- vor 3 Jahre
#31
OK, OK, ich bin da doof,
habe meine (wahrscheinlich ja VÖLLIG veralteten) "Richtlinien"-werte z.B. von dieser Seite (da der Download der DIN selbst ja kostenpflichtig ist) :
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Zitat daraus:
Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden
Also macht mal munter weiter mit euren unterdimensionierten Minientlüftungen, verweist die Prüfer auf euer "besseres Wissen" um die Installationen von Gasanlagen in Wohnmobilen, und: Stellt euch dann mit eurer "Bastelbüchse" draußen BITTE NICHT direkt neben mich *tztztz*
... sonst rege ICH mich nämlich über diesen oder jenen von euch auf *smile*
habe meine (wahrscheinlich ja VÖLLIG veralteten) "Richtlinien"-werte z.B. von dieser Seite (da der Download der DIN selbst ja kostenpflichtig ist) :
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Zitat daraus:
Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden
Also macht mal munter weiter mit euren unterdimensionierten Minientlüftungen, verweist die Prüfer auf euer "besseres Wissen" um die Installationen von Gasanlagen in Wohnmobilen, und: Stellt euch dann mit eurer "Bastelbüchse" draußen BITTE NICHT direkt neben mich *tztztz*
... sonst rege ICH mich nämlich über diesen oder jenen von euch auf *smile*
Ralph.