- vor 2 Jahre
#91
Hallo zusammen,
gibt es Erfahrungswerte mit Prüfern über die zulässige Größe des Gaskastens?
Da die Norm EN 1949 vorgibt, dass maximal zwei Flaschen mit Gesamtfassungsvermögen von 7kg aufgestellt werden dürfen impliziert das für deutsche Flaschen die 5kg Variante. Das lässt schlussfolgern, dass der Kasten so gebaut sein muss, dass nur diese Größe aufgestellt werden kann.
Mein Plan ist aber, den Kasten so zu bauen, dass ich z.B. die Möglichkeit habe die spanische 6kg Flasche aufzustellen, die wesentlich breiter, dafür aber nicht so hoch ist. Denkt ihr die Prüfer würden einen größeren Gaskasten zulassen, der für beide Varianten gemacht ist? Hat hier schon jemand Erfahrung mit einem Kasten, bei dem z.B. auch die 8kg Flasche reinpassen würde?
Grüße
Nic
gibt es Erfahrungswerte mit Prüfern über die zulässige Größe des Gaskastens?
Da die Norm EN 1949 vorgibt, dass maximal zwei Flaschen mit Gesamtfassungsvermögen von 7kg aufgestellt werden dürfen impliziert das für deutsche Flaschen die 5kg Variante. Das lässt schlussfolgern, dass der Kasten so gebaut sein muss, dass nur diese Größe aufgestellt werden kann.
Mein Plan ist aber, den Kasten so zu bauen, dass ich z.B. die Möglichkeit habe die spanische 6kg Flasche aufzustellen, die wesentlich breiter, dafür aber nicht so hoch ist. Denkt ihr die Prüfer würden einen größeren Gaskasten zulassen, der für beide Varianten gemacht ist? Hat hier schon jemand Erfahrung mit einem Kasten, bei dem z.B. auch die 8kg Flasche reinpassen würde?
Grüße
Nic