- vor 3 Jahre
#21
Ich glaube, es geht garnicht so sehr um die Kamera (sonst wären Dash-Cams oder Kameras am Kennzeichen auch verboten?), als vielmehr um die formale Leuchte dabei. Aber ich kann mich irren.
Und hier ist schon des Rätsels Lösung:
Hab mich gerade etwas schlau gemacht.
Unter [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] steht eine Rückfahrkamera nicht als zulassungspflichtig aufgeführt.
Aber es steht auch drin dass alle elektrisch betriebenen nachträgliche Einbauten in KFZ, die nach dem 01.10.2002 zugelassen wurden, ein entsprechendes Prüfzeichen (E-Zeichen + Nummer) haben müssen.
Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1998 und vor dem 01.10.2002 zugelassen wurden genügt eine CE Kennzeichnung.
Nachzulesen z.B. hier: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Da so eine Kamera unzweifelhaft eine elektronische Komponente ist, ist durch die Hintertür für so ziemlich alles auch eine E-Nr. nötig.
So, genug Klugscheißerei.
Gruß Manfred
Und hier ist schon des Rätsels Lösung:
Hab mich gerade etwas schlau gemacht.
Unter [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] steht eine Rückfahrkamera nicht als zulassungspflichtig aufgeführt.
Aber es steht auch drin dass alle elektrisch betriebenen nachträgliche Einbauten in KFZ, die nach dem 01.10.2002 zugelassen wurden, ein entsprechendes Prüfzeichen (E-Zeichen + Nummer) haben müssen.
Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1998 und vor dem 01.10.2002 zugelassen wurden genügt eine CE Kennzeichnung.
Nachzulesen z.B. hier: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Da so eine Kamera unzweifelhaft eine elektronische Komponente ist, ist durch die Hintertür für so ziemlich alles auch eine E-Nr. nötig.
So, genug Klugscheißerei.
Gruß Manfred
Jumper Fensterbus L2H2 ohne Schnick-Schnack PLZ 83052 viewtopic.php?f=13&t=1262#p38497