- vor 1 Jahr
#17
Hallo Martin, es ist sicherlich richtig, das diese nicht als Kennzeichenbeleuchtung veräußert oder eingesetzt werden dürfen (ist ja auch nicht der Fall bei mir). Die Innenraumbeleuchtung wird hingegen m.E. nicht durch den §22a StVZO geregelt. Wäre ja auch irgendwie verrückt Glühbirnen zu verbieten, weil man sie irgendwie gesetzwidrig benutzen könnte.
Peugeot Boxer L4H3 heavy, BJ ‘16, 3.0l
kann man hier sehen // PLZ 10