Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hey miteinander,

ich bräuchte hier mal Tipps/Infos von euch:

Mein Camper ist aktuell im Ausbau und war dafür abgemeldet auf einem Firmengelände in Bayern gestanden. Nun musste er jedoch dort runter, aus akuten Platzgründen. Nun steht er ohne Kennzeichen (mit Handynummer hinter der Windschutzscheibe) vor dem Gelände in einem immerhin befriedeten Bereich, jedoch ist der Grundbesitzer nicht zu ermitteln – eine rechtlich schwierige Situation, aus der ich schnellstens raus will. Ein anderes Privatgrundstück um ihn abzustellen gibt es gerade nicht. Also bleibt nur die Abstellung auf öffentlichem Grund. Dazu muss ich ihn jedoch zulassen und zuvor TÜV machen lassen.

Da drin ist gerade noch recht viel lose verbaut weil eben unfertig und eig. noch nicht zum Fahren gedacht. Wie bekomm ich also a) am besten meinen TÜV und kann ich den Transit b) auch ohne die Trennwand (schon lange entsorgt) wieder als LKW zulassen? Zur Not ginge auch PKW, aber ist halt sündhaft teuer, was wiederum den Ausbau verlangsamen würde.

Mich würde eure Einschätzung sehr interessieren. Ich bin da gerade in einer echt blöden Lage und brauche eure Erfahrung! :sweat_smile:

Danke im Voraus

Jonas
#2
Wusste nicht was gegen TÜV und LKW Zulassung spricht. Erklär dem Prüfer, dass es mal ein wohnmobil wird. Eigentlich site der da nichts gegen haben. Innenraum ist zu allererst mal ladung. Irgendwann wird es natürlich ein Fest eingebautes Möbelstück, aber das ist es noch nicht und du sprichst ja vorher mit ihm. Zur Not zu nem anderen TÜV

Die Trennwand ist nicht nötig.
#3
Hallo,
ich würde dir raten, einmal beim TÜV anzurufen oder besser noch vorbeizugehen und genau diese Fragen dort zu klären.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die TÜV-Prüfer da doch sehr kooperativ sind.
#4
Rauf auf einen Abschleppwagen und woanders hin, Halle etc. oder Tageszulassung > HU/AU > neuer Stellplatz.
Zum Thema Trennwand, die brauchst auch du nicht. Bässte Grüße, M.

P.S. warum eigentlich neue HU? Ist die abgelaufen?
#5
malinke hat geschrieben: vor 2 JahreRauf auf einen Abschleppwagen und woanders hin
Wenn das Fahrzeug nun aber nicht fahrbereit wäre, z.B. nicht anspringt, darf er auch privat geschleppt werden.
Ob bei nicht zugelassenen Fahrzeugen? Überfragt.

Gruß Manfred
#6
JonesBalboa hat geschrieben: vor 2 Jahreauch ohne die Trennwand (schon lange entsorgt) wieder als LKW zulassen? Zur Not ginge auch PKW, aber ist halt sündhaft teuer, was wiederum den Ausbau verlangsamen würde.
Dazu muss ich leider sagen dass ich das Problem mit der Trennwand vorletzten Samstag bei der HU auch hatte. Nach der ASU wollte der Prüfer für den Rest garnicht erst anfangen weil es ein LKW laut Papier ist und das ja offensichtlich ein Wohnmobil ist. Weiter ging es wenig konstruktiv weil er schlicht keine Lösung anbieten konnte, ich habe ihn gefragt was ich machen sollte und ihm ist nur noch mehr mist eingefallen was so ja garnicht geht (Campingfenster im LKW).

Letzten Samstag woanders hin gefahren, LKW Zulassung war kein Problem. Chinaheizung, Auspuff und Felgen schon :unamused: aber das habe ich erwartet.
Wenn er keine HU relevanten Mängel hat such dir einen Prüfer der das macht und lasse ihn zu, evtl. brauchst du halt ein Kurzzeitkennzeichen um zur HU zu fahren.
#7
Wenn du noch das letzte Zulassungskennzeichen hast (nicht Tageszulassung oder Überführung) kannst du meines Wissen das Fz gemäß letzter Zulassung versichern und darfst damit zum Tüv und zur Zulassung fahren.

Frag mal bei Zulassung nach, obs noch immer so ist
#8
JonesBalboa hat geschrieben: vor 2 Jahre Hey miteinander,

Firmengelände in Bayern gestanden.
Jonas
Hallo Jonas

Wo in Bayern bist Du?

Hast Du weit nach Unterschleißheim b. München?

Wenn das passt, versuche ich Dir zu helfen.
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#9
Bastelfreak hat geschrieben: vor 2 JahreWenn das Fahrzeug nun aber nicht fahrbereit wäre, z.B. nicht anspringt, darf er auch privat geschleppt werden.
Ob bei nicht zugelassenen Fahrzeugen? Überfragt.
Da fehlt der Nothilfegedanke, das wäre ein schleppvorgang, der durch die Strassenverkehrsbehörde genehmigt werden muss.
Hierbei benötigte vor der Führerscheinreform der Fahrer des zugfahrzeuges auch die Klasse 2, da mehr als 3 Achsen.

Jetzt mit klasse B müsste die Tonnage der anhängelast stimmen.

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Hier ist es ganz gut erklärt.
Da der Wagen nicht zugelassen ist, wird es schwer sein, den Nothilfegedanken erklären zu können.
#10
Moin,

wir hatten erstmal die gleiche Situation wie von @Skyvan beschrieben.
Der Prüfer war allerdings bereit, den Wagen technisch zu prüfen, und und ein Gutachten für die Umschreibung zu erstellen. Mit dem Gutachten und dem TÜV-Bericht habe ich dann auf der Zulassungsstelle auch die TÜV-Plakette bekommen.
Falls Du ähnliches versuchen willst: bei unserer Zulassungsstelle im Rhein-Siegkreis wurde mir mitgeteilt, dass ich den Wagen mit Kurzzeitkennzeichen aber ohne TÜV nur im Amtskreis bewegen durfte. Das mag bei Euch aber vielleicht anders sein.

Liebe Grüße

Thorsten