Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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von GustavGustav
#11
JoeKW hat geschrieben: vor 5 JahreHey Gustav,

einen Rohrbieger kannste dir auch gut selbst bauen.
Frank @997 hat das hier vorgestellt: Rohrbiegevorrichtung

Ich hab das auch so gemacht und wunderbar geklappt :thumbsup:
Danke für den Tipp. Allerdings glaube ich nicht, dass sich der Aufwand für ein Rohr mit 3 Biegungen lohnt. Hatte auch schonmal bei zwei Handwerksbetrieben um die Ecke angerufen, die waren nicht so begesitert und meinten ich soll in den Baumarkt gehen.

Ich würde dann wohl so eine [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] und so einen [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] besorgen.

Kostet jetzt nicht die Welt.
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von GustavGustav
#12
Andolini hat geschrieben: vor 5 JahreDas liegt irgendwo, ja. Fakt ist, dass ich so keine Gasprüfung mehr machen musste. Wozu auch?

Wieso willst du es komplizierter machen?
Achso, oder einfach nur der Schlauch, der wäre bei mir dann wohl so 1,5m lang. Hmmmm :thinking:
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von Andolini
#13
Ich müsste schauen, aber glaube meiner ist 1,20 m.
von Lippe1
#14
Andolini hat geschrieben: vor 5 Jahre Das liegt irgendwo, ja. Fakt ist, dass ich so keine Gasprüfung mehr machen musste. Wozu auch?

Wieso willst du es komplizierter machen?

Gruß Thomas
....soll das heißen, wenn ich in meiner Küche eine Gaskochstelle installiere und darunter einen Gaskasten nach Vorschrift baue (5L Flasche), benötige ich keine Abnahme/Gasprüfung? Nette Grüße Fred
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von Andolini
#15
In meinem Fall ja. Es gibt nichts, was eine Gasprüfung erfordert. Den Schlauch und Druckminderer muss man eh nach 10 Jahren austauschen und an Flasche und Kocher gibt es nichts zu prüfen. Eine Gasprüfung ist nur bei fest installierter Gasanlage erforderlich. Also mit mehreren Verbrauchern und festen Rohren.

Gruß Thomas
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von Andolini
#16
Vielleicht noch ergänzend was zur seltsamen Denkweise und Auslegung mancher Prüfer. Manchmal muss man denen ein wenig auf die Sprünge helfen. ;)

Als ich die Idee meinem DEKRA-Prüfer vor 3,5 Jahren vortrug, fragte er den Gasprüfer nach seiner Einschätzung. Dieser lehnte meinte Variante ab, weil er diese nicht prüfen kann. Dazu bräuchte er mindestens einen Absperrhahn gegen den er abdrücken kann, da die Ventile am Kochfeld nicht dafür ausgelegt seien. So sei es keine prüfbare Gasanlage. Daraufhin wollte mein Prüfer auch ablehnen, da dann die Voraussetzungen für die Umschreibungen nicht erfüllt wären. Ich musste ihn erst darauf hinweisen, dass eine prüfbare Gasanlage doch gar keine Voraussetzung wäre, sondern nur eine fest verbaute Kochmöglichkeit. Und diese habe ich ja dann. Gut, für die Umschreibung würde es gehen, aber für die Hauptuntersuchung bräuchte er trotzdem eine Gasprüfung, welche ja nicht gemacht werden könne. Ich musste dann schon schmunzeln, als die beiden Prüfer sich den Ball hin und her spielten. Ich schaltete mich wieder ein und fragte was denn alles gemacht wird, für die Plakette und den Stempel im gelben Heft. Der Prüfer erklärte:
1. schauen ob die Verbraucher ordnungsgemäß funktionieren
2. schauen ob Druckminderer und Schlauch nicht älter als 10 Jahre sind
3. Schlauch abschrauben und Kompressor anschließen, was bei mir ja nicht gänge

Da unterbrach ich ihn und sagte, mit den ersten zwei Punkten sei doch alles geprüft. Mehr habe ich ja gar nicht. Etwas prüfen zu wollen, was gar nicht existiert und nur des prüfen Willens einzubauen widerstrebt mir. Wären ja nur zusätzliche Fehlerquellen. Wenn ich nen Absperrhahn einbaue, bedeutet das eine Verbindung mehr die undicht werden kann. Und nur damit er dann nen Drucktest machen kann? Von was denn? Vom Absperrhahn? Herzlichen willkommen bei "Verstehen Sie Spaß?" :partying_face:

Das sah er ein und meinte zur Verteidigung, er sei da wohl schon ein wenig festgefahren. Betriebsblind trifft es eher. ;) Also wollte er die Gasprüfung auf Punkt 1 und 2 beschränken. Da sagte mein Prüfer, dass da Unsinn sei. Sobald Gas an Bord ist, wird die 10 Jahresregel bei der HU eh überprüft. Doppelt prüfen ist Quatsch. Und eine Plakette mit Jahreszahl für Komponenten die bereits Jahreszahlen haben wäre ja völlig bescheuert.

