Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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#11
Ja, bitte genau lesen: Laut dem in ersten Beitrag verlinkten Blog ist bis auf weiteres (und nicht wie bisher bis 2023) die Gasprüfung ausgesetzt. Auch dein verlinkter Beitrag, @calalalaudio, ist noch auf dem alten Stand.

Zu finden ist die Übersicht hier:

[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Laut Beschreibung sollte der Punkt Nr. 232 vom 25.11.2021 zutreffen:
Änderung der Richtlinie für die Durchführung von Hauptuntersuchungen (HU) und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen nach § 29, Anlagen VIII und VIIIa StVZO (“HU-Richtlinie“)
Für den Inhalt muss man wohl zahlen. Da ich ohne Gas fahre, hab ich das auch nicht vor.

EDIT: Ich habe mir jetzt mal die beiden im Zitat angeführten Anlagen zu §29 zu Gemüte geführt und werde da nicht so recht schlau draus. Hab ich da was überlesen? Alles, was ich zu Gasanlagen finden kann, bezieht sich auf Gasanlagen zum Fahrzeugantrieb.
#12
mwrsa hat geschrieben: vor 2 Jahre Ja, bitte genau lesen: Laut dem in ersten Beitrag verlinkten Blog ist bis auf weiteres (und nicht wie bisher bis 2023) die Gasprüfung ausgesetzt. Auch dein verlinkter Beitrag, @calalalaudio, ist noch auf dem alten Stand.
...
Moin Martin,

dann scheint er seine Seite nochmal überarbeitet zu haben (ohne dies kenntlich zu machen).
Ich bin mir sicher, dass ,als ich es verlinkt hatte, sinngemäß noch stand, dass die Prüfung eben, bis Jan. 2023 ausgesetzt, nun aber ganz gestrichen wäre.
Dass die Aussetzung immer noch zeitlich befristet ist, finde ich allerdings auch nicht.

Allerdings habe ich da einen von ihm zitierten Satz jetzt gefunden,
Nun ist es soweit, die Gasprüfung ist abgeschafft.
Denn offenbar gibt es keine Möglichkeit mit den üblicherweise benutzten Geräten die Anlagen tatsächlich zu prüfen.
Zumindest lässt das die Begründung im Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr Heft 24/21 darauf schließen:

„…ist u. a. die messtechnische Rückführung der eingesetzten Geräte nicht gesichert, deshalb wird die Position und Mangelbewertung D 6.’1 .3 b) zu dieser Prüfung, die zeitlich befristet ausgesetzt ist, gestrichen„
Quelle: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] (01.01.2022 11:40 Uhr)
Das klingt schwer nach endgültig gestrichen, oder was meint ihr?

Gruß
Thomas, der auch nichts zu prüfen hat
#13
Hm, von einer Überarbeitung weiß ich nichts. Aber ich stimme dir zu: Da steht "gestrichen".

Allerdings habe ich kaum Zweifel, dass es demnächst zertifizierte Prüfgeräte geben (also ein Aufkleber auf den bisherigen Prüfgeräten) und der Passus wieder eingeführt wird. Ein Schelm...
#15
Nach wie vor ein interessantes Thema! In dem verlinkten Blogeintrag in den kommentaren weist der Autor darauf hin, das wir in den nächstem Wochen mehr erfahren werden… ich bleibe gespannt, weil es mich auch zur Zeit betrifft.

Den von @calalalaudio verlinkten Artikel hatte ich vor einiger Zeit auch gelesen. dort steht u.a.:
Anders der TÜV Süd: Er beruft sich auf die Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeugen (Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122) und die daraus resultierende Pflicht, die Verkehrssicherheit der Heizanlage bei der HU zu überprüfen. Daher nimmt der TÜV Süd ohne gültige Gasprüfung keine HU ab.
Ohne die Richtlinie jetzt nachgeschlagen zu haben scheint die sich doch auf die Heizanlage zu beziehen und damit für Leute die Gas ausschließlich zum kochen, oder aus mir unerfindlichen Gründen für den Kühlschrank, nutzen nicht relevant zu sein.

Grundsätzlich habe ich ja nix gegen die Gasprüfung, aber es ist mir ein Rätsel was es da zu prüfen gibt bei mir. Ich habe nur eine Leitung mit Schneidringverbindung am Herd, gegen den ja nicht abgedrückt werden kann. Meine Abstelleinrichtung ist der Hahn an der Gasflasche selber, welcher immer bei Nichtnutzung geschlossen ist. Wenn ich jetzt noch der Flasche eine rote Mütze aufziehe, dann ist sie ohnehin nur noch Ladung. Und was den Gaskasten angeht, wissen die meisten Sachkundigen ja sowieso nicht wie der zu gestalten ist.
#16
jj79 hat geschrieben: vor 2 Jahre Den von @calalalaudio verlinkten Artikel hatte ich vor einiger Zeit auch gelesen. dort steht u.a.:
Anders der TÜV Süd: Er beruft sich auf die Vorgaben zur Zulassung von Fahrzeugen (Richtlinie 2001/56/EG bzw. UN-R122) und die daraus resultierende Pflicht, die Verkehrssicherheit der Heizanlage bei der HU zu überprüfen. Daher nimmt der TÜV Süd ohne gültige Gasprüfung keine HU ab.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass der TÜV Süd letztes Jahr ohne gültige Gasprüfung die HU an unserem Womo durchgeführt hat.

Es ist an der Stelle genau das gleiche wie bei dem Womoumschreibungen .... jeder TÜV kocht sein eigenes Süppchen. Und weil ich auf dieses ganze Durcheinander keine Lust mehr habe, wird das nächste Womo gasfrei.
#17
Das verlangen ca. 90% der Plätze die ich kenne. Die fragen zwar nicht direkt, aber man hat oft, dass die Platzwarte beim Durchgang einen Blick auf die Plakette werfen...
#18
Cruisemobile hat geschrieben: vor 2 Jahre Das verlangen ca. 90% der Plätze die ich kenne. Die fragen zwar nicht direkt, aber man hat oft, dass die Platzwarte beim Durchgang einen Blick auf die Plakette werfen...
Wie jetzt? Entweder die verlangen es, dann wäre es "mandatory" oder es ist doch nur "nice to have", wenn die Platzwarte nur einen Blick darauf werfen.

Mich hat jedenfalls bisher noch kein einziger auf die abgelaufene Plakette angesprochen oder sonst was. Könnte aber auch daran liegen, dass ich in DE überhaupt nicht auf irgendwelchen Campingplätzen unterwegs bin und im Ausland man sich nicht dafür interessiert.
#19
Moin Leute,

Jürgen Rode hat nachgelegt:[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Wenn ich den Text des Verkehrsblattes richtig lese ist das Problem der messtechnischt Rückführbarkeit.
Das habe ich auch schon im Zusammenhang mit unzulässig gewordenen Radargeräten gelesen.
Da ging es darum, damm im Falle eines Einspruchs nicht mehr auch die Rohdaten der Messung zugegriffen werden konnte.

Damit kann ich mein "möglicherweise" auch streichen :wink:

Gruß
Thomas
mwrsa gefällt dies
#20
... sehr interessant. Dh die bisherige Gas-Prüfung ist bzw. wird gestrichen, dafür kommt aber eine eigenständige Prüfung. Ich zitiere mal aus dem blog
"Die Verpflichtung zur Prüfung von Flüssiggas Anlagen soll zukünftig als eigenständige Prüfung durch von der Hauptuntersuchung unabhängige Vorschriften verpflichtend werden."

Und die wird mit Sicherheit keine 40€ kosten. Man darf gespannt sein ....