Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Batterien, Kabel, Schalter, Steckverbindungen, Schalter, RCD(FI), LS, Anzeigen, Beleuchtung, etc...
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von calalalaudio
#31
Bin bei dem Thema auch nicht sofitt, aber @Andolinis mehrfach wiederholten zusätzlichen Buchstaben habe ich durchaus bemerkt. :laughing:
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von update71
#32
Off-topic
Nochmal was zu EU ... in der STV(Z)O ... stand früher drin dass Zusatzfernlichter nur auf gleicher Höhe wie die originalen Fernlichter sein dürfen. Das ist inzwischen durch EUU Regelungen übeschrieben ... E Nummer nat. vorrausgesetzt.

Leider haben viele Polizisten und auch der TÜV überhaupt keine Ahnung wie das alles ist. Ich habe hier regelmäßig mit unseren Revierpolizisten zu tun und bisher konnte mir keiner eine echte Aussage zu meiner durchgehenden (mit E NUmmer und passender Ref. Zahl) sagen. Aber alle haben mir gesagt sie würden mir deswegen keinen Strick drehen. Was passiert wenn ich versehentlich jemanden Blende und der verunfallt kann ich nicht sagen.

Laut EU Richtlinien (hatte woanders mal geschrieben welche) soll das Ding im öffentlichen Verkehr zulässig sein ... zumindest nach Interpretation der Richtlinie.
Zuletzt editiert von mwrsa vor 1 Jahr, insgesamt 1 mal editiert. Grund: OT Tags gesetzt
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von mwrsa
#34
Sooo. Es gibt eine Aussage von höchstamtlicher Seite. Ich habe diese Fragen einfach mal an die Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes gestellt. Und ich habe soeben Antwort bekommen. Ich zitiere die betreffenden Abschnitte aus der Mail:
Grundsätzlich sind Leuchtmittel für die Innenraumbeleuchtung von Kraftfahrzeugen nicht bauartgenehmigungspflichtig, da es sich bei den Innenraumbeleuchtungseinrichtungen nicht um bauartgenehmigungspflichtige lichttechnische Einrichtungen handelt.

Allerdings gilt eine Ausnahme immer dann, wenn die für die Innenraumbeleuchtung angebotenen Leuchtmittel auch in bauartgenehmigungspflichtigen lichttechnischen Einrichtungen verwendbar sind. Diese unterliegen dann aufgrund ihrer objektiven Verwendbarkeit in bauartgenehmigungspflichtigen lichttechnischen Einrichtungen ebenso der Bauartgenehmigungspflicht.

Bei den von Ihnen angesprochenen Leuchtmitteln ist also zu ermitteln, ob es sich bei diesen um solche handelt die auch in den bauartgenehmigungspflichtigen lichttechnischen Einrichtungen Verwendung finden können. Ist dies nicht der Fall sind diese genehmigungsfrei.
Hervorhebung im Text durch mich.
Und noch der Abschluss:
Selbstverständlich steht es Ihnen frei diese Antwort in dem von Ihnen erwähnten Forum zu veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
[Name von mir zensiert]
Kraftfahrt-Bundesamt
Abteilung Marktüberwachung
Und mit der Genehmigungspflicht gehen dann auch die bereits ausführlich zitierten Einschränkungen hinsichtlich Kauf/Verkauf usw. einher.

Zur haarkleinen Klärung habe ich noch eine Rückfrage rausgeschickt:
[...] für die Innenraumbeleuchtung angebotenen Leuchtmittel [...]
Soffitten wurden ja auch anderswo eingesetzt. Wenn die nun ein Händler als Schalttafelbeleuchtung oder sowas anbietet, also fernab von KFZ und StV(Z)O, gelten dann die Marktbeschränkungen immer noch? Ich werde die Antwort posten.
jj79 gefällt dies
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von jj79
#35
Sehr gut Martin, ich bin gespannt auf die Antwort (und bereite nebenbei schonmal die Klage gegen diverse Kühlschrankersatzteilanbieter vor (besonders Dometic habe ich auf dem Kieker)). :grin:
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von _Matthias
#36
jj79 hat geschrieben: vor 1 Jahrund bereite nebenbei schonmal die Klage
Dann tu dich doch mit der sogenannten "Deutschen Umwelthilfe" zusammen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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von Börndy
#38
Was einem sein Unterbewusstsein so vorgaukelt. :joy: :rofl:
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von mwrsa
#39
@jj79 Joscha, kannst die Klagen rausschicken. Die Antwort auf meine Rückfrage ist da:
Immer wenn die angebotenen Leuchtmittel auch in bauartgenehmigungspflichtigen lichttechnischen Einrichtungen verwendbar sind und zwar ohne dass sie verändert werden müssen, um sie passend zu machen, müssen sie auch genehmigt sein. Unabhängig davon für was sie angeboten werden. Es kommt lediglich auf die objektive Verwendbarkeit an.
Also sind die genannten Leuchtmittel konsequent für den deutschen Markt verboten, egal, was Käufer oder Verkäufer damit vorhaben. Das erklärt auch die Konsequenz bei der 100W-Elektroheizbirne mit Lichteffekt.

Rüchfragen bitte direkt an den Gesetzgeber oder das Kraftfahrtbundesamt.
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von Nordwind
#40
mwrsa hat geschrieben: vor 1 JahrIch habe diese Fragen einfach mal an die Pressestelle des Kraftfahrtbundesamtes gestellt.
Und genau durch solches Handeln werden wir immer mehr eingeschränkt.
Warum kann der gute Deutsche nicht mit einem Graubereich leben und Eigenverantwortung übernehmen?
Ich fass es nicht!

Es ist einfacher um Entschuldigung zu bitten, als um Erlaubnis zu fragen.
_Matthias, Santamaria, saniwolf und 3 andere gefällt dies