Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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von update71
#21
mwrsa hat geschrieben: vor 1 Jahr Dass wir hier immer vom Wirkungsbereich der dt. StV(Z)O reden, setze ich als Grundlage voraus. Oder hat jemand einen Show-Camper ohne Straßenzulassung?
Ist es nicht so das die EU Gesetzeslage über der StV(Z)O steht? Wie sieht es da aus?
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von mwrsa
#22
Da ist mir nichts bekannt. Es müsste doch aber ein Gesetz geben, dass das explizit erlaubt. Wenn's einfach nur nicht geregelt ist auf EU-Ebene, dann greift nationales Gesetz, oder verstehe ich das falsch?

Deinem Gedankengang folgend wäre andernfalls auch das ganze Drama mit den KBA-Zulassungen hinfällig.

Andererseits - wenn die Soffitte ein E-Prüfzeichen hat, müsste sie dann nicht zugelassen sein? Gibt's das überhaupt? :thinking:
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von Wishbone
#23
Dann hier ein kleiner Grundkurs zum Europarecht ;-)

Stark vereinfacht: Die EU-Verordnungen gehen dem deutschen Recht vor, wohingegen die EU-Richtllinien erst noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, damit sie gelten. Es kommt also drauf an, in welcher Form die EU was zum Thema X beschlossen hat.

Und damit endet mein kleiner Grundkurs, erstens, weil ich nicht viel mehr Ahnung vom Europarecht habe, zweitens, weil ich null Ahnung habe, wo was zu Soffitten geregelt ist.

(und drittens, weil ich erst durch diesen Thread erstmals das Wort Soffitten gehört habe :-) )

Alberne Grüße aus Berlin
Christian
Slap, jj79 gefällt dies
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von jj79
#24
Es gibt dazu zwei Urteile (OLG Hamm und Düsseldorf), bei beiden hat ein Mitbewerber auf Unterlassung geklagt und Recht bekommen. In beiden Fällen wurden die Soffitten u.a. als Kennzeichenleuchten "Nicht im Bereich der StVZO zugelassen" beworben. Ich glaube mit der Bewerbung nur als Innenraumleuchte wäre das Urteil anders ausgefallen, andernfalls würde die Rechtsprechung tausende arme Dometic-Kühlschrankbesitzer in die Illegalität drängen - spätestens wenn dort das Leuchtmittel ausgetauscht werden muss (von der Größe her sollte sie passen). :innocent:
Bildschirmfoto 2022-11-08 um 16.36.57.png
Andolini gefällt dies
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von Bastelfreak
#25
Soweit ich weiß, ist IM Inneraum so ziemlich alles zugelassen, solange es nicht NACH AUßEN scheint.
Deshalb sind solche bunten Show-Beleuchtungen, die den zwar Unterboden beleuchten, aber eben auch von außen deutlich sichtbar sind, nicht zugelassen.
Lampen, die im fliesenden Verkehr Licht nach außen abgeben brauchen eine Zulassung.
Wishbone hat geschrieben: vor 1 Jahrweil ich erst durch diesen Thread erstmals das Wort Soffitten gehört habe
Diese Bauformbezeichnung gabt es schon in den 30er Jahren und wird heute noch lt. Wikipedia sogar für die bekannten Halogenstrahler in den Deckenflutern verwendet.

Gruß Manfred
calalalaudio gefällt dies
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von Andolini
#26
mwrsa hat geschrieben: vor 1 JahrSie sind generell verboten, eben wegen dieser möglichen Verwendung. Benutzt doch mal die große Suchmaschine, es gibt reichlich und hitzige Diskussionen und Beiträge zu dem Thema.

Übrigens wird auch Innenraumbeleuchtung differenziert gewertet. Beispielsweise ist blaues Blinklicht auch im KFZ-Innenraum verboten, wegen seiner Außenwirkung.
Mein Sohn hat eine in Deutschland hergestellte und mit Prüfzeichen versehene Spielzeugfeuerwehr mit blinkenden Blaulicht. Natürlich LED. Hab gerade nochmal das, für deutsche Produkte übliche sehr dicke Buch mit den Sicherheitsbesimmungen durchgeblättert. Es gibt kein Verbot für das Spielen in Fahrzeugen während der Fahrt. :stuck_out_tongue_winking_eye:

LED Soffitten sind übrigens nicht "generell verboten", @mwrsa. Was du meinst, ist der Vertrieb als Fahrzeugteil. Klar ist das eine häufige Verwendung. Aber ein generelles Verbot gibt es deswegen nicht. Es gibt jede Menge Hintergrundbeleuchtungen mit Soffitten. Klingelschilder, Skalenbeleuchtung in RFT-Radios und ähnliche und vieles mehr. Natürlich gibt es dafür Retrofit LED Alternativen.
Und auch als Fahrzeugteile finden man die Festoon LED Softtitten von Hella und Osram nicht nur bei Amazon, sondern auch bei den großen Teilehändlern, bei Fritz Berger und anderen seriösen Händlern. Ich verzichte jetzt auf Links, um mich nicht "strafbar" zu machen. ;)

Eins noch: Die verlinkte Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. ist keine seriöse Quelle, sondern ein Abmahnverein schlimmer als die DUH. Zentrale Arbeitsbeschaffungsvereine für Anwälte. ;)
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von mwrsa
#27
Ich zitiere aus dem Katalog von Osram (Das Familiendatenblatt zu [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]):
Diese Produkte haben keine ECE-Zulassung, d. h., sie dürfen am Fahrzeug an keiner Außenanwendung im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden. Benutzung auf öffentlichen Straßen führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und Verlust des Versicherungsschutzes. In vielen Ländern sind der Vertrieb und die Benutzung dieser Produkte verboten.
In Verbindung mit den Gerichtsurteilen, die @jj79 Joscha aufgeführt hat, würde die reine Verwendbarkeit an prüfbedürftiger Stelle schon ein Verbot nach sich ziehen. Wie die Firmen das handhaben - keine Ahnung.
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von jj79
#28
Ich glaube da kräht einfach kein Hahn nach. Der Gesetzgeber hatte einfach nicht im Kopf, dass es sich bei den verbotenen Teilen auch um Alltagsartikel handeln kann.
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von Andolini
#29
Der Gesetzgeber hat in der StVZO im Nebensatz den Handel mit nicht zugelassenen Fahrzeugteilen beschränkt. Mehr nicht. Der Rest stammt von Rechtsauslegern. Die OLG Urteile beziehen sich auch nur auf Fahrzeugteile und Artikel die für Fahrzeuge angeboten wurden. Das ist weit hergeholt, aber nicht ungewöhnlich für OLG Urteile. Letztlich sind diese als Auftrag an den Gesetzgeber zu verstehen, bestehende Regelungen zu korrigieren oder konkretisieren.

Mein Ducato hat auch LED Softtitten im Fahrerhauslicht. Bis zu diesem Thread dachte ich, die seien da ab Werk drin. Ich hab sie jedenfalls nicht eingebaut.
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von update71
#30
mwrsa hat geschrieben: vor 1 Jahr Diese Produkte haben keine ECE-Zulassung, d. h., sie dürfen am Fahrzeug an keiner Außenanwendung im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden.
Da steht ja eindeutig "keine Aussenanwendung" ... der iNnenraum ist ja nicht aussen. Ich würde mir bei Innenbeleuchtung mit LEDs auch keine Platte machen. Beim Kennzeichenlicht dann schon.