Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
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von saniwolf
#11
Hallo Daniel,

Beil mir:

>Gaskasten<
Gasflasche
Anschluss mit Schlauchbruchsicherung
40 cm (max.) Gasschlauch
Druckminderer
Crashsicherung
Rohr nach draußen

außerhalb des Gaskastens
Rohr vom Gaskasten
Verteilung mit jeweils Absperrventil
auf Heizung (rotes Absperrventil)
auf Gassteckdose (gelbes Absperrventil)
[Externer Link für Gäste nicht sichtbar]
Anschluss an Kochstelle

Den Gasschlauch an der Kochstelle läuft auf 30 mbar - der darf auch länger als 40 cm sein. Genehmigt habe ich den bekommen, da ich den Gaskocher als herausnehmbar (zum draußen kochen) deklariert habe.

Die Crashsicherung benötigst du nicht, da du ja während der Fahrt nicht kochst :zany_face: Musst halt immer die Gasflasche abdrehen, sollte aber machbar sein. Den Abzweig zur Heizung kannst du einfach weg lassen, ansonsten könntest du es genauso umsetzen.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
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von Tammi
#12
Aber das muss dann alle zwei Jahre zur Gasprüfung, oder? Dennoch finde ich deinen Gaskasten richtig schick! Der würde mir auch zusagen.
Andolini seine Lösung benötigt ja lediglich eine Erstabnahme und anschließend alle 10 Jahre einen neuen Schlauch + Druckminderer.
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von saniwolf
#13
Meine Lösung wäre, für den TÜV eine Elektroplatte reinmachen und danach deinen Gaskocher ordentlich verbauen - das interessiert dann niemand mehr.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
#14
Wo ist eigentlich das Problem mit Gas-TÜV, ca. 40 €?
Und alle 2 Jahre 'ne Prüfung sowie alle 10 Jahre neuer Schlauch und Druckregler, noch mal 30 €?
Wenn's nicht mehr ist. Da geben wir doch oft mehr Geld für andere (sinnlose?) Dinge aus.
Gruß Manfred

P.S. Auf manche WoMo Plätze kommt man ohne Gas-TÜV-Plakette gar nicht.
saniwolf, Wolfgangfox gefällt dies
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von Tammi
#15
Ich bin da voll bei dir, es geht mir auch gar nicht um das „Sparen“ der Prüfung. Andolini hat es mal gut zusammengefasst: „Etwas prüfen zu wollen, was gar nicht existiert und nur des prüfen Willens einzubauen widerstrebt mir. Wären ja nur zusätzliche Fehlerquellen.“

Da ich ebenso, wie einige andere hier, die Gasflasche im Küchenblock unter der Herdplatte ohne weitere Verbraucher plane, will ich es so einfach wie möglich halten und diese Lösung sieht halt keine Prüfung vor bzw. lässt sie keine zu.

Grüße
#16
Und was ist mit der Vorschrift, dass der Gasschlauch nur maximal 40 cm sein darf ?

Gruß Wolfgang
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von saniwolf
#17
... die 40 cm gelten für den Schlauch von der Gasflasche zum Druckminderer. Auf den liegt der Druck von der Gasflasche an. Nach dem Druckminderer sind's nur noch 30 mbar. Den Druckminderer kann man auch direkt an die Flasche schrauben. Ob das im WOMO erlaubt ist, weiß ich nicht - würde ich auch nicht machen.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf

Ps: So sieht's übrigens außen am Glaskasten aus - mehr Leitungen braucht's nicht, meine ich ...

viewtopic.php?p=4443#p4443
Zuletzt editiert von saniwolf vor 2 Jahre, insgesamt 1 mal editiert.
#18
Bist du dir da sicher?
Tammi hat geschrieben: vor 2 JahreGasflasche im Küchenblock unter der Herdplatte ohne weitere Verbraucher plane, will ich es so einfach wie möglich halten und diese Lösung sieht halt keine Prüfung vor
Ich hab auch nicht mehr, aber das wäre mir neu. Zumindest bei der "Erstabnahme" dieser "kleinen Gasanlage" ist die Prüfung meines Wissens nach vorgeschrieben. Absperrhähne können bei 1 Verbraucher entfallen, dann reicht das Flaschenventil.
Lediglich die Wiederholungsprüfung. ist bis 2023 ausgesetzt.
Die angesprochenen 40 cm Gasschlauch gelten meiner Meinung nach für den Flaschenanschluß nach dem Druckminderer bis zum Absperrhahn. Danach geht es mit Rohrleitung weiter bis zum Verbraucher. Die Verschraubung des Niederdruck-Gasschlauchs paßt (aus gutem Grund) nicht auf das Flaschenventil.
Zu mobilen Einrichtungen wie Gassteckdose, Grill oder externer Kocher und deren Schlauchanschlüssen kann ich mangels Info nichts sagen.
Gruß Manfred
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von saniwolf
#19
Bastelfreak hat geschrieben:Die angesprochenen 40 cm Gasschlauch gelten meiner Meinung nach für den Flaschenanschluß nach dem Druckminderer bis zum Absperrhahn.
... nee, Falschwissen. Bei den 40 cm handelt es sich um die Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung. Also zwischen Flaschenanschluss und Druckminderer. Schau mal [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] :woozy_face:
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von guido
#20
mein TÜVler hat mir bestätigt daß die Gasprüfung und Abnahme auf Grund von fehlenden geeigenden Prüfgeräten ausgesetzt ist.
ich würde sie aber trotzdem machen wegen der Versicherung, falls doch mal was passiert.