- vor 1 Jahr
#1
Hallo,
ich würde mir an meinen Ducato gern eine durchgehende Lightbar an den Dachträger bauen. Leider sind die Meinungen von Polizei und TÜV da sehr unterschiedlich.
Von einer Firma die solche Bars verkauft habe ich die Aussage dass es erlaubt sei nach:
Würde mit einer 50 Bar passen. Die 42er welche ich erst wollte ist zu kurz weil dann die 40cm vom Rand überschritten werden.
Anbauhöhe ist wohl egal. Hat auch der TÜV bestätigt.
Der TÜV hat nur noch nie etwas davon gehört dass eine Bar >80cm einzeln verbaut werden darf und als Paar gilt.
Daraufhin hatte ich erneut bei der vertreibenden Firma angefragt und die schrieben mir:
Was ist eure Meinung? Eigentlich würde ich gern eine dorchgehende Bar nutzen. Mit 2 einzelnen Leuchten oben am Dach hätte der TÜV zumindest kein Problem. Will ich aber eigentlich nicht
Dass die Ref. Zahl von 100 eingehalten werden muss ist klar und da waren sich ausnahmsweise alle einig
ich würde mir an meinen Ducato gern eine durchgehende Lightbar an den Dachträger bauen. Leider sind die Meinungen von Polizei und TÜV da sehr unterschiedlich.
Von einer Firma die solche Bars verkauft habe ich die Aussage dass es erlaubt sei nach:
Fernscheinwerfer welche breiter als 80cm sind,
dürfen einzeln montiert werden. Zudem müssen Sie bitte darauf achten, das der Scheinwerfer maximal 40cm von Ihrer Fahrzeugbreite
entfernt sein darf.
Würde mit einer 50 Bar passen. Die 42er welche ich erst wollte ist zu kurz weil dann die 40cm vom Rand überschritten werden.
Anbauhöhe ist wohl egal. Hat auch der TÜV bestätigt.
Der TÜV hat nur noch nie etwas davon gehört dass eine Bar >80cm einzeln verbaut werden darf und als Paar gilt.
Daraufhin hatte ich erneut bei der vertreibenden Firma angefragt und die schrieben mir:
Das ist tatsächlich eine Regelung die so weniger bekannt ist, das macht Sie aber nicht weniger gültig.Da bei uns regelmäßig die Revierpolizei im Haus ist habe ich den Kollegen natürlich auch noch gefragt:
Da wir die Scheinwerfer von der Firma Strands (Sweden) beziehen beziehen wir uns auf die englische Version der ECE Regelung R48.
Um ganz genau zu sein den Absatz 2.16.2 und der ECE R48 Punkt 5.7.2.4.
Zitat:
..."
ECE R48 Punkt 2.16.2. 2.16.2.
‘Two lamps’ or ‘an even number of lamps’ in the shape of a band or strip, means two lamps with a single light emitting surface, providing such a band or strip is placed symmetrically in relation to the median longitudinal plane of the vehicle.
dieser Punkt ist gemeinsam zu betrachten mit:
ECE R48 Punkt 5.7.2.4. Two lamps or an even number of lamps in the shape of a band or strip shall be placed symmetrically in relation to the median longitudinal plane of the vehicle, extending on both sides to within at least 0,4 m of the extreme outer edge of the vehicle, and are not less than 0,8 m long; the illumination of such a surface shall be provided by not less than two light sources placed as close as possible to the ends; the light-emitting surface may be constituted by a number of juxtaposed elements on condition that these individual light-emitting surfaces, when projected on a transverse plane fulfil the requirements of paragraph 5.7.2.1.
..."
Ich kenne mich gut mit Tuning aus. Das kenne ich so nicht also ist es nicht erlaubt ... und grinst. Lichtverstöße kosten doch eh nur 10 Euro ...Er war dann auch noch der Meinung dass die Zusatzfernlichter nicht höher als 120cm sein dürfen. Auch sagte er dass sie, wenn sie nicht wissen ob es ok ist, den TÜV befragen.
Was ist eure Meinung? Eigentlich würde ich gern eine dorchgehende Bar nutzen. Mit 2 einzelnen Leuchten oben am Dach hätte der TÜV zumindest kein Problem. Will ich aber eigentlich nicht
Dass die Ref. Zahl von 100 eingehalten werden muss ist klar und da waren sich ausnahmsweise alle einig
Beste Grüße, Thomas
Ducato L2H2, Bj. 2020, 2.3 MJ, 140 PS - Ausbautagebuch - PLZ:153xx
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Ducato L2H2, Bj. 2020, 2.3 MJ, 140 PS - Ausbautagebuch - PLZ:153xx
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