Energy hat geschrieben: ↑vor 3 JahreIch möchte hier nicht als "G'scheidhaferl" dastehen, aber damit wird aus meiner Sicht die Schutzmaßnahme aufgehoben und es kann - auch wenn das eher unwahrscheinlich ist - bei zwei defekten Geräten der Schutzklasse 1 mit Körperschluss eine zu hohe Berührungsspannung (im schlechtesten Fall 230V) zwischen diesen beiden Geräten entstehen.
Wie vor, berechtigt.
Aber.
Wird der wr aus batterie versorgt und es ist keine landstromverbindung vorhanden ist das ein schwimmendes, heist erdfreies, inselnetz. Vergleichbar mit it netz.
Von rechts wegen sollte hier eine isolationsüberwachung verbaut werden.
Das betreiben mehrerer geräte am netz gleichzeitig ändert daran nichts.
Anders sieht es aus wenn man zwingend die anlage an einem bein erdet.
Dann sollte der erder halbwegs qualifiziert sein, und dann kann man es normal mit fi wie an einer hausinstalkation betreiben.
Der erder ist dann pen, und sollte in der uv in pe und n über fi als dreileiter geführt werden.
Die 230v vom wr ist dann ein bein pen, das andere leiter 230v.