Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Die Bereitstellung des Mediums Gas: Gasflaschen & -Tanks, Gaskasten, Gasinstallation, Filter, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
Benutzeravatar
von saniwolf
#21
edit: Ich hab' mich nochmal eingelesen. Es geht wohl auch Gasflasche - Druckminderer direkt angeschlossen - Gasschlauch max. 40 cm - Anschluss an Festverrohrung. Der Gasschlauch zum "herausziehbaren" Kocher darf aber länger sein und ist auf 10 bar ausgelegt (bei anliegenden 30 mbar).
#22
Teils teils,
es gibt Hochdruckschläuche mit Schlauchbruchsicherung als auch Niederdruckschläuche ohne Schlauchbruchsicherung.
Bis 40 cm ist eine Schlauchbruchsicherung nur vorgeschrieben, wenn z.B. während der Fahrt mit Gas geheizt werden kann. Kochen während der Fahrt ist nicht vorgesehen, also auch keine Gasbruchsicherung.
Bei Schlauchlängen über 40 cm ist immer eine Schlauchbruchsicherung vorgeschrieben.
Möglich sind beide. Bei mir ist die Version "ohne" eingebaut und geprüft.
Gruß Manfred
#23
Hat denn vielleicht mal jemand den genauen Vorschriftentext für den Einbau von Gasanlagen in Wohnmobilen. Man findet im Netz alle möglichen klugen Stellen und jede sagt was ähnliches aber nie was allgemeingültig Verbindliches.
Was muß wie angeschlossen werden.
Mein TÜV-Prüfer besteht auf einem Festrohranschluss des Kochers. Lediglich im Gaskasten darf nach seiner Meinung ein max. 40 cm langer Schlauch dazwischen sein. Der Druckregler an der Gasflasche direkt ist doch meiner Meinung nach die einfachste Lösung. Das ist für den TÜV auch völlig in Ordnung..
Was mich beim Suchen irritiert, ist dass sowohl der Kocheranschluss, als auch der Abgang des Druckreglers 1/4 " Linksgewinde haben, alle anderen (zB. Winkelverschraubungen) haben aber 1/4" Rechtsgewinde. Der Kocheranschluss meines Kochers macht auch nicht den Eindruck, dass ich da eine Festrohr-Verschraubung mit Schneidring verwenden kann. Da passt wieder nur ein Schlauchanschluss drauf. Was darf ich denn nun und was nicht ?

EDIT:
Ich habs gefunden: DVGW-Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"

Gruß Wolfgang
Dateianhänge
#24
Ist denn dein Kocher für den festeinbau in geschlossenen Räumen bestimmt/zugelassen?
Vielleicht liegt hier ja die Begründung.
Unser altes smev kochfeld, welches in die Platte eingelassen wird, hat diese schneidringverbindung.
#27
Tammi hat geschrieben: vor 2 Jahrewie hast du den Schlauch durch den Kasten geführt? Würde es gerne auch so "einfach" halten.
Einen Schlauch durch die Gaskastenwand hindurchführen ist meines Wissens nach nicht erlaubt, nur starre, rundum abgedichtete Rohrleitung.
saniwolf hat geschrieben: vor 2 Jahrefür den TÜV eine Elektroplatte reinmachen und danach deinen Gaskocher ordentlich verbauen - das interessiert dann niemand mehr.
Wenn es auffliegt ist damit die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen.

Leute, ich bin nicht unbedingt ein Sicherheitsapostel, aber wenn Risiko mit Vorschriften zusammenkommen bin ich eben auch vorsichtiger. Es wird nicht gleich was pasieren, aber wenn, dann kommt jemand mit "grob fahrlässig, evtl. sogar Vorsatz".

Irgendwo tauchte die Frage auf, was macht der Gas-Tüv eigenlich?
Meine Prüfung letzte Woche war mal ein Beispiel für einen Top Prüfer.

