Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
Benutzeravatar
von rosenzausel
#31
OK, OK, ich bin da doof,
habe meine (wahrscheinlich ja VÖLLIG veralteten) "Richtlinien"-werte z.B. von dieser Seite (da der Download der DIN selbst ja kostenpflichtig ist) :
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]


Zitat daraus:
Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden

Also macht mal munter weiter mit euren unterdimensionierten Minientlüftungen, verweist die Prüfer auf euer "besseres Wissen" um die Installationen von Gasanlagen in Wohnmobilen, und: Stellt euch dann mit eurer "Bastelbüchse" draußen BITTE NICHT direkt neben mich *tztztz*

... sonst rege ICH mich nämlich über diesen oder jenen von euch auf *smile*
von bodo48
#32
Nur mal zum Vergleich. Auf Booten werden die Gasanlagen nach DIN EN ISO 10239 und DVGW Arbeitsblatt G 608 erstellt bzw. geprüft. Als Entlüftung genügt ein Schlauch mit 2 cm Innendurchmesser. Das wird werftseitig auch überall so gebaut. Warum im Wohnmobil eine 100 cm² Lüftungsöffnung erforderlich ist, hat sich mir nie erschlossen.
Wahrscheinlich verhält sich das Gas in Anlagen nach ISO 10239 / G 608 anders als in Anlagen nach EN 1949 / G 607.

Kein Mensch würde auf die Idee kommen, auf einem Boot ein 100 cm² Loch in den Rumpf zu sägen. Das könnte nämlich andere Probleme nach sich ziehen.

Bei meinem Kastenwagen hatte ich da allerdings keine Bedenken. Schliesslich kann das Blech, das nicht mehr da ist, auch nicht mehr rosten.
Benutzeravatar
von svenotzer
#33
Ich war heute bei dem campinghändler um die Ecke. Die reparieren und bauen auch Wohnmobile.
Ihm war die „neuen“ Richtlinien auch neu.
Ich habe mit ihm über den Neubau unserer Gaskiste gesprochen. Er würde ein 20mm Loch auch nicht abnehmen.
Für mich ist das nicht wirklich wichtig, da ich an der Stelle wo die neue Kiste in soll, noch zwei 70er HT-Rohre liegen, die ehemalig die Frischluftzufuhr für den absorberkühlschrank gewährleistet haben.
Sein Sohn war jetzt gerade erst auf der Schulung und seines Wissens nach, hat er dort auch nicht anderes gelernt.
Er selbst muss im Oktober wieder hin, und wird sich dann schlau machen. Bin gespannt.
In den Prüfheften steht von den 20 mm nichts drin.
Es wird aber drauf verwiesen, dass ältere Anlagen mit der 10x10 cm Löchern auch in Ordnung sind?!?
Benutzeravatar
von Bastelfreak
#34
Ich hätte nicht gedacht, welche Diskusion ich mit meinem Thema lostrete.
Schauen wir doch einfach wie es geregelt ist (wie fast alles in Deutschland). Gasanlagen in Fahrzeugen werden nach DIN 1949 geprüft, wie auch Thomas (#22) geschrieben hat. Die ist im Anhang von Ralph (#32) auch erwähnt. Auf Seite 6 seines Anhangs ist ist von einem "Flaschenschacht" die Rede mit dem besagten Entlüftungsloch mit 2 cm. Soweit ich informiert bin, wurde dieser "Flaschenschacht" vor ein paar Jahren (2015?) dahingehend erweitert, dass er max 2 Flaschen mit insgesamt 7 kg Gas aufnehmen darf. Bei uns nicht handelsüblich, daher 1 x 5kg Flasche. Zusätzlich ist die "ausschliesliche Beladeöffnung von oben" entfallen und darf jetzt auch mit einer abgedichteten Tür und einer Schwelle von min. 5 cm Höhe ausgestattet sein. Befestigung und Sicherung wie bisher. Daß einzelne Prüforganisationen sich diesen neuen Richtlinien verschließen ist mir ein Rätsel.
Gruß Manfred
Andolini gefällt dies
Benutzeravatar
von svenotzer
#35
Nützt dir aber alles nicht, wenn du niemanden findest, oder zumindest nicht ohne weiteres, der es dir letztlich abnimmt.
Also bleibt es vorher abzuklären, wie du es bauen sollst / müsstest......
saniwolf gefällt dies
Benutzeravatar
von Rico_KN
#36
Finden tut man immer jemanden in der näheren Umgebung und ich bin auch nicht bereit solche "Fachkräfte" zu unterstützen die sich der EN DIN 1949 verschließen.

