Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#21
Ich glaube, es geht garnicht so sehr um die Kamera (sonst wären Dash-Cams oder Kameras am Kennzeichen auch verboten?), als vielmehr um die formale Leuchte dabei. Aber ich kann mich irren.

Und hier ist schon des Rätsels Lösung:
Hab mich gerade etwas schlau gemacht.
Unter [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] steht eine Rückfahrkamera nicht als zulassungspflichtig aufgeführt.
Aber es steht auch drin dass alle elektrisch betriebenen nachträgliche Einbauten in KFZ, die nach dem 01.10.2002 zugelassen wurden, ein entsprechendes Prüfzeichen (E-Zeichen + Nummer) haben müssen.
Für Fahrzeuge, die nach dem 01.01.1998 und vor dem 01.10.2002 zugelassen wurden genügt eine CE Kennzeichnung.
Nachzulesen z.B. hier: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Da so eine Kamera unzweifelhaft eine elektronische Komponente ist, ist durch die Hintertür für so ziemlich alles auch eine E-Nr. nötig.
So, genug Klugscheißerei.
Gruß Manfred
#22
Hallo Manfred, vielen Dank für die Links. Ich finde das Thema interessant, da ich ja selbst eine Kamera angebaut habe.
Am Ende deines ersten Links fehlt ein l, sodass daraus html wird. Mit der Endung .htm konnte ich ihn nicht öffnen. In der Liste ist die Bremsleuchte unter Punkt 14 in jedem Fall aufgeführt.

Der Zusammenhang vom zweiten Link in Bezug auf das Thema erschließt sich mir nicht so richtig. Wenn ich das richtig verstehe ist diese Richtlinie für elektrische Komponenten, die in der Vergangenheit irgendwo verbaut wurden und anschließend in einem anderen Fahrzeug Anwendung finden sollen. Es wird sich dabei auch auf §55a der der StVZO bezogen. Darin steht wiederum, dass elektrische Komponenten den Bestimmungen der EMV (elektromagnetischen Verträglichkeit) entsprechen müssen. Heist für mich jetzt aber nicht, dass ein entsprechende Kennzeichnung als Nachweis verpflichtend ist. Das also eine Kamera zwingend ein Prüfzeichen besitzen muss, ist für mich nicht eindeutig. Ich glaube auch das Kameras generell nie ein Problem waren, nur deren Zulässigkeit als Beweismittel vor Gericht (Dashcams). Das hat sich aber nun auch inzwischen geändert.
#23
Hallo Chris,
sorry für das beim Kopieren verschwundene "l".

Der zweite Link ist für alles elektronische ein "Totschlagargument". So wie ich es verstehe, benötigt jedes derartige Teil, das in ein ab Okt. 2002 zugelassenes KFZ eingebaut wird, diese EMV. Und das ist ein der Regel eine sehr kostenaufwendige Prüfung. Wenn ich die nicht habe/bestehe, wird eben juristisch korrekt der Hinweis auf die StVO abgegeben.

Und wenn die EMV bestanden wurde, traut sich keiner, sich darauf zu verlassen. Telefonieren im Krankenhaus, Flugzeug u.s.w. Die Geräte (haben alle EMV) könnten ja, auch wenn sie es nicht tun/dürfen, eine unzulässige Abstrahlung aussenden.
Die andere Seite, alle Geräte müssen auch gemäß EMV eine gewisse Störstrahlung von "außen" vertragen ohne Funktionsstörungen. Das betrifft alle Geräte im Krankenhaus, Flugzeug u.s.w. Aber wer traut sich zu da zu entscheiden. Also wird hier wie da nicht telefoniert.
Die Zeiten der nur "funkentstörten" Geräte wie Fön, Küchenmixer ... im Hinblick auf Radio-/Fernsehstörungen sind vorbei.
Jetzt entscheiden die Juristen!
Gruß Manfred

P.S. Gehört eigentlich nicht hier her, zeigt aber die Richtung.
Heute morgen steht in der Zeitung, daß Herta-Wurstwaren einen Prozeß laufen hat, weil ein 2-jähriger Bub an einem Stück Würstchen erstickt ist. Klagepunkt: "Die Wurst hat genau den Durchmesser wie die Luftröhre. Auf der Verpackung fehle der Hinweiß, die Wurst in kleinste Stückchen zu zerschneiden".
Wie konnte der Mensch bisher überleben?
#24
Also irgendwie kann ich mich damit noch nicht so zu 100% anfreunden. Will ich auch gar nicht, denn das würde vermutlich bedeuten, ich müsste meine Kamera wieder abbauen :joy:

