Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Rund um Multimedia
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#11
guido hat geschrieben: vor 3 Jahre Ich brauche noch Radio , Navi, Rückfahrkamera.

Ich habe mich für ein recht unauffälliges Modell entschieden. Vorteil ist die leichte Montage, das alte Rückfahrlicht wird einfach ersetzt, keine zusätzlichen Bohrungen nötig. Das eigentliche Gehäuse außen ist komplett geschlossen, zur Abdichtung des Rahmens zum Fahrzeug hin liegt eine Dichtung bei. Nur die Verlegung den Kabels nach vorne war ein Alptraum. :rofl:

Identische Modelle sind bei Amazon und günstiger in der Bucht verfügbar.

Chris
Dateianhänge
camera.jpg
Kamera02.jpg
Kamera01.jpg
#12
Hi Chris,
hat das neue Bremslicht ein Prüfzeichen? Du kennst dich damit ja inzwischen aus :lol:
Wird überhaupt eins benötigt? Ich denke schon, oder? Hatte für unseren Crafter auch mal nach solchen Bremslichtern geschaut, die günstigen waren aber alle ohne E-Kennzeichnung bzw. ABE..
#13
seackone hat geschrieben: vor 3 Jahre Hi Chris,
hat das neue Bremslicht ein Prüfzeichen? Du kennst dich damit ja inzwischen aus :lol:
Wird überhaupt eins benötigt? Ich denke schon, oder? Hatte für unseren Crafter auch mal nach solchen Bremslichtern geschaut, die günstigen waren aber alle ohne E-Kennzeichnung bzw. ABE..
Du machst Witze, oder? Natürlich nicht! Aber TÜV ist noch fast zwei Jahre hin und zur Not kann ich das Original ja wieder reinmachen. Ist auch ein Vorteil von nichtinvasiven Lösungen. Ich zahl doch nicht hunderte von Euro, um ein Ergebnis zu erreichen, das ich auch für 'nen Fuffi haben kann. Die sind alle in China hergestellt worden. Es gibt Grenzen! :joy: :rofl:

Chris
#14
ich glaube auch, das Rückfahrlicht braucht eine E-Zulassung.
sonst könnte der nächste TÜV-Termin oder ne Kontrolle wieder den Ausbau erwirken.

bei den ganzen günstigen ab ~40€ ist keine E-Nummer erwähnt.
die wird erst weit über 100€ erwähnt.

seltsam ist auch, manche sind für Ducatos 06-14, oder 06-15 oder 06-aktuell.

wenn man nur ne Kamera(ohne Rücklicht) montiert, wirds keine E-Nummer brauchen.
#15
das wird noch toller:
ich habe gerade ne Kamera mit Rücklicht und E-Nummer für 149€ gefunden, da steht unterer Text dabei.
darf man die trotz E-Nummer nicht im Strassenverkehr nutzen?

AMPIRE Rückfahrkamera für FIAT Ducato, CITROEN Jumper, PEUGEOT Boxer Wohnmobile
Artikelnummer 33200
Hersteller Ampire
Modell KV-DUCATO-5G

- E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003

INSTALLATIONS HINWEIS
- Die Kamera ist nicht für den Dauerbetrieb oder zur Überwachung geeignet. Sie darf nicht mit Zündung (K15) betrieben werden, denn dadurch könnte die Kamera durch Überhitzung Schaden nehmen.
- Je nach Dachaufbau und installierter Anhängerkupplung vom Fahrzeug, kann man die Anhängerkupplung auf dem Monitor u.U. nicht sehen.
- Bei Wohnmobilen und anderen Sonderaufbauten kann die Installation der Kamera sehr viel aufwändiger oder nicht möglich sein.

RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE. Die Inbetriebnahme dieser Artikel ist nicht zulässig im Bereich der StVZO. Abgebildete und aufgeführte Artikel dienen nur zu Showzwecken und für den Motorsport!
Eine Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern, ist eintragungspflichtig und müssen unverzüglich von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (DEKRA, GTÜ, KÜS, TÜV) begutachtet werden. Fragen Sie vor dem Ein- oder Umbau einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation, ob die Betriebserlaubnis beeinträchtigt wird beziehungsweise ob die Änderung überhaupt genehmigungsfähig ist.
#16
Ja Ja, die E-Nr!
...und es steht geschrieben, daß ALLES was mit Licht/Leuchten von außen zu sehen ist, eine E-Nr. braucht.
Ebenso Scheiben/Fenster, selbst die Glasscheibe oben im Dach.
Und weiter, das Polieren der matt gewordenen Scheinwerfergläser führt zum Verlust der Zulassung, denn der Hersteller hat bestimmt irgend eine Beschichtung auf den Gläsern, und die Beschichtung ist Bestandteil der Zulassung. Glas poliert ... E-Nr. quasie weggeputzt ... Zulassung auch weg!
Poliermittel werden aber von allen großen Firmen im Zubehörhandel angeboten.
Aber wie immer, wo kein "wichtiger" Kläger (Prüfer), da kein Richter.
Gruß Manfred
#17
ChrisChris hat geschrieben: vor 3 Jahre Du machst Witze, oder? Natürlich nicht! Aber TÜV ist noch fast zwei Jahre hin und zur Not kann ich das Original ja wieder reinmachen.
Beim TÜV mag das funktionieren, bei einer Kontrolle könnte das aber anders sein. Der entsprechende Kontrolleur weis ja auch was original ist und was nicht.

Wir können ja auch mal rumspinnen: Du stehst an eine roten Ampel. Stehst und stehst. Irgendwann kommt einer an und raucht dich auf, weil er gepennt hat. Wenn sich dann heraus stellt, dass dein Bremslicht nicht geprüft ist (unabhängig davon ob du dein Fuß auf der Bremse hattest oder nicht).. Bekommt der Unfallverursacher trotzdem die volle Schuld oder trägst du dann eine Teilschuld? Vielleicht bekommst du sogar die ganze Schuld zugesprochen, weil du ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt hast, dessen Betriebserlaubnis durch das ungeprüfte Rücklicht erloschen ist. Ich kenne mich mit der Thematik absolut nicht aus. Das hatten wir ja schon über die privaten Nachrichten besprochen. Aber das Risiko würde ich nicht eingehen, insbesondere weil ich mir so ein Szenario in Deutschland gut vorstellen könnte.. Vielleicht gibt es hier ja noch jemanden, der sich in solchen rechtlichen Sachen auskennt.

Ich wollte eigentlich auch so eine Rückfahramera haben aber wie @guido bereits schrieb: wenn sie zugelassen sein sollen, wirds nicht billig. Habe mich dann also dagegen entschieden und erstmal nur eine Kamera am Kennzeichenhalter montiert. Ich sehe zwar nicht die Stoßstange aber für den rückwärtigen Verkehr ist es okay. Zusätzlich haben wir ja noch PDC. Später wird die Kamera dann aufs Dach umgesetzt.
#18
guido hat geschrieben: vor 3 Jahre - E Zulassung E9-10R-05.1652
- CE Zulassung EN 55022: 2010; EN 61000-3-2:2006+A1:2009+A2:2009; EN61000-3-3:2008; EN 55024:2010
- FCC Zulassung ANSI C63.4-2003

RECHTLICHER HINWEIS
Nicht erlaubt im Geltungsbereich der StVZO und ECE.
Ein CE Zeichen klebt inzwischen jeder Chinese überall drauf. Ist natürlich auch nicht legal, aber welcher normale Verbraucher kann das überprüfen? Mit FFC kenne ich mich gar nicht aus. Eine E-Zulassung ist im Prinzip eine europäische ABE. Warum das Teil dann nicht im Geltungsbereich der StVZO genutzt werden darf, erschließt sich mir nicht. Entweder zugelassen in Europa oder eben nicht. Oder sind wir ausgetreten und ich hab es verschlafen? :joy: Trotz Zulassung nicht erlaubt ist mit Verlaub Schwachsinn. Da will sich offenbar jemand absichern, wozu wohl? Da werde ich hellhörig.

Interessante Variante, die mir gerade unterkam: Die CTA Drehkonsole ist laut Prüfzeugnis nur für den Ducato freigegeben, wird aber natürlich auch für baugleiche Fahrzeuge beworben. Ist die jetzt im Jumper oder Boxer erlaubt oder nicht? Und das Prüfzeugnis erwähnt kurioserweise immer nur Rückhaltesysteme (Gurte und Isofix), auch, wenn die Zeichnung der Konsole dranhängt. Die Konsole ist aber definitiv ein Teil des Sitzes und dessen Befestigung. Da gibt es wohl eine andere Prüfung für. Mein Prüfer hat es im Vorfeld schon reklamiert, das Teil geht bei ihm nicht durch bei der Umschreibung. Der Hersteller gibt sich ahnungslos. Aber wie Manfred schon sagte: wo kein Kläger ...