Gruß Rico
KPKluge gefällt dies
Benutzeravatar
von jj79
#37
rosenzausel hat geschrieben: vor 3 Jahre [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]


Zitat daraus:
Der freie Lüftungsquerschnitt muss 2 % der Grundfläche des Gaskastens entsprechen, jedoch min. 100 cm² groß sein. Diese Öffnung kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden
Hallo Ralf, ich möchte nicht klugscheißen, bin aber gerade über Google auf der Suche nach Infos zum Flaschenschacht bei dem gleichen PDF gelandet. Im darauf folgenden Absatz (Seite 6) steht:
Ein Sonderfall stellt der sogenannte Flaschenschacht dar. Dieser ist nur von oben zugänglich und darf nur eine Flasche bis 5 kg aufnehmen. Hier reicht ein fallend verlegter Entlüftungsschlauch mit 20 mm freiem Durchmesser.

Das ist zwar auch nicht ganz korrekt, weil es theoretisch zwei Flaschen bis 7kg sind, aber in der Praxis wird es ja, wie bereits oben geschrieben, auf die 1x5kg hinauslaufen.
Benutzeravatar
von svenotzer
#38
Rico_KN hat geschrieben: vor 3 Jahre Finden tut man immer jemanden in der näheren Umgebung und ich bin auch nicht bereit solche "Fachkräfte" zu unterstützen die sich der EN DIN 1949 verschließen.

Gruß Rico
Verschließen würde ich meinem Fall gar nicht sagen. Trotz Termindruck hat er sich die Zeit genommen seine Unterlagen zu wälzen und mit mir eine halbe Stunde zu erörtern, wie wir es umsetzen können.
Er sprach auch von diesen fertigen Kisten , die entsprechend viel Geld kosten und schon bauartgeprüft wären. Diese würde er auch entsprechend akzeptieren, weil sie ja entsprechende Abnahme haben. Aber einem Eigenbau würde er nicht ohne weiteres seinen Segen geben.

Wie dem auch sei. Letztlich benötige ich ja einen Zustand, der ja auch bei nächster Prüfung nicht wieder zu Diskussionen und Überzeugungsarbeit führt.
Würde ich Abnahme von dem reisenden Prüfer vornehmen lassen und dieser ist aus irgendwelchen Gründen nicht mehr greifbar, dann hätte ich ja eben genau diese Diskussionen in zwei Jahren.
Ist ein bisschen so wie bei vielen anderen Dingen des selbstausbaus.
Ob der gurtbock, die elektrische Anlage oder der Kocher, was bei dem einen kein Thema war, wird bei dem anderen zum großen Problem.
Benutzeravatar
von Rico_KN
#39
Das klingt ja gar nicht mal verkehrt. Er hat sich bemüht würde ich sagen :grin:
Im Endeffekt klingt es so als ob er die DIN EN 1949 nicht wirklich kennt und sich aus eigenem Interesse auch nicht "traut" danach zu prüfen. Er möchte kein Risiko eingehen und das ist nachvollziehbar da ihm in dem Umfeld zur DIN EN 1949 das Fachwissen fehlt.

Bzgl. Gasprüfung alle 2 Jahre sehe ich da nicht das Problem bzw. eine immer wiederkehrende Diskussion. Du machst ja nach 2 Jahren keine Neu Abnahme sondern eine Gasprüfung. Ich denke das ist so wie wenn ich mit tausend zusätzlich eingetragen Sachen nach 2 Jahre zum Tüv gehe. Interessiert normal nicht mehr ob Schraube xyz richtig sitzt, solange es eingetragen ist. Die Bedenken kann ich natürlich absolut nachvollziehen und es ist natürlich auch deine Entscheidung.

Gruß Rico
Andolini gefällt dies
Benutzeravatar
von svenotzer
#40
Dachte ich auch immer, bis der tüv-Prüfer meine Überprüfung abgelehnt hat, weil meine Anlage auf 50 mbar lief.
Wäre nicht mehr zulässig. Zwei Jahre zuvor im selben Hause abgenommen bekommen, der Prüfer aber nicht mehr dort.
Mit truma telefoniert, die nur den Kopf schüttelten und mich an einen ihrer Stützpunkte verwiesen.
Eben jenen oben genannten, der dann die Abnahme machte......

Daher bin ich in dem Bereich mittlerweile etwas skeptischer.....
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 11