Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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von Andolini
#21
WoMo hat geschrieben: vor 3 JahreKeiner kennt die DIN EN 1949
Das ist die einzige anwendbare Norm. Wer die nicht kennt muss die letzten 10 Jahre jedes Memo zu diesem Thema ignoriert haben. :see_no_evil:

Das ist eine europäische CEN-Norm, die in der deutschen Fassung nur das DIN davor bekommen hat. Inhalt ist gleich.
CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.
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Bastelfreak, MovanoSven gefällt dies
von WoMo
#22
Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die entsprechenden Normen bekannt sind.

Ich war sogar bei einer Niederlassung eines großen Campingzubehör Ladens mit eigener Werkstatt (F....-B....)
Und auch hier die gleiche Antwort
„Wir prüfen nur nach der Norm G607, die Entlüftung muss 10x10cm sein. Er hat sogar extra in der Werkstatt nachgefragt

Da stellt sich mir schon die Frage, warum die DIN EN 1949 so konsequent ignoriert wird
- mehr Arbeitsaufwand bei größereR Entlüftung, und damit mehr Geld für die Werkstatt ?
- Preis für die Unterlagen der DIN 1949?
Kostet im Internet zum Download immerhin 120€
- oder einfach kein Interesse zur Weiterbildung und kein Interesse am Kunden


-
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von Andolini
#23
G607 ist keine Norm sondern ein DVGW-Arbeitsblatt. Ist aber nicht schlimm, denn darin wird auch auf EN 1994 verwiesen. Das Arbeitsblatt wird auch alle paar Jahre überarbeitet. Und wenn die Herren nicht das verstaubte von 1984 verwenden würden wüssten sie auch von den Änderungen. :man_shrugging:
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von saniwolf
#24
Hallo,

20 mm² Entlüftung - ob erlaubt oder nicht - wäre mir persönlich zu wenig. Für mich machen 100 mm² Sinn. Ich würde aber auch meine Gasflaschen nicht in einem Holzkasten einsetzen - immer in einer stabilen Alukiste und mit Chrashsicherung ...
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... und bedenke auch: durch eine 20-mm²-Öffnung passt auch eine Maus oder sonstiges Ungeziefer. Da kommt dann sicherlich noch ein feinmaschiges Gitter drüber, das den Querschnitt zusätzlich verringert.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
rosenzausel gefällt dies
von WoMo
#25
Hallo

Das mit der Reduzierung der Durchflußmenge mit Gitter darüber ist klar, sollte natürlich mit einberechnet werden.

In Meinem Fall nehme ich jetzt 32mm weil ich ein passendes Kunsstoffrohr und ein 45 Grad Anschluß-Stück habe, das ich unter dem Wagen ansetze, damit kein Spritzwasser reinkommt
Und einen passenden Bohrer hab ich auch
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von Bastelfreak
#26
Hallo Stephan,

grobes Gitter (nach der Abnahme) bei 32 mm ist sicher ok. Nacher, weil... mein Prüfer hat einfach am Faden eine 20 mm Kugel "durchplumpsen" lassen mit der Begründung, er könne oft nicht geradlinig hindurchsehen. Denn "Bögen" sind erlaubt und dann ist gut.
Wenn du nur 1 Verbraucher planst, reichen evtl. bei kurzer Leitung 8 mm. Aber wg. nur 30 mb Druck und evtl. weiterer Verbraucher sind 10 mm besser.

Gruß Manfred
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von Rico_KN
#27
Moment, wir reden nicht von 20qmm sondern von 20mm Durchmesser bei einem Kreis. Pi mal r Quadrat :relaxed:

Und ob einem der Durchmesser persönlich zu klein oder zu groß ist, hängt eben von der eigenen Konfiguration ab. Deswegen sagt die DIN EN 1949 ja auch, das nur für 2x 7kg bei 20mm Bodenöffnung zulässig ist.

Wozu ein Gaskasten aus Alu erschließt sich mir nicht. Gasflaschen bersten nicht und eine ordnungsgemäße Sicherung ist immer Pflicht.

Gruß Rico
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von jj79
#28
Rico_KN hat geschrieben: vor 3 JahreDeswegen sagt die DIN EN 1949 ja auch, das nur für 2x 7kg bei 20mm Bodenöffnung zulässig ist.
Nope, 1x 7kg bei maximal zwei Flaschen. In der Praxis wird es auf eine 5kg Flasche hinauslaufen.

Meine Frage wäre: spricht irgendetwas dagegen eine Ladegesicherte Flasche mit Verschlusskappe als reserve in die Garage zu packen? Transportieren darf man Gasflaschen ja eigentlich auch ohne Gaskasten. Also meine Variante wäre dann ein zweiter Gaskasten für den Transport, aber auch ohne zweiten Kasten sollte es legal sein (?).

Gruß,
Joscha
Andolini, Chromatic_Turd gefällt dies
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von Rico_KN
#29
Stimmt Joscha, Gesamtfassungsvermögen 7kg :grin:

Ja ich denke auch das es legal ist :thumbsup:

Gruß Rico
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von Andolini
#30
Zweite Flasche ordentlich gesichert mit Kappe drauf im Laderaum ist erlaubt. Hab ich auch immer dabei für den Gasgrill.
jj79, Zomby90 gefällt dies
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