Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
Benutzeravatar
von NicL
#91
Hallo zusammen,
gibt es Erfahrungswerte mit Prüfern über die zulässige Größe des Gaskastens?
Da die Norm EN 1949 vorgibt, dass maximal zwei Flaschen mit Gesamtfassungsvermögen von 7kg aufgestellt werden dürfen impliziert das für deutsche Flaschen die 5kg Variante. Das lässt schlussfolgern, dass der Kasten so gebaut sein muss, dass nur diese Größe aufgestellt werden kann.
Mein Plan ist aber, den Kasten so zu bauen, dass ich z.B. die Möglichkeit habe die spanische 6kg Flasche aufzustellen, die wesentlich breiter, dafür aber nicht so hoch ist. Denkt ihr die Prüfer würden einen größeren Gaskasten zulassen, der für beide Varianten gemacht ist? Hat hier schon jemand Erfahrung mit einem Kasten, bei dem z.B. auch die 8kg Flasche reinpassen würde?

Grüße :call_me:
Nic
Dateianhänge
image.png
Benutzeravatar
von Der Toto
#92
Moin Nic,
NicL hat geschrieben: vor 2 Jahre Da die Norm EN 1949 vorgibt, dass maximal zwei Flaschen mit Gesamtfassungsvermögen von 7kg aufgestellt werden dürfen impliziert das für deutsche Flaschen die 5kg Variante.
Ist das so? Wir haben wie viele hier zwei 11kg Flaschen im Gaskasten untergebracht und dafür eine etwas größer als die geforderte 100cm^2 Bodenöffnung geschaffen. Die Info aus Beitrag #1 dieses Threads bezieht sich aber nicht auf die in Gaskästen erlaubte Flaschengröße, sondern auf die geforderte Größe der Gaskastenentlüftung. Die kann bei maximal zwei Flaschen mit Gesamtfassungsvermögen von 7kg kleiner ausgeführt werden als bei den großen Flaschen.

An andere Stelle (in einem anderen Forum, den Link stelle ich hier ein, wenn es OK ist) las ich eine Zusammenfassung in der es hieß, dass maximal zwei Flaschen mit je 16kg eingebaut werden dürfen. Bei unterschiedlichen Flaschengrößen (ist der Durchmesser immer der gleiche?) ergibt sich somit auch immer eine Mindestgröße für den Gaskasten. Von Maximalgröße habe ich nichts gelesen. Die Beschränkung ist die Flaschenzahl und deren Gewicht und davon abhängend die erforderliche Größe der Entlüftung.
Wenn die spanische Gasflasche sicher befestigt werden kann sehe ich persönlich da überhaupt keine Schwierigkeit (z.B in Portugal gibt es auch rechteckige Flaschen, die wären bei den runden Halter wohl eher raus).

Liebe Grüße

Thorsten
Benutzeravatar
von NicL
#93
Hi Thorsten,

Mist, ich hab mich glaub etwas falsch ausgedrückt.
Die hier immer wieder erwähnte Ausnahme der EN 1949 für Kastenwagenausbauten mit einem von innen zugänglichen Gaskasten schreibt vor, dass maximal zwei Flaschen mit zusammen maximal 7 kg Inhalt aufgestellt werden dürfen.
Wenn jetzt mein Gaskasten theoretisch ermöglicht auch eine 8kg Flasche aufzustellen, frage ich mich ob ich dann Probleme bei der Prüfung bekomme. Die Begründung für den größeren Durchmesser ist wie gesagt eine breitere Flasche, die allerdings auch nur 6kg Füllgewicht hat.
Ich selbst sehe darin kein Problem, da ich nicht plane, eine größere Flasche einzubauen. Nur weiß ich nicht, ob mir die Prüfpersonen das auch so durchgehen lassen :)

Grüße
Nic
Benutzeravatar
von Der Toto
#94
Hallo Nic @NicL,

das verstehe ich in der von mir erwähnten Zusammenfassung anders. Wenn Du in dem Gaskasten nur eine verkleinerte Entlüftung durch den Boden einbaust, dürfen beide Flaschen zusammen nur 7kg haben. Haben sie ein höheres Füllgewicht brauchst Du eben eine größere Entlüftung. Wenn ich diese habe hindert mich doch nichts trotzdem kleinere Flaschen reinzustellen. Mach das 100cm^2 Loch in den Boden und gut ist.
Hier noch ein sinngemäßer Auszug aus der erwähnten sinngemäßen Zusammenfassung der EN 1949.

