Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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von Kermster
#82
Danke für die Antwort.
Ich habe irgendwo gelesen, dass die Entlüftung frei sein soll, ich hatte es so verstanden, dass auch die Gasflasche nicht drüber stehen darf.
Hab ich da wohl was falsch verstanden?
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von jj79
#84
@Kermster Du kannst die Flasche auf „Klötzchen“ stellen, damit das Gas unter der Flasche abfließen kann. Ich habe das mit einem Flaschenhalter wie in dem Link realisiert: [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
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von Bastelfreak
#85
Es gibt Unterschiede zw. Stahl- und Aluflaschen.
Die Stahlflaschen haben unten einen durchbrochenen Rand, der Rand der Aluflaschen ist geschlossen.

Bei der Stahlflasche kann austretendes Gas durch/über den Rand strömen und auch unter der Flasche abfliesen.
Die Aluflasche ist unten mit einem geschlossenen Ring versehen.
Bei der könnte Gas nicht unter der Flasche abfliesen, sondern nur daneben.

Abhilfe wäre hier, mit Distanzklötzen unter der Flasche zu arbeiten.
Die sicherste Variante ist Entlüftung neben der Flasche, zumal wenn wg. Gewicht später mal 'ne Aluflasche reinkommt.

Gruß Manfred
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von Bastelfreak
#86
Bastelfreak hat geschrieben: vor 2 JahreDie Aluflasche ist unten mit einem geschlossenen Ring versehen.
Bei der könnte Gas nicht unter der Flasche abfliesen, sondern nur daneben.
Ich muß mich berichtigen.
Vereinzelt habe ich heute bei div. Gasanbietern auch Aluflaschen gesehen, bei denen der untere Ring an 4-6 Stellen mit (geschätzt) 20 mm durchbohrt ist.
Also beim Flascheneinbau/-Kauf darauf achten.

Gruß Manfred
von Radfahrer
#87
Mal etwas quergelesen.

Vieles wird von einigen prüfern durchgewunken.

Stand hier so, ist aber nicht normgerecht.
Es gibt keinen unterschied zwischen 5kg und 11kg oder zwei flaschen.
Die bodenöffnung soll 10x10cm oder 100qcm betragen.
10cm rund würde ich grenzwertig gerade noch durchwinken.
20mm loch oder 32mm nicht.

In den bildern nicht für alle deutlich erkennbar.
Der flaschenkasten muss zum innenraum gasdicht sein.
Das rohr nicht durch 8mm bohrung stecken und etwas sicaflex.
Dafür schottverschraubung UND sicaflex verwenden.

Steht die flasche wie in bildern gesehen in einem sockelring hat dieser öffnungen.
Mit einem gurt ist das dann auch richtig, die flasche muss umsturz und verdrehsicher befestigt sein. Mit zwei gurten oder flaschen sockel/ring und einem gurt.

Soll die gasanlage auch während der fahrt laufen muss ein crashsensor verbaut sein und die flaschenhalterung fest mit der karosse verbunden um in fahrtrichtung 20g und seitlich 8g aufzunehmen.
Vorsicht bei flaschenhalterungen die mit diesen daten günstig angeboten werden.
Die halterung für sich mag das können, aber an der pappwand angeschraubt halte ich das für ein gerücht.

Um es abzurunden, gas verbrennt man meistens.
Die abgasführung und abdichtung hat jeder im hinterkopf?
Bitte nur doppelwandig und edelstahl.
Verzinkt ist mittlerweile schon sehr lange verboten.
Und ordentliche rohrschellen drum, rantüdeln, naja, wer sich und seine familie loswerden will......


