Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#1
Hi ihr,

ich überlege, ob ich meine Hängerkupplung abmontieren soll als Gewichtsersparnis.

Kann nicht wirklich was damit anfangen.
Für nen Anhänger reicht der Führerschein nicht und für nen Fahrradträger der Platz. Zumal die Klappräder auf dem Dach sind.

Wieviel Aufwand ist das und was wiegt die ungefähr? Den Kabelsatz könnte ich ja drin lassen.. :thinking:
#2
Moin,

Meine Abnehmbare Westfalia wiegt gut 25kg. Demontage ist in einer Stunde erledigt, Aufwand überschaubar. Wenn die AHK demontiert wird, brauchst du allerdings den Serienmäßigen "Stoßstangenträger" der unter der Kunststofftrittstufe anstelle der AHK verbaut wird.

Gruß Tim
calalalaudio gefällt dies
#3
Ok, ich ignoriere mal den nutzlosen Spam-Kommentar, aber da der Thread wieder hochgeholt ist, an dieser Stelle das Ergebnis:

Die Demontage brachte in meinem Fall eine Ersparnis von ca. 17kg. (Der Original-Querträger hat ca. 8 kg und muss stattdessen eingebaut werden.)
Slap gefällt dies
#4
Moin Claudio,

ich vermute mal, Du hast Führerschein Klasse B.
Dann darfst Du auch hinter einem 3,5t schweren Fahrzeug noch einen 750kg Anhänger fahren.
Die 3,5t in der Klasse B bezieht sich auf das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeug und eben nicht die zulässige Gesamtzugmasse.

Gruß
Thomas
calalalaudio gefällt dies
#5
Hi Thomas, das war mir tatsächlich nicht klar, aber selbst dann nicht von Nutzen für mich.
:v:
#6
Moin,

wenn ich jetzt nicht falsch liege haben alle die noch den alten Führerschein Klasse 3 gemacht haben (das sind hier sicher nicht wenige) automatisch den Führerschein Klasse BE und dürfen auch schwerere Hänger ziehen.

Liebe Grüße

Thorsten
WoMo-Bastler, Cruisemobile gefällt dies
#7
Der Toto hat geschrieben: vor 1 Jahrund dürfen auch schwerere Hänger ziehen.
Ja, genau.
Das Gespann darf dann insgesamt maximal 12 t wiegen.
#8
Ja, die Alten sind da klar im Vorteil, ich mit meinen zarten 38 habe das Nachsehen... :rofl: :wink:
#9
WoMo-Bastler hat geschrieben: vor 1 Jahr
Der Toto hat geschrieben: vor 1 Jahrund dürfen auch schwerere Hänger ziehen.
Ja, genau.
Das Gespann darf dann insgesamt maximal 12 t wiegen.
Aber nicht beim Sevel, da wirst Du max. auf 7 t kommen. Nicht das nachher einer sagt im Forum haben 12t gestanden :smirk:
saniwolf gefällt dies
#10
WoMo-Bastler hat geschrieben: vor 1 Jahr ...
Ja, genau.
Das Gespann darf dann insgesamt maximal 12 t wiegen.
Ein ganz klares Jaein.

Durch die Besitzstandswahrung dürften wir mit Klasse 3 mein ich das 1,5-fache des zul. Gesamtgerichts des Zugfahrzeugs dran hängen.
Sofern das Zugfahrzeug 7,49t hat und die zul. Gesamtzugmasse (steht im KFZ-Schein) das auch her gibt.
Damit würden dich dann 18,75t ergeben als Gesamtzugmasse.
Aaaaber: Das gilt nur bis zu unserem 50sten Geburtstag. Denn dann müssen wir alle 5 Jahre zum Arzt und mit der Tauglichkeitsschreibung zur Führerschein stelle.
Machen wir das nicht, kommt erst die 12t Grenze ins Spiel. Aber selbst die sollte für 99,99% von uns noch immer überdimensioniert sein.

Gruß
Thomas