Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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von Schwedenglueck
#41
Hallo,

es geht noch günstiger - auch mit 1 Monat Mindestlaufzeit :

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Beste Grüße

Björn
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von guido
#42
Danke, aber daß ist alles weit über Datenmenge und Preis was ich mir vorgestellt habe.
Ich werde wohl bei sim.de ein Angebot mit 14GB für 8,99€ im Monat nehmen.
und einmalig 19,99€ zuzahlen, dann kann ich monatlich kündigen.
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ich weiß, Datenautomatik sofort abwählen.
Schwedenglueck, Wishbone gefällt dies
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von Andolini
#43
Bei Verstößen gegen die FairUse-Bedingungen erheben einige Anbieter Zuschläge statt zu drosseln. Das heißt man erfährt erst später auf der Rechnung, ob man zu lange in Urlaub war. Darauf würde ich dringend empfehlen zu achten.
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von guido
#44
Dieses FairUse ist mir nicht ganz klar:
Fair-Use-Policy
2,14 € pro Gigabyte ab 1. Januar 2023
(8,99 Euro / 2,14 Euro) * 2 = 8,4 Gigabyte.

Heißt das, ich bekomme unabhängig von der gekauften Datenmenge(hier 14GB) im Ausland nur max 8,4GB?
da wäre ja jeder höhere Vertrag im Ausland nutzlos.
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von jj79
#45
Ja, die Menge an GB richtet sich im Ausland nach dem Grundpreis. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das O2 Angebot mit den 30GB kannst Du ohne Einschränkung im Ausland benutzen. Da Du ja ohnehin nicht genau weißt was Du brauchst, würde ich dir dazu raten. Nach deiner Reise kannst Du dann ziemlich genau sehen, was Du verbraucht hast und darauf basierend die Entscheidung für einen anderen Vertrag/Prepaid treffen.

Was mich interessieren würde: bei der mobilen Flatrate von der Telekom (Magenta XL) gilt auch die Fair-Use-Policy (85.-/2,14*2 = 80GB). Wie verhält es sich da mit den Partnerkarten, die bei gleichem Inlandsdatenvolumen ja deutlich günstiger sind? Die erste Partnerkarte kostet 20,-, die zweite (und jede weitere) 10,-. Das wäre ja ziemlich witzlos, wenn die dann nur 1/4 bzw. 1/8 von den 80 GB hätten. Die Folgen wären verheerend: meckernde Frauen, quengelnde Kinder oder einfach eine sehr begrenzte Möglichkeit von Unterwegs zu arbeiten.
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von guido
#46
greift FareUse immer erst nach 4 Monaten?
dann würde es zur Zeit für mich keine Rolle spielen.
von Tacoma
#47
4-Monate-Regelung beim Fair Use Prinzip
Und so heißt das konkret (Quelle: EU)

»Im Rahmen der Regelung der angemessenen Nutzung kann Ihr Betreiber über einen Zeitraum von vier Monaten Ihr Roamingverhalten beobachten und kontrollieren. Wenn Sie innerhalb dieser Zeitspanne länger im Ausland waren als zu Hause UND ein größeres Datenvolumen beim Roaming genutzt haben als im Inland, kann Ihr Betreiber Sie kontaktieren und eine Klärung Ihrer Situation verlangen. Dafür haben Sie 14 Tage Zeit.«

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von guido
#48
das ist derselbe Link wie weiter oben von mir.
den habe ich schon gelesen.
das heiß aber nicht daß man immer ab 4 Monaten drauf zahlen muß, oder?
ich will ja nur 2 - 3 Monate weg.
trifft mich das dann nicht?
von Tacoma
#49
Soweit ich das jetzt verstanden habe:
Wenn du den Tarif im Zeitraum von 4 Monaten überwiegend im Ausland genutzt hast greift die Fair Use Klausel. Vorher nicht.
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von jj79
#50
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Roaming-Anbieter können unter bestimmten Voraussetzungen das nationale Datenvolumen bei der Roaming-Nutzung unter Berücksichtigung des Gesamtpreises begrenzen. Das betrifft insbesondere offene Datenpakete, bei denen das inkludierte Datenvolumen preislich sehr günstig (ab 07/2022: Kosten pro GB weniger als 2,00 €/GB) oder unlimitiert ist. Hintergrund hierbei ist, dass den Roaming-Anbietern Kosten entstehen, da sie entsprechende Datenvolumina vom Betreiber des besuchten Netzes im Ausland einkaufen müssen. Dafür gibt es eine Formel: Preis des Mobilfunkvertrags ohne MwSt. dividiert durch die Preisobergrenze auf der Vorleistungsebene (2022: 2,00 €/GB). Das Ergebnis muss verdoppelt werden, damit der Kunde ein ähnliches Datenvolumen wie im Inland zur Verfügung hat. Wenn der Kunde dieses Volumen während des Roamings überschreitet, kann der Anbieter nach einer entsprechenden Mitteilung einen Aufschlag für die weitere Datennutzung erheben (max. 2,00 €/GB zzgl. MwSt. für 2022).
Hier liest sich das anders, es greift wenn Du einen “sehr günstigen” Vertrag hast. Das greift zusätzlich zu der Viermonatsregel, wenn ich das richtig lese.
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