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von jj79
#88
Radfahrer hat geschrieben: vor 2 JahreEs gibt keinen unterschied zwischen 5kg und 11kg oder zwei flaschen.
Die bodenöffnung soll 10x10cm oder 100qcm betragen.
10cm rund würde ich grenzwertig gerade noch durchwinken.
20mm loch oder 32mm nicht.
Doch, den gibt es! Zu finden in der DIN EN 1949, welches die Installationsvorschrift für Flüssiggasanlagen ist. Bis 2005 war das Arbeitsblatt G607 die Installations-, Betriebs und Prüfvorschrift, mittlerweile nur noch Betriebs- und Prüfvorschrift, für die Installation wurde es durch die DIN abgelöst.
DIN EN 1949 hat geschrieben:5.6 Von Innen zugängliche Flaschenaufstellräume für Flüssiggasflaschen mit geringem Fassungsvermögen
a) es dürfen höchstens zwei Flaschen mit einem höchstzulässigen Gesamtinfassungsvermögen von 7 kg eingebaut werden;
b) die Lüftungseinrichtung muss einen Mindestinnendurchmesser von 20 mm haben;
c) die größte Länge einer an die Lüftungsöffnung angeschlossene Leitung darf nicht mehr als das 5fache des Innendurchmessers der Leitung betragen. Diese kann, sofern notwendig, bis zum Zehnfachen des Innendurchmessers der Leitung sein, um Wechselwirkungen mit Unterbodenabgasmündungen zu vermeiden;
d) die Leitung muss in Bodennähe verlegt und gegen Flüssiggas resistent sein;
e) die Leitung muss auf ihrer gesamten Länge nach außen fallend verlegt sein.
Bezüglich der Durchführung gibt es m.W. nur die Anforderung, dass es dicht ist. Ich würde argumentieren, dass ein durchgeführtes Rohr welches (gut) abgedichtet wurde immer sicherer ist als eine zusätzliche Verschraubung.
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von Marcus74
#89
jj79 hat geschrieben: vor 2 JahreDoch, den gibt es! Zu finden in der DIN EN 1949, welches die Installationsvorschrift für Flüssiggasanlagen ist. Bis 2005 war das Arbeitsblatt G607 die Installations-, Betriebs und Prüfvorschrift, mittlerweile nur noch Betriebs- und Prüfvorschrift, für die Installation wurde es durch die DIN abgelöst.
Leider hab ich bei uns in Österreich (südlich, Steiermark, Burgenland) keinen solchen gefunden.
Was gehen würde wäre die kleine Öffnung bei den 2,7 kg Flaschen, bis max 3 kg, das konnte ich bei 1 von 5 angefragten Prüfstellen rausholen.
Hab jetzt gleich das 12cm Loch gebohrt (125mm Lochsäge hatte ich), bin da auf der sicheren Seite und ob nicht sichtbar unterm Gaskasten ein 2, 10 oder 12 cm Loch ist war mir dann schon egal.
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von Rico_KN
#90
Radfahrer hat geschrieben: vor 2 JahreDie abgasführung und abdichtung hat jeder im hinterkopf?
Bitte nur doppelwandig und edelstahl.
Verzinkt ist mittlerweile schon sehr lange verboten.
Und ordentliche rohrschellen drum, rantüdeln, naja, wer sich und seine familie loswerden will......
Mal etwas querlesen in die DIN EN 1949 wie Joscha schon geschrieben hat :grin:
Radfahrer hat geschrieben: vor 2 JahreIn den bildern nicht für alle deutlich erkennbar.
Der flaschenkasten muss zum innenraum gasdicht sein.
Das rohr nicht durch 8mm bohrung stecken und etwas sicaflex.
Dafür schottverschraubung UND sicaflex verwenden.
Schottverschraubung ist hoffentlich bei jedem Standard und hier habe ich noch keinen gesehen, der keine verwendet hat.
Radfahrer hat geschrieben: vor 2 JahreUm es abzurunden, gas verbrennt man meistens.
Die abgasführung und abdichtung hat jeder im hinterkopf?
Bitte nur doppelwandig und edelstahl.
Verzinkt ist mittlerweile schon sehr lange verboten.
Und ordentliche rohrschellen drum, rantüdeln, naja, wer sich und seine familie loswerden will......
Muss ja nicht jeder im Hinterkopf haben.. bei nur einem Gaskocher und nix anderem :relaxed:

Gruß Rico
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