Ausnahme bei Gaskästen in ausgebauten Kastenwagen
Bei Fahrzeugen in die für die Zugänglichkeit von außen ein Karosserieausschnitt angefertigt werden müsste, darf ein von innen zugänglicher Gaskasten eingebaut werden. Es dürfen darin dann maximal 2 Flaschen mit je 16kg Maximalgewicht untergebracht werden. Die Entlüftungsöffnung muss 2% der Grundfläche des Gaskasten mindestens jedoch 100cm^2 groß sein.
Die Kante unter der Gaskastentür muss mindestens 50mm hoch sein.
Bei von innen zugänglichen Gaskästen ist eine Entlüftungsöffnung von 20 mm ausreichend wenn darin maximal 2 Flaschen mit zusammen maximal 7kg Gewicht untergebracht sind.

Das bedeutet, Du kannst zwei Flaschen von beliebiger Größe bis zum Maximum von 16kg reinstellen, wenn das Bodenloch mindestens 100cm^2 groß ist.


Die Aussage zu den 2% bei der Entlüftungsgröße ermöglicht in meinen Augen eigentlich auch einen beliebig großen Gaskasten. Bei einer Größe von 70x70 cm kämest Du bei zwei 2% auf eine Öffnungsgröße von 98cm^2, musst also die Mindestgröße verbauen. Machst Du den den Kasten unsinnige 1x1m groß brauchst Du halt, wenn ich mich nicht verrechnet habe, eine 200cm^2 Öffnung.

Im Zweifel würde ich einfach vorab auch mal den angedachten Prüfer befragen.


Liebe Grüße

Thorsten

Edit: wenn Du unbedingt die kleine Bodenöffnung im Gaskasten haben willst und deshalb nur die kleine Gasflasche reinstellen darfst, kann Dir meiner persönlichen Meinung nach die Gasprüfung trotzdem nicht verwehrt werden weil auch eine größere Flasche reinpassen würde. Ob Du das tatsächlich machst wäre ja rein spekulativ. Dir wird auch kein Führerschein verweigert, weil das Fahren über rote Ampeln verboten ist und der Prüfer nicht ausschließen kann, dass Du es nicht vielleicht doch mal tust.
Benutzeravatar
von hpw
#95
Hallo @alle,

ich bin nun mit dem Bau des Gaskastens fertig.

Ich habe mich für eine 5 Kg Flasche entschieden, da ich damit nur koche.

Ich wollte auch nur ein kleines Loch von 2 cm in den Van bauen.

Ich habe mich aber anders entschieden. Warum ? Der Gasprüfer und seine Argumente !!

Herr Wild,

- wenn die Gasflasche abläst.....weil ein Defekt vorhanden ist und sie in Ihrem Bett sitzen
- dann ist es ein Unterschied, ob 5 kg unter Druck durch ein 2 cm breites rundes Rohr gepresst werden müssen oder ob
- eine große Öffnung für Ihre Sicherheit voranden ist !!
- in dem Moment werden Sie an mich denken

Ich habe nun ein schönes rundes Rohr mit einem Durchmesser von 105 mm. Mit Fliegengitter oben und unten und habe dazu Lüftungsrohre aus der
Küche für Dunstabzugshauben verwendet. Passt super. Musste nur das obere Gitter absolut bodengleich einlassen. 2 mm Rand waren dem Prüfer zuviel.

Gasprüfung war dann extrem einfach. Wenn Ihr einen guten Prüfer sucht, der auch selber berät und baut....schreibt mich an.


Und der Prüfer hat recht. :white_check_mark: Ich werde besser schlafen :innocent:

.
Dateianhänge
Forum Gas 07.jpg
Forum Gas 06.jpg
Forum Gas 05.jpg
Forum Gas 04.jpg
Forum Gas 03.jpg
Forum Gas 02.jpg
Forum Gas 01.jpg
Benutzeravatar
von DerMaddin
#96
Vorab, ich habe im Boxer auch die „kleine“ Variante eingebaut. Für 5kg Flasche oder auch die 907er Campinggaz sind im Einsatz. Entlüftung ist ein 32mm Rohr senkrecht nach unten. Die Flasche steht auf einem dreiteiligen Bodenring der ein ungehindertes entfleuchen des Gases gewährleisten würde und beiden Flaschengrößen einen guten Stand gibt.

