- vor 3 Jahre
#71
Hat schon mal jemand versucht einen 30mbar Kocher an einer Schraubkartusche beim TÜV vor zu führen? Entsprechende Druckregler gibt es ja...
jj79 hat geschrieben: ↑vor 3 Jahre Für die Quick-and-Dirty Abnahme würde ich einen anderen Prüfer empfehlen... die GTÜ akzeptiert auch Kartuschenkocher.Da hast du wohl recht gehabt. Hab gestern noch nach GTÜ Prüfstellen geschaut, kontaktiert und auch eine in meiner Nähe gefunden. Heute hatte ich direkt einen Termin bei ihm und war positiv überrascht. Sehr entspannter und aufgeschlossener Prüfer, der einem auch mal sinnvolle Alternativen aufzeigt. Erstaunlich wie unterschiedlich auch die Anforderungen der Prüfstellen sind. Während ich bei der Dekra noch Ecken und Kanten von Sitzgelegenheit und Schrank abrunden sollte, sah der Prüfer der GTÜ darin kein Problem. Kartuschenkocher wären okay, müssen aber für den Innenraum zugelassen sein. Ich habe ihn meinen gezeigt, der hat einen Gaswächter.. reicht aber nicht aus. Wenn ich keinen neuen Kocher kaufen will, könnte ich ein Schubfach an der Heckgarage anbringen, mit dem man den Campingkocher aus dem Fahrzeug heraus zieht. Dann geht auch einer der nicht für den Innenraum zugelassen ist, dieser muss dann allerdings fest im/am Schubfach montiert sein. Top! Das entspricht auch so ziemlich dem Vorschlag von Martin mit der Gasflasche außerhalb vom Fahrzeug. Sollte also funktionieren, jedenfalls bei der GTÜ.
Philipp-313 hat geschrieben:Die Einschränkung nach Region, TÜV oder DEKRA, gibt es übrigens nicht mehr. Du könntest also auch noch ein paar Prüfstellen abklappern. Würde ich aber persönlich versuchen, nicht nur anrufen oder Email.Ich weis.. Der Verweis zur Dekra hatte dann glaube ich in den Fällen nur etwas damit zu tun, weil die von mir kontaktierten Prüfstellen keine Umschlüsselungen vornehmen. Ich fahre die Prüfstellen auch an, kontaktiere sie allerdings im Vorfeld um in Erfahrung zu bringen, ob diese überhaupt Umschreibungen machen. Wenn nicht, kann ich mir den Weg auch sparen und so viele habe ich hier noch gar nicht gefunden, die das machen.
martin.k hat geschrieben:Hallo,Den habe ich auch, es ist der camp bistro xl stopgaz. Der darf aber nicht im Wohnwagen betrieben werden. So steht es jedenfalls im Handbuch. Im Innenraum darf er hingegeben betrieben werden, teilweise ist eine zusätzliche Belüftung erforderlich. Hm.. Im Camper würde es ja auch reichen, einfach ein Fenster zu öffnen. Aber hier sieht das anscheinend auch wieder jeder Prüfer anders.
zum Kartuschenkocher: Es gibt Modelle ohne und mit Flammenüberwachung. Ich habe eines mit Flammenüberwachung von Campingaz. Noch habe ich meine WoMo-Umschreibung nicht, aber der Herr vom TÜV-Süd sagte, dass ich diesen Kartuschenkocher benutzen darf.
Gruß
Martin