Forum für Camper-Selbstausbauer!

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#1
Hallo,

ich würde mir an meinen Ducato gern eine durchgehende Lightbar an den Dachträger bauen. Leider sind die Meinungen von Polizei und TÜV da sehr unterschiedlich.
Von einer Firma die solche Bars verkauft habe ich die Aussage dass es erlaubt sei nach:
Fernscheinwerfer welche breiter als 80cm sind,
dürfen einzeln montiert werden. Zudem müssen Sie bitte darauf achten, das der Scheinwerfer maximal 40cm von Ihrer Fahrzeugbreite
entfernt sein darf.

Würde mit einer 50 Bar passen. Die 42er welche ich erst wollte ist zu kurz weil dann die 40cm vom Rand überschritten werden.
Anbauhöhe ist wohl egal. Hat auch der TÜV bestätigt.
Der TÜV hat nur noch nie etwas davon gehört dass eine Bar >80cm einzeln verbaut werden darf und als Paar gilt.
Daraufhin hatte ich erneut bei der vertreibenden Firma angefragt und die schrieben mir:
Das ist tatsächlich eine Regelung die so weniger bekannt ist, das macht Sie aber nicht weniger gültig.
Da wir die Scheinwerfer von der Firma Strands (Sweden) beziehen beziehen wir uns auf die englische Version der ECE Regelung R48.
Um ganz genau zu sein den Absatz 2.16.2 und der ECE R48 Punkt 5.7.2.4.
Zitat:
..."
ECE R48 Punkt 2.16.2. 2.16.2.
‘Two lamps’ or ‘an even number of lamps’ in the shape of a band or strip, means two lamps with a single light emitting surface, providing such a band or strip is placed symmetrically in relation to the median longitudinal plane of the vehicle.
dieser Punkt ist gemeinsam zu betrachten mit:
ECE R48 Punkt 5.7.2.4. Two lamps or an even number of lamps in the shape of a band or strip shall be placed symmetrically in relation to the median longitudinal plane of the vehicle, extending on both sides to within at least 0,4 m of the extreme outer edge of the vehicle, and are not less than 0,8 m long; the illumination of such a surface shall be provided by not less than two light sources placed as close as possible to the ends; the light-emitting surface may be constituted by a number of juxtaposed elements on condition that these individual light-emitting surfaces, when projected on a transverse plane fulfil the requirements of paragraph 5.7.2.1.
..."
Da bei uns regelmäßig die Revierpolizei im Haus ist habe ich den Kollegen natürlich auch noch gefragt:
Ich kenne mich gut mit Tuning aus. Das kenne ich so nicht also ist es nicht erlaubt ... und grinst. Lichtverstöße kosten doch eh nur 10 Euro ...
Er war dann auch noch der Meinung dass die Zusatzfernlichter nicht höher als 120cm sein dürfen. Auch sagte er dass sie, wenn sie nicht wissen ob es ok ist, den TÜV befragen.

Was ist eure Meinung? Eigentlich würde ich gern eine dorchgehende Bar nutzen. Mit 2 einzelnen Leuchten oben am Dach hätte der TÜV zumindest kein Problem. Will ich aber eigentlich nicht :smile:
Dass die Ref. Zahl von 100 eingehalten werden muss ist klar und da waren sich ausnahmsweise alle einig :grinning:
#2
Habe auch schon gehört, dass Zusatzfernscheinwerfer etwa auf Höhe der Originalscheinwerfer angebracht sein müssen.
Hab meine Lightbar separat schaltbar gemacht, dann gilts als Arbeitsscheinwerfer. Ist natürlich während der Fahrt nicht so komfortabel (und verboten).
#6
Der Toto hat geschrieben: vor 1 Jahr Moin,

mal blöd gefragt: wozu braucht man sowas?
Ich bin alt und brauch das Licht ^^. Die Frage nach dem Warum stand hier ja eigentlich nicht im Raum. Gibt ja viele DInge am/im Camper wo man sich diese Frage stellen kann :wink:
#7
jj79 hat geschrieben: vor 1 Jahr Ich würde die Variante Arbeitslicht wählen und es halt nur auf Feldwegen nutzen… mache ich mit meinen Rückstrahlern ja genauso.
Warum, wenn es legale Wege gibt Zusatzfernlicht zu benutzen. Ich hatte am alten Bus auch 2 Zusatzfernlichter und das ist schon schön wenn man mehr Licht hat. Mit den Rückscheinwerfern mach ich es so wie du.
#8
Interessant. Ich liebäugle mit den Osram FX500-CB. Und kenne auch die Aussage, dass sie immer paarweise angebracht werden müssen. Wobei auch übereinander gehen würde. Ich hab auch schon gesehen, dass einige eine durchgehende Lightbar in der Mitte mit schwarzem Tape "geteilt" haben. Auch kenn ich Aussagen, dass die Lightbars streng genommen ja mehrere Leuchten nebeneinander seien. So richtig sicher ist sich da keiner. Aber das war schon früher bei durchgehendem Tagfahrlicht oder Rücklicht so. Bis Automobilhersteller einfach gemacht haben was Tunern vorher verboten wurde. Dann war es erlaubt. :man_shrugging:

Wozu? Na um den ganzen LED-Blendern auf der Straße was entgegensetzen zu können. :grin:
update71 gefällt dies
#9
Der Toto hat geschrieben: vor 1 Jahr Moin,

mal blöd gefragt: wozu braucht man sowas?

Liebe Grüße

Thorsten
Hallo Thorsten,
also wenn man etwas ländlich wohnt und im Dunkeln viel Landstraße fährt ist es sehr gut etwas mehr Sicht zu haben. (Rehe)
Unsere Lightbar ist auch ein "Arbeitsscheinwerfer", aber das ist mir egal.
Wenn man den anmacht ist die Nacht vorbei.. :thumbsup: :thumbsup:
Vg
Karsten
#10
Von Osram gab es doch manche Lightbars (500er und 1000er, nicht unbedingt breit) mit einer doppelten ECE, angeblich exakt aus dem Grund, um diese einzeln montieren zu dürfen.
Siehe hier: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
jj79 gefällt dies