
#4
calalalaudio hat geschrieben: vor 1 JahrFelge muss nicht eingetragen werden, da original.
Das gilt aber nur, wenn der Reifen nicht größer ist als bei der Zulassung des Rades.
Die Radtragfähigkeit hängt nämlich auch vom Abrollradius des Reifens ab.
#5
Und bei Light Chassis die mit 225/75R16 serienmäßig aus der Fabrik fahren ist das alles angepasst? Abgas, Tacho, etc? Hört sich nach höherem Aufwand für den Hersteller an. :thinking:
#6
calalalaudio hat geschrieben: vor 1 JahrUnd bei Light Chassis die mit 225/75R16 serienmäßig aus der Fabrik fahren
Gibt es das? Dann wurde das Light Rad vermutlich mit dieser Reifengröße typgenehmigt.
Ich dachte bisher, dass Ducato Light ab Werk nur 205/70 R15 bis 225/70 R15 hat.
Und Maxi hat ab Werk 215/75 R16 oder 225/75 R16.
#7
calalalaudio hat geschrieben: vor 1 JahrAlso behalte ich die alten Räder noch und warte ab, ob ich bei der nächsten HU auf die Schnauze falle...
Und fährst bis dahin mit den großen Rädern ohne Eintragung? Also ohne Betriebserlaubnis?

Schau doch mal im CoC unter Nr. 35, wie die Reifengröße der Typgenehmigung ist. Also nicht unter 52. Da stehen, welche alternativen Größen zugelassen sind.
#8
calalalaudio hat geschrieben: vor 1 Jahr Also behalte ich die alten Räder noch und warte ab, ob ich bei der nächsten HU auf die Schnauze falle... :smirk:
Das Konzept der TÜV-Räder ist ja so neu nun auch wieder nicht :)

Beim Verbrauchsvergleich beachten: wenn 8% mehr Umfang, musst Du nach Tacho auch immer und überall 8% langsamer fahren. Sonst geht der Vergleich grob ins Nirvana. 129.6 statt 120 machen auf langen Strecken definitiv einen messbaren Unterschied. Beim meinem Sprinter ist das ca. 1 Liter mehr.