Er kam nach Absprache für 38 € zu mir nach Hause. Druckprüfung nach dem Regler bis zum Absperrhahn, ok.
Danach Sichtprobe und mir neu, aber gut: Er hatte einen Gasschnüffler. Bei angeschlossener Flasche und offenem Absperrhahn prüfte er alle Verbindungsstellen ab Gasflasche, Leitung ... bis zum Brenner. Alles ok.
Dann Brennprobe: Sein abgelegtes Gerät schlug sofort Alarm wg. dem bischen Gas im Bus, das in den 1-2 sec. zwischen "Knopfdrücken" und anzünden austrat.
Sein Gasschnüffler hatte sich wg. Durchzug im Bus wieder beruhigt. Nach bestandener Brennprobe und Abschaltung durch den Flammwächter wieder Gasprobe am Brenner, alles ok.
So stelle ich mir eigentlich eine richtige "Prüfung" vor.

Gruß Manfred
Wolfgangfox gefällt dies
Benutzeravatar
von saniwolf
#28
Da hast du natürlich recht, Manfred! Auf Nummer Sicher soll man schon gehen, wenn es sich um eine komplexe Gasanlage handelt. Aber mal ehrlich: Was der Gasprüfer/in kann, kann ich auch. Und zwar nicht alle 2 Jahre, sondern mind. 1x im Jahr. Ich habe mir so ein [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] gebraucht gekauft und mach's mir selbst :stuck_out_tongue_closed_eyes: Auch jetzt, wo ich meine gesamte Anlage zerlegt habe und wieder neu aufbaue (sonst müsste ich ja bis 2023 warten).

Man sollte auf jeden Fall wissen, was man tut, oder einen Fachmann/-frau dran lassen.

Wir haben aber von der Minimalausstattung gesprochen: Flasche - Druckminderer - Schlauch - Kocher! Ich denke, das sollte man auch ohne Gasprüfung hin bekommen. Sonst müsste ja bei jeder Grillfeier (Gasgrill vorausgesetzt) der Gasprüfer antanzen. Und wo wir dabei sind: Vor vielen Jahren im Winter habe ich einen Gasheizer in unseren Rohbau gestellt - ohne Gasprüfer zu kontaktieren - Mannomann ... ich denke, man kann alles auch übertreiben.

Mit Gruß aus Unterfranken

Wolf
Benutzeravatar
von Andolini
#29
Ehrlich gesagt sind mir viele Normen irgendwelcher Arbeitskreise zu unspezifisch für meine Anwendungen. Für das was ich baue muss auch ich den Kopf hinhalten und das tue ich auch. Es fehlen noch die Türdichtungen, ich weiß. Übrigens nicht wegen Angst vor Gas, das macht eh unten raus, sondern weils bei Regenfahrten zu laut ist. ;)
16218719010171.jpg
Der Schlauch hat übrigens 60 cm. 40 cm würde vielleicht auch gerade so reichen, wenn man keine Schubladen darüber hat und die Flasche etwas erhöht stellt. Aber ist es das wert? 20 cm sind keine Gefahrerhöhung. Einen zusätzlichen Übergang auf ein Gasrohr dagegen schon.
16218719009020.jpg
Daneben passt super unser Mülleimer. An der Klappe befestigt sehr komfortabel. Und eine Entlüftung schadet dem auch nicht. Streng nach Vorschrift darf man das glaube auch nicht. :man_shrugging:
saniwolf gefällt dies
#30
Hallo Wolfgang,
saniwolf hat geschrieben: vor 2 JahreSonst müsste ja bei jeder Grillfeier (Gasgrill vorausgesetzt) der Gasprüfer antanzen.
Der Gasprüfer hat keine Veranlassung da anzutanzen, da ihm die Verordnung dazu fehlt.
Aber da auch ohne Verordnung jeder nicht nur seinen eigenen Kopf dafür hinhält, denke ich daß entsprechend sorgsam mit solchen Ausrüstungen umgegangen wird.
Gruß Manfred