Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Reifen, Felgen, Federn & Dämpfer, (Servo-) Lenkung, Bremsen, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
Ich stehe gerade mit meinem Prüfer im Austausch über die Reifen-Felgen-Kombi die er mir über eine Sonderabnahme einträgt. Felgen keine Probleme, Reifen in der gewünschten 245/70/R16 auch nicht, wenn da nicht in den CoC Papieren …/../R16C gefordert wäre, worauf der Prüfer besteht. Der Reifen meiner Begierde hat das leider nicht, stattdessen steht dort LT245/70/R16. „LT“ steht für Light Truck, was meines Wissens die amerikanische Entsprechung des „C“ (Cargo) in Europa ist… nur leider konnte ich dafür keine überzeugende Quelle finden. Ich bin dann über ein PDF der GTÜ aus 1/2021 gestolpert, wo drin steht, das diese ganzen Bezeichnungen nur Empfehlungscharakter haben. Ich denke das ich damit dann auch meinen (GTÜ-)Prüfer überzeugen kann.

Vielleicht erspart das dem ein oder anderen mühselige Diskussionen und Recherche, deshalb hier der Link:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
T.Larsen gefällt dies
#2
Stimmt, die Diskussionen über "C" gibt es immer wieder. Meine Werkstatt hat sogar geschafft mit dem GTÜ-Blatt (habe ich vorsichtshalber mitgegeben) den "eigenen" TÜV-Prüfer zu überzeugen. Am Ende stimmte er sogar der Eintragung in die Fahrzeugpapiere zu was ich dankend ablehnte.

Habe ich mal hier beschrieben: viewtopic.php?f=36&t=403
#3
@T.Larsen den Thread hatte ich irgendwie im Hinterkopf, aber nicht gefunden. Was stand denn in der Freigabe drin, die Du von Michelin bekommen hast? Nur interessehalber, bei mir handelt es sich ja um andere Reifen von einem anderen Hersteller (Cooper Discovery AT3 LT).
#4
Es handelte sich um die Fahrzeugspezifische Erklärung, dass die Benutzung an dem Ducato ohne Bedenken hinsichtlich der Traglast und VMax möglich ist sobald Auflagen der Felgen ABE erfüllt sind.
Also um darauf zu kommen muss man kein Ingenieur sein sondern nur die Daten auf der Reifen Flanke ablesen können... das war einigen Kollegen hier bei der Prüforganisation zu viel verlangt und die wollten unbedingt einen C sehen
#5
„LT“ steht für Light Truck, was meines Wissens die amerikanische Entsprechung des „C“ (Cargo) in Europa ist… nur leider konnte ich dafür keine überzeugende Quelle finden.
Noch ein kleiner Nachtrag bezüglich dem Unterschied zwischen "C-Reifen" und "LT-Reifen". Erstere sind Reifen mit verstärkten Flanken nach ETRTO (European Tyre and Rim Technical Organisation), der "DIN" für europäische Reifen. LT ist die amerikanische Entsprechung nach TRA (The Tire and Rim Association). Im "Standards Manual" der ETRTO (mir vorliegend aus 2005) steht auf Seite C 2 "Betriebskennung":
European Tyre and Rim Technical Organisation – Standards Manual – 2005 hat geschrieben:Nach der Felgennenndurchmesser-Bezeichnung kann es eine zusätzliche Kennzeichnung geben, wie z.B. “C”, “CP” oder “MPT” für Reifengrössen für “MPT”-Lastkraftwagen.
Neben der Reifengrößenbezeichnung kann es eine zusätzliche Kennzeichnung, wie z.B. “LT”geben ; solche Reifen sind austauschbar mit Reifen mit der “C“ Kennzeichnung; Tragfähigkeit und Geschwindigkeitsfähigkeit müssen geprüft werden.
Natürlich hat mich weiterhin interessiert, was jetzt genau einen C- bzw. LT-Reifen ausmacht, außer der schwammigen Bezeichnung "verstärkte Flanke". Hierzu ist mir aufgefallen, das alle Reifen mit "C" und einer hohen Traglast gemein haben, dass sie einen höheren maximalen Reifendruck haben. Klingt zwar erstmal logisch, aber dafür eine Zusatzbezeichnung? Auf Seite C27 des oben genannten Dokuments könnte die Lösung stehen: für C-Reifen gibt es zulässige Lastabweichungen nach oben, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Geschwindigkeit nicht überschreiten kann/darf. So darf man z.B. bei einem Fahrzeug welches nur 80km/h fahren kann/darf (hier gilt die Höchstgeschwindigkeit in den Papieren oder nationale Regelungen für z.B. Anhänger) die zulässige Radlast um 10% überschreiten. Dies wird dann durch einen höheren Reifendruck kompensiert, in diesem Beispiel wären es 12%. Diesen Zuschlag gibt es zwar auch für andere (PKW) Reifen, aber er wird anders berechnet. Weitere Merkmale konnte ich auch nach intensiver Recherche nicht finden. Relevant könnte diese Regel ggf. für die Kollegen die ihren Kasten auflasten lassen sein, da sind es noch 5% mehr Tragfähigkeit.
#6
Ist es nicht so, dass nur die CP-Reifen verstärkte Flanken und einen erhöhten Luftdruck haben?
Zumindest habe ich den Reifenspezialisten Artus aus dem Ducatoforum so verstanden.
#8
@Nordwind Also in den technischen Regeln werden sie zumindest bezogen auf die Lasterhöhung gleich behandelt. Auf Promobil sagt ein "Reifenexperte", dass die Gummimischung anders ist und eher auf lange Standzeiten optimiert, was ja sinnvoll wäre. Er sagt auch etwas von höheren überlast Reserven bei CP Reifen, aber das geben zumindest die technischen Regeln nicht her.

