Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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#21
Ich finde den Ansatz die Sicherheit der Gasanlage von der Verkehrstauglichkeit des KFZ zu trennen durchaus sinnvoll und sachgerecht. Wieviel das kostet und in welchen Intervallen es nötig ist werden wir dann demnächst wissen.
#22
Verwechselt aber mit nicht, wie viele Prüfer, die Prüfung von Gasanlagen zum Fahrzeugantrieb mit der Prüfplakette des Gasarbeitskreises. Letztere war noch nie ein Prüfmerkmal für die HU. Das hätte der Gasverein gerne so gehabt und hat den TÜV Süd schön vorgeführt, mit ihrem Anspruch auf Relevanz. Bis der Gesetzgeber dem einen Riegel vorgeschoben hat und um Überprüfung des Prüfungstheaters gebeten hat. Nun fliegt denen alles um die Ohren.

Nicht falsch verstehen, ich finde die Prüfung durchaus wichtig. Nur der Gasverein erinnert mich an einen Schrebergärtenvorstand. Und zwar einen der ganz üblen Sorte.
#24
Laut Promobil gilt das nur für WohnmobilfahrerInnen. :rofl:
Kann man sich jetzt überlegen ob man sich angesprochen fühlt. Mal abwarten was in der Verordnung steht.
#25
Heute bei KÜSS zur HU gewesen.
Gasprüfung ist ja zu HU derzeit nicht erforderlich, ABER Dichtigkeitsprüfung!
Wird mit dem selben "ungeeichten" Messgerät durchgeführt, also Luftpumpe mit Manometer, und ergibt ein Prüfprotokoll nach Arbeitsblatt G607. Und natürlich auch genau so viel kostet.

Ein Schelm wer dabei an Begriffe wie "über den Tisch ziehen" denkt.
#26
die 75€ habe ich für die Abnahme der Anlage gerne bezahlt. Gibt einem einfach ein Gefühl von Sicherheit.
Vor der Gasabnahme hatte ich mehr "Muffe" als vor der Abnahme als Womo beim TÜV. Der TÜV macht bei uns keine Erstabnahme der Gasanlage mehr. Und die wollten die Gasabnahme zuerst haben. Also einen Händler mit Werkstatt gesucht, der dies machen kann. Der wiederum hat sehr genau hingesehen.
#27
... ich hab mir so 'ne GOK-Prüfpumpe gebraucht gekauft und mach's mir regelmäßig selbst :face_with_hand_over_mouth:

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
Rico_KN, jj79, Cruisemobile gefällt dies
#28
Ich bin kürzlich mal auf die Aussage gestoßen, dass sich dahingehend wieder was ändern soll. Auch wenn's mich (mangels Gasanlage) gar nix angeht, hatte es mich verwundert, dass man dazu noch keine offizielle Aussage findet. Ich zitiere euch hiermit mal die Antwort auf meine Anfrage an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (Verkehrsministerium):
Die regelmäßige Untersuchung von Flüssiggasanlagen soll mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als eigenständige Prüfung unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) alle zwei Jahre verpflichtend vorgeschrieben werden. Eine Verkündung der Änderung wird gegen Ende des Jahres 2022 erwartet.

Mit der Änderung der HU-Richtlinie (Nr. 232, Verkehrsblatt 24, 2021) kann die Prüfung nach DVGW Arbeitsblatt G 607 bei der HU nicht mehr berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung der Prüfung ist aufgrund der nicht gesicherten messtechnischen Rückführung der eingesetzten Geräte ausgesetzt worden. Nur bei einer gesicherten messtechnischen Rückführung kann der angezeigte Wert auf einem Messgerät bei einer Reihenuntersuchung als Entscheidungskriterium verwendet werden.

Unabhängig hiervon ist bei flüssiggasbetriebenen Heizanlagen im Rahmen der HU neben einer Sichtprüfung als Pflichtuntersuchung bei Auffälligkeiten im Rahmen der Ergänzungsuntersuchung eine Funktions- und Dichtheitsprüfung durchzuführen. Sofern Gasdruckregler die Vorschriften der Richtlinie 2004/78/EG Anhang VIII "Sicherheitsanforderungen an mit Flüssiggas (LPG) betriebene Verbrennungsheizgeräte und Heizanlagen" erfüllen, darf eine in einem Kraftfahrzeug installierte flüssiggasbetriebene Heizanlage auch während der Fahrt betrieben werden. Somit sind flüssiggasbetriebene Heizanlagen in Wohnmobilen im Rahmen der HU (nach 6.1.3 der HU-Richtlinie) zu prüfen, da auch hier die Möglichkeit besteht diese Anlagen während der Fahrt zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice

Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Referat Bürgerservice, Besucherdienst
[Zitat aus einer Mail einer nicht namentlich bekannten Person aus dem BMDV auf meine Anfrage zur Thematik; Datum: 09.06.2022]

Meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Internet ist vielfach zu lesen, dass nach einigem Hin und Her nun schon seit April eine separate Gasprüfung für Wohnmobil und Wohnwagen nachgewiesen werden muss, nachdem diese aus der Hauptuntersuchung gestrichen wurde. Auf Ihrer Internetpräsenz finde ich aber keinerlei Verordnung, die zu dieser Umsetzung verpflichtet. Würden Sie mich bitte über den aktuellen Stand dieses Vorgangs aufklären?

Vielen Dank.
Einen Einblick in die angesprochene HU-Richtlinie habe ich dann hier gefunden:
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
und unter Punkt 6.1.3 findet man noch genügend andere Punkte, die an einer Gasanlage zu überprüfen sind, als nur die bekannte Gasprüfung.
#29
saniwolf hat geschrieben: vor 1 Jahrund mach's mir regelmäßig selbst
Oh ja. Kannst Du es mir beim Treffen auch mal machen?
Vielleicht finden sich noch mehr, die Deine Dienste in Anspruch nehmen möchten ?