Gegenfrage: wer hat das Teil oder ähnliches (Kamera und/oder Konsole :stuck_out_tongue_winking_eye: ) ebenfalls verbaut und damit Schwierigkeiten bekommen?

Chris
#19
seackone hat geschrieben: vor 3 Jahre Wir können ja auch mal rumspinnen: :::

Ich wollte eigentlich auch so eine Rückfahramera haben aber wie @guido bereits schrieb: wenn sie zugelassen sein sollen, wirds nicht billig. Habe mich dann also dagegen entschieden und erstmal nur eine Kamera am Kennzeichenhalter montiert. Ich sehe zwar nicht die Stoßstange aber für den rückwärtigen Verkehr ist es okay. Zusätzlich haben wir ja noch PDC. Später wird die Kamera dann aufs Dach umgesetzt.
Ohne Kamera kommt für mich nicht in Frage. Seit Weihnachten, also dem letzten verschärften Lockdown, sind bei uns kaum noch Parkplätze zu finden (Innenstadt). Früher war das zumindest tagsüber noch möglich. Eine Lücke ist im Moment wie ein Sechser im Lotto, und für ein 6-Meter Monster erst recht. Ich würde mich nicht trauen, wie letztes Mal in eine Lücke, die nur ca. einen Meter länger ist wie der Wagen, ohne Kamera einzuparken. Da bin ich Realist.

Spinnen wir mal: Manche Leute haben LED Stripes im Innenraum, sind auch verboten, sehe ich aber ständig. Theoretisch ist die Betriebserlaubnis da auch erloschen. Wenn ich überlege, wie viele Leute da illegal durch die Gegend fahren ... Ich kann mich nicht erinnern, da schon mal den großen Aufschrei gehört zu haben. Ebenso Rückfahrkameras an PKWs, die immer irgendwo am Nummernschild rumhängen, die sind auch alle illegal, scheint aber beim TÜV kaum jemanden zu stören, nach allem, was ich so höre. (Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel.)

Chris
#20
Warum sollen denn LED Stripes in Innenraum verboten sein? Solange sie so ausgerichtet sind, dass sie den Fahrer und/oder andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden (beispielsweise im Fußraum), ist das m.E. erlaubt. Hast du dir mal irgendeinen neueren Mercedes von innen angeschaut? Der Innenraum leuchtet mehr als ein Christbaum. Das es also gänzlich verboten ist, würde ich nicht pauschalisieren. Gleiches gilt für die Rückfahrkameras am Nummernschild. Warum gibts da Probleme, solange das Nummernschild nicht verdeckt wird oder du sie direkt unter der Kennzeichenbeleuchtung anbringst? Vor allem letzteres würde mich interessieren, da ich mir vorgestern auch eine Kamera angeschraubt habe.
ChrisChris hat geschrieben: vor 3 Jahre Ich kann mich nicht erinnern, da schon mal den großen Aufschrei gehört zu haben.
Der Aufschrei kommt immer erst dann, wenn etwas passiert oder wenn man damit erwischt wird.. Weil du es woanders so gesehen hast, muss es nicht unbedingt in Ordnung sein. Es gab mal eine Zeit, da wurde ich ständig aus dem Verkehr gezogen und überprüft (auch mit aktiver LED Innenraumbeleuchtung). Natürlich nicht mit dem Crafter, das war damals noch eher ein auffälligeres Auto. Das ist ja auch voll okay und bringt die entsprechende Szene so mit sich. Solange aber alles eingetragen ist bzw. du die entsprechenden ABEs mit dir führst, passiert auch nichts. Aber glaube mir, du brauchst bei einer zufälligen Kontrolle nur an den falschen Prüfer gelangen und wenn dem dann schon das Bremslicht nicht passt, schaut er beim Rest auch genauer hin. Das Beispiel mit dem Unfall war rein fiktiv. Im Schadensfall kann ich mir schon vorstellen, dass dann genauer geschaut wird. Auch wenn du der Geschädigte bist.. ist dann eine nicht geprüfte Bremsbeleuchtung wirklich mehr Stress wert?

Mir ist es völlig egal was du an dein Auto schraubst, es war nur ein gut gemeinter Hinweis. Vor allem weil du ja erst mit deiner Drehsitzkonsole in Bezug auf Prüfzeichen und ABE Probleme hattest..
Zuletzt editiert von seackone vor 3 Jahre, insgesamt 1 mal editiert.