Meine Aussage zu §55 muss ich revidieren. Dort ist die Rede von den jeweiligen Fahrzeugen. Nicht von den Anbauteilen. Wobei das eine ja wohl mit dem Anderen zusammenhängt. In der Überschrift vom zweiten Link steht auch "in KFZ". Was ist denn "außerhalb KFZ"? Die Karosse ist doch ein faradayscher Käfig, die Kamera als Störquelle sitzt außerhalb. Du merkst schon.. Ich probiere es mir ein wenig schön zu reden. Kann mir aber nicht vorstellen, dass es als "nicht sicherheitsrelevantes Bauteil" mit einer Kamera Probleme geben wird.
#25
ChrisChris hat geschrieben: vor 3 Jahre
seackone hat geschrieben: vor 3 Jahre hat das neue Bremslicht ein Prüfzeichen?
Du machst Witze, oder? Natürlich nicht!
So, um jetzt noch mal richtig klugzuscheißen: Ich habe mir die Mühe gemacht und auf der Innenseite der Kamera überraschenderweise tatsächlich eine E-Nummer gefunden. Ist sogar "E1", das ist Deutschland. Garniert mit einer Prüfnummer. Da ich als Verbraucher keine Möglichkeit habe, diese Zertifizierung zu überprüfen, muss ich mich da wohl einfach drauf verlassen. Ich habe vorsichtshalber ein "Beweisfoto" gemacht, falls die Nachfrage einmal kommt, rechne aber nicht wirklich damit. Spart mir dann vielleicht das Abschrauben im Straßenverkehr. :joy:

Chris
#26
Ich habe nach vielen Vergleichen heute ein Gerät mit Rückfahrkamera von Pumpkin bestellt:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
(wenns stört, bitte löschen)
Pumpkin 4GB 64GB PX6 7" Android 10.0 Autoradio GPS Navi OBD2 WIFI USB DAB+Kamera
hab ihn noch runter gehandelt auf 215€ +Versand 8€
anderswo habe ich Preise bis 350€ für dieses Gerät gesehen.
und ein DAB-Modul werde ich mir auch noch gönnen(~25€)
#27
Hat hier jemand Erfahrungen mit den günstigeren 7" Android Radios um die 60 € - 100 € gesammelt? Gibt es ja in rauen Mengen am Amazonas und der Bucht. Und da Es nur Navi, Rückfahrkamera, Radio und Musik über Bluetooth können soll wäre mir die Geschwindigkeit eher egal.
#28
Finnçois hat geschrieben: vor 3 Jahre Hat hier jemand Erfahrungen mit den günstigeren 7" Android Radios um die 60 € - 100 € gesammelt? Gibt es ja in rauen Mengen am Amazonas und der Bucht. Und da Es nur Navi, Rückfahrkamera, Radio und Musik über Bluetooth können soll wäre mir die Geschwindigkeit eher egal.
Es ist nicht nur die Geschwindigkeit. Wenn nicht genug Speicher vorhanden ist, kapituliert halt eines der laufenden Programme. Die neueren Apps sind umfangreicher als die alten, ist wie mit Computerprogrammen. Wenn die 3 Jahre alte Version einer App vor Jahren noch auf bescheidener Hardware lief muss das die neueste Version nicht automatisch auch machen. Und du wirst die neueste Version nutzen müssen.

Dann hörst du also Musik und willst das Navi nutzen und das Gerät stellt fest, für beide reicht der Arbeitsspeicher nicht. Also wird die Musik App gekillt. Da ist dann auch die Geschwindigkeit egal. Investiere lieber in aktuelle Hardware, 4GB RAM sollten heute schon sein, dann hast du keine Probleme. Und bei allem, was du in deinen Wagen beim Umbau investierst, sollte es an 100€ nicht scheitern.

Chris
#29
Ich glaube dann wird es bei dem eingebauten Radio bleiben und per Handy navigiert und zusätzlich ein Display für die Rückfahrkamera eingebaut. Hab gestern noch testberichte gesucht und zu überzeugen scheinen die halt wohl eher ab 200 € und das ist mir für den Komfort die Geräte zu bündeln dann doch zu teuer.
Zuletzt editiert von Andolini vor 2 Jahre, insgesamt 1 mal editiert. Grund: Vollzitat des vorherigen Beitrags entfernt
#30
Habe jetzt öfter gelesen, dass eine Rückfahrkamera eine ECE haben muss, allerdings habe ich keine ECE gefunden die sich mit Rückfahrkameras beschäftigt.

Wurden viele Artikel hierzu einfach nur doof abgeschrieben, oder kann mich jemand aufklären?