Vielleicht noch ergänzend was zur seltsamen Denkweise und Auslegung mancher Prüfer. Manchmal muss man denen ein wenig auf die Sprünge helfen.
Als ich die Idee meinem DEKRA-Prüfer vor 3,5 Jahren vortrug, fragte er den Gasprüfer nach seiner Einschätzung. Dieser lehnte meinte Variante ab, weil er diese nicht prüfen kann. Dazu bräuchte er mindestens einen Absperrhahn gegen den er abdrücken kann, da die Ventile am Kochfeld nicht dafür ausgelegt seien. So sei es keine prüfbare Gasanlage. Daraufhin wollte mein Prüfer auch ablehnen, da dann die Voraussetzungen für die Umschreibungen nicht erfüllt wären. Ich musste ihn erst darauf hinweisen, dass eine prüfbare Gasanlage doch gar keine Voraussetzung wäre, sondern nur eine fest verbaute Kochmöglichkeit. Und diese habe ich ja dann. Gut, für die Umschreibung würde es gehen, aber für die Hauptuntersuchung bräuchte er trotzdem eine Gasprüfung, welche ja nicht gemacht werden könne. Ich musste dann schon schmunzeln, als die beiden Prüfer sich den Ball hin und her spielten. Ich schaltete mich wieder ein und fragte was denn alles gemacht wird, für die Plakette und den Stempel im gelben Heft. Der Prüfer erklärte:
1. schauen ob die Verbraucher ordnungsgemäß funktionieren
2. schauen ob Druckminderer und Schlauch nicht älter als 10 Jahre sind
3. Schlauch abschrauben und Kompressor anschließen, was bei mir ja nicht gänge
Da unterbrach ich ihn und sagte, mit den ersten zwei Punkten sei doch alles geprüft. Mehr habe ich ja gar nicht. Etwas prüfen zu wollen, was gar nicht existiert und nur des prüfen Willens einzubauen widerstrebt mir. Wären ja nur zusätzliche Fehlerquellen. Wenn ich nen Absperrhahn einbaue, bedeutet das eine Verbindung mehr die undicht werden kann. Und nur damit er dann nen Drucktest machen kann? Von was denn? Vom Absperrhahn? Herzlichen willkommen bei "Verstehen Sie Spaß?"
Das sah er ein und meinte zur Verteidigung, er sei da wohl schon ein wenig festgefahren. Betriebsblind trifft es eher.
Also wollte er die Gasprüfung auf Punkt 1 und 2 beschränken. Da sagte mein Prüfer, dass da Unsinn sei. Sobald Gas an Bord ist, wird die 10 Jahresregel bei der HU eh überprüft. Doppelt prüfen ist Quatsch. Und eine Plakette mit Jahreszahl für Komponenten die bereits Jahreszahlen haben wäre ja völlig bescheuert.
Und so kam es, dass ich zwar ein gelbes Heftchen bekommen habe, aber keine wiederkehrende Gasprüfung erforderlich ist.
Gruß Thomas