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

@Matz nächste Woche dann auch gerne mit Fotos, Reifen und Felgen liegen schon bereit und müssen nur noch montiert werden:
Felge RC Design 25T: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Reifen Cooper Discoverer AT3 LT in 245/70/R16 LI118/115: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Die Reifenpreise gingen am Tag meiner Bestellung übrigens steil durch die Decke: von 140,- auf 190,- in einem Tag. Ich habe sie noch für 148,- ergattern können. :scream:
#9
T.Larsen hat geschrieben: vor 2 JahreStimmt, die Diskussionen über "C" gibt es immer wieder. Meine Werkstatt hat sogar geschafft mit dem GTÜ-Blatt (habe ich vorsichtshalber mitgegeben) den "eigenen" TÜV-Prüfer zu überzeugen.
Das ist schon erstaunlich, dass man einem TÜV-Prüfer die aktuelle Rechtslage erklären muss!

Bezüglich der Montage von Reifen an Kraftfahrzeugen gelten die Verordnungen EG 661/2009 in Verbindung mit EU 458/2011.
Danach gibt es nicht mehr "PKW-Reifen" und "C-Reifen", sondern Reifen der Klassen C1, C2 und C3. C1 entspricht dabei etwa PKW-Reifen, C2 den C-Reifen.
In EU 458/2011, Anhang II, heißt es:
"3. TRAGFÄHIGKEIT
3.1. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 5 dieses Anhangs beträgt die gemäß Absatz 3.2 ermittelte größte
zulässige Tragfähigkeit jedes an einem Fahrzeug montierten Reifens einschließlich eines Ersatzreifens (falls vor
handen):
3.1.1. im Falle eines Fahrzeugs mit Reifen des gleichen Typs und Einfachbereifung: mindestens die Hälfte des Wertes
der für die am stärksten belastete Achse technisch zulässigen maximalen Achslast gemäß den Angaben des
Fahrzeugherstellers; "
Es findet sich darin kein Hinweis, dass auf Grund von Eintragungen im Fahrzeugschein bestimmte Reifenklasse (C1 oder C2) vorgeschrieben wären.
Nach Anhang I, Teil 1, 6.6.1 a) muss ein Auto-Hersteller für die Typgenehmigung folgende Angaben zu den Reifen machen:
— Größenbezeichnung(en);
— Tragfähigkeitskennzahl ( 3 );
— Symbol für die Geschwindigkeitskategorie ( 3 );
— Rollwiderstandsbeiwert (gemessen gemäß ISO 28580);
Angaben zur Reifenklasse sind nicht erforderlich.
Die Richtlinie EG 661/2009 enthält ebenfalls keine Hinweise, dass nur bestimmte Reifenklassen auf einem Fahrzeug zulässig wären.

Solange Reifengröße, Traglast- und Geschwindigkeitsindex passt, ist es also vollkommen egal, ob C-/LT- oder was auch immer Reifen.
T.Larsen, jj79 gefällt dies
#10
Ist schon erschreckend was teilweise für Erfahrungen mit Prüfern berichtet werden. Das hat nichts mehr mit Sicherheitsprüfungen zu tun sondern erinnert eher an Blockwarte oder Schrebergartenvorstände.