- vor 3 Jahre
#41
Hallo Armin,
du hast zwar grundsätzlich recht, ABER der Prüfer macht eine Abnahme, die attestiert, dass das Fahrzeug sicher ist, dabei wird er sich vermutlich ebenfalls am Stand der Technik, also Normen, Richtlinien etc. orientieren.
Du kannst natürlich versuchen ihn zu überzeugen, dass deine Lösungen gleichwertig sind. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Abnahme sehe ich aber erstmal nicht.
Was einem natürlich immer frei steht ist einen anderen Prüfer zu suchen. Das das Monopol von TÜV und Dekra nicht gut war wurde ja erkannt und entsprechend die Einzelabnahme gesetzlich auch für andere Organisationen geöffnet.
Bei den Recherchen für meinen Ausbau habe ich aber folgendes festgestellt, alle anderen Organistionen haben zumindest noch kein eigenes Schulungsprogramm und lassen daher ihre Mitarbeiter beim TÜV schulen. Daher werden dort ähnliche Anforderungen an die Abnahme gestellt.
Es bleibt einem also bei Abweichungen von vom Prüfer geforderten Normen und Richtlinien entweder der Versuch diesen Prüfer zu überzeugen seinen Handlungsspielraum zu nutzen oder sich einen anderen Prüfer zu suchen, der bereit ist sich auf eine entsprechende Argumentation ein zu lassen.
Klageweg wäre zwar interessant, in meinen Augen aber ohne Erfolgsaussicht, da auch der Richter vermutlich den Stand der Technik berücksichtigt sehen möchte und für seine Argumentation wieder auf einen Gutachter zurück greifen würde, der vermutlich in Deutschland in irgendeinerweise vom TÜV geschult wurde.
Gruß Felix
du hast zwar grundsätzlich recht, ABER der Prüfer macht eine Abnahme, die attestiert, dass das Fahrzeug sicher ist, dabei wird er sich vermutlich ebenfalls am Stand der Technik, also Normen, Richtlinien etc. orientieren.
Du kannst natürlich versuchen ihn zu überzeugen, dass deine Lösungen gleichwertig sind. Einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine Abnahme sehe ich aber erstmal nicht.
Was einem natürlich immer frei steht ist einen anderen Prüfer zu suchen. Das das Monopol von TÜV und Dekra nicht gut war wurde ja erkannt und entsprechend die Einzelabnahme gesetzlich auch für andere Organisationen geöffnet.
Bei den Recherchen für meinen Ausbau habe ich aber folgendes festgestellt, alle anderen Organistionen haben zumindest noch kein eigenes Schulungsprogramm und lassen daher ihre Mitarbeiter beim TÜV schulen. Daher werden dort ähnliche Anforderungen an die Abnahme gestellt.
Es bleibt einem also bei Abweichungen von vom Prüfer geforderten Normen und Richtlinien entweder der Versuch diesen Prüfer zu überzeugen seinen Handlungsspielraum zu nutzen oder sich einen anderen Prüfer zu suchen, der bereit ist sich auf eine entsprechende Argumentation ein zu lassen.
Klageweg wäre zwar interessant, in meinen Augen aber ohne Erfolgsaussicht, da auch der Richter vermutlich den Stand der Technik berücksichtigt sehen möchte und für seine Argumentation wieder auf einen Gutachter zurück greifen würde, der vermutlich in Deutschland in irgendeinerweise vom TÜV geschult wurde.
Gruß Felix