Und so kam es, dass ich zwar ein gelbes Heftchen bekommen habe, aber keine wiederkehrende Gasprüfung erforderlich ist.

Gruß Thomas
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von T.Larsen
#17
Ich habe mir sagen lassen, dass manche Prüfer selbst einen Kartuschenkocher ablehnen, weil dieser nicht prüfbar ist. Es erfordert also einen gewissen Durchsetzungsvermögen und Fingerspitzengefühl (die Prüfer nicht unter Druck zu setzen, hm... wie denn, die wollen ja von mir nichts) was Thomas ohne Zweifel besitzt. Respekt!
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von mwrsa
#18
Storytime: Als ich vor zwei Jahren meinen Wohnwagen gekauft hatte (letztes Jahr wieder verkauft), kannte ich mich mit diesen Regeln noch gar nicht aus. Es war aber ein werksseitig original mit Gasanlage versehener WoWa, Flasche im Kasten auf der Deichsel, dann Druckminderer (damals noch 50mBar) und Schlauch, Verrohrung, drei Hähne, 3flammiger Kocher, Heizung und Kühlschrank. Jetzt kommts:

Wohnwagen mit allen Einbauten Bj. 1983
Druckminderer und Schlauch von 1984
Gasheftchen (gelb) von 2002
letzte Gasprüfung von 2004
letzte HU von 2016

Wer hat denn da wo nicht so genau hingeschaut? :nerd:
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von saniwolf
#19
Andolini hat geschrieben:Ich müsste schauen, aber glaube meiner ist 1,20 m.
Thoooooomas :innocent:


Spaß beiseite: Ich denke, das ganze Spiel steht und fällt mit dem Prüfer und wie man mit ihm umgeht. Ich würde auch die NUR-SCHLAUCH-VARIANTE wählen - einen Absperrhahn kannst du dir schenken, aber während der Fahrt die Flasche zugedreht. Natürlich den Einbau ordentlich durchführen und immer wieder mal drauf schauen. Die Flasche unbedingt in einen Kasten einbauen, mit einem geeigneten Zurrband fixieren und eine Belüftung nach unten setzen - das wäre mir meine Familie wert. Dazu eignen sich Zarges-Boxen optimal ...
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... mein Kochfeld ist auch durch einen flexiblen Schlauch mit der Gasanlage verbunden, da das Kochfeld herausnehmbar ist. Ich habe allerdings einen Absperrhahn vor der Gasdose, da ich mehrere Verbraucher habe. Hier spitzt der Schlauch ein wenig raus (ist nicht angeschlossen).
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Bei der PRITSCHE meines Sohnes hab ich das auch so gelöst ...
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Dem Prüfer würde ich das aber nicht zeigen - damit wühlst du nur sein Inneres durcheinander. Für ihn würde ich eine elektrische Kochplatte montieren, wenn er es möchte/damit einverstanden ist.

Gasleitungen biegen wäre auch bei unserem Forumstreffen möglich gewesen :rofl:

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
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von NicL
#20
Andolini hat geschrieben: vor 5 Jahre Ich müsste schauen, aber glaube meiner ist 1,20 m.
Hallo zusammen,
Die hier vorgestellte Variante für eine Gasinstallation hat mein Interesse geweckt, weshalb ich hier nochmal Bezug nehmen möchte.

Hast du Thomas, bei deiner Installation die Norm EN 1949 zugrunde gelegt oder doch fernab von diesen Vorgaben bewegt?
Dort nämlich steht, dass der Schlauch im Fahrzeug nur 40cm lang sein darf. Jetzt stelle ich mir die Frage ob der Prüfer bei der Erstabnahme das gar nicht berücksichtigt hat oder nicht berücksichtigen muss?
Gibt es hier vielleicht Erfahrungswerte um mir auf die Sprünge zu helfen?

Freue mich über eure Antworten.
Nic