Zu HPW‘s Beitrag möchte ich anmerken:
- wenn es ein Problem bei der Entlüftung eines kleinen Gasflaschenraums mit 20mm Öffnung geben könnte, kann ich mir grad nicht vorstellen das die DIN/EN diese Variante zulassen würde. Diese Normen werden ja nicht auf irgendeinen Verdacht hin geändert oder erstellt, sondern fundieren in aller Regel auf trittfester Erkenntnis.
- hatte mal jemand gehört welche Geräuschkulisse entsteht wenn eine Gasflasche abbläst? Da schläft kein Mensch mehr im Womo ruhig weiter. Dreht mal eine volle Gasflasche ohne Druckminderer auf, das hört sich ähnlich an. Alleine deshalb halte ich die Bedenken des Prüfers für allzu pessimistisch.

Zu der genannten Meinung eine Wanddurchführung sollte zwingend mit einer Schottverschraubung erfolgen habe ich mich nicht entschließen können. Ein ungeteiltes Metallgasrohr sauber durch die Wand geführt und abgedichtet ist aus meiner Sicht sinnvoller. Der Prüfer, der meine Installation abgenommen hat, teilte meine Bedenken gegenüber einer zusätzlichen potenziell undichten Verschraubung.

Bitte nicht falsch verstehen, ich kritisiere diese Meinung oder die Umsetzung in keinster Weise. Ich teile lediglich meine Meinung mit.
Ich finde diese Diskussion um die Belüftungen und Gaskästen echt sinnvoll. Ich habe auch eine ganze Weile nach einer passenden Lösung gesucht und genau in diesem Beitrag die für mich geeignete Variante gefunden. Nach Abwägen von den genannten Für’s und Wiederˋs kann man sich eine Meinung bilden und das passende tun. Bei unserem L2 und meinem Ausbauwunsch habe ich jedenfalls keinen platzfressenden, großen Gaskasten gebraucht.

Es grüßt
Martin
Der Toto, jj79 gefällt dies
Benutzeravatar
von nnw3
#97
Hatte auch erst ein kleines Loch für meine 5Kg gehabt - mit dem Prüfer gesprochen und der kennt keine DIN/EN was auch immer Vorschrift für das kleine Loch.

Habe dann auf die 100mm² vergrößert und die Prüfung war erledigt.

Hatte selbst ein wenig im Netz gesucht und auch nix dazu gefunden.

Hat hier jemand ein belastbares Schriftstück für den Prüfer?

Ich brauche es ja nicht mehr aber evtl. andere - mich würde es nur noch interessieren ob es da was gibt.


Gruß Udo
Benutzeravatar
von hpw
#98
Siehe @DerMaddin den allerersten Eintrag in diesem Thema auf Seite 1.
Oder den Beitrag von @Andolini

vg


hp
nnw3 gefällt dies
von derpeter
#99
Moin, Leute,
ich habe in meinem Bus einen Gaskasten mit Tür zum Innenraum, der ist mit einer 5kg Flasche bestückt und hat mit Bezug auf die Din EN 1949 eine Öffnung nach unten durch den Boden mittels 40er HT-Rohr. So weit so gut.
Aber für diese, nach meiner Kenntnis, legale Bauform einen Prüfer zu finden, hat sich als schwierig erwiesen.
Ich komme aus der Gegend von Hannover und finde bislang keinen Prüfer.
Kann mir jemand einen Tipp geben, wo ich einen finde? Bin auch bereit bei einer Fahrt durchs Land mal einen Umweg in Kauf zu nehmen.
Bei der mobilen Gasprüfung auf ebay bin ich auch noch nicht fündig geworden.

LG,Peter
#100
Hallo Peter,
so ähnlich wie du habe ich meine Gaskastenbelüftung auch (Seienwand unten, HT40).
Bei ebay-Kleinanzeigen finden sich unter "mobile Gasprüfung" einige Firmen, aber du solltest auf "EN1949" in der Anzeige achten/nachfragen.
Das ist die Prüfung mit der kleinen Belüftung.
Ob sich die Firmen in deiner Reichweite befinden mußt du schauen.
Ohne Prüfung würde ich den Abstecher zum Prüfer, wenn er nicht zu dir kommt, mit abgeklemmter Gasflasche machen. Dann ist sie rechtlich nur Ladung.

Gruß Manfred
  • 1
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
  • 11