Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#31
Hallo.

Habt ihr euch das Merkblatt 740 beim TÜV gekauft?

Gruß, Hans
#32
e0mc2 hat geschrieben: vor 2 Jahre Hallo.

Habt ihr euch das Merkblatt 740 beim TÜV gekauft?

Gruß, Hans

Hallo Hans,
nein.
Gruß Mark

PS: Manchmal ist es ganz praktisch, wenn man jemanden kennt, der da schafft :stuck_out_tongue:
#33
Der Toto hat geschrieben: vor 2 Jahreaber ich persönlich denke, dass es relativ egal ist, ob auf der verlinkten Seite "sollte" oder "muss" steht.
Hallo Thorsten,

da gebe ich dir recht, dass es egal ist, was auf der Homepage steht. Das ist weder eine Richtlinie, noch eine Dienstanweisung.
Interessant ist, wo das herkommt: nämlich aus der alten Fassung des Merkblatt 740 (Stand 9/92). Da heißt es unter 6.1: „Der Wohnteil muss (…) den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen.“

In der TÜV Süd Dienstanweisung vom 9.5.2016, die auf Grund meiner Beschwerde verfasst wurde steht: „(…) wurde das VdTÜV Merkblatt 740 formell zurückgezogen.“
Weiter unten steht auch noch mal explizit, dass zusätzliche Forderungen aus dem entfallenen Paragraphen 2b KraftStG wie Stehhöhe oder Spüle nicht mehr erforderlich sind.
Spätestens mit der Neufassung vom Merkblatt ist das Thema wohnlicher Eindruck auch beim TÜV Nord veraltet.

Beim Tipp, zu einem anderen Prüfer zu gehen, bin ich wieder ganz bei dir. Hatte ich 2016 auch gemacht. Auch der wollte zunächst eine Spüle sehen. Nach meinem freundlichen Hinweis auf o.g. Dienstanweisung, die er noch nicht entdeckt hatte, war Spüle kein Thema mehr und ich bin mit Womo-Gutachten vom Hof gefahren…
Der Toto, T.Larsen gefällt dies
#34
Bastelfreak hat geschrieben: vor 2 Jahre
Mirqua hat geschrieben: vor 2 Jahresteht wohl so in den Ausbaurichtlinien; genauso wie ein Schlafplatz je Sitzplatz.
Wäre logisch, aber ich hab schon "Stangenware" gesehen mit 5 Sitzplätzen, aber nur 3 Schlafplätzen.
Alles irgendwie nicht durchgängig geregelt.

Gruß Manfred
Dafür gibt es auch keine Vorschrift, ein Wohnmobil kann z.B. auch 9 Sitzplätze und nur ein Bett haben
#35
Wahnsinn Leute, viele Informationen für mich! :)

Ich stell mein ein Bild rein sobald mein provisorischer Herd montiert ist und ihr entscheidet ;-)

Ich werde es so versuchen. Mein Prüfer scheint sehr entspannt zu sein. Mein Eindruck am Telefon. Ob es so ist, werden wir sehen.

Viele Grüße
#36
Der Toto hat geschrieben: vor 2 Jahre
Knox hat geschrieben: vor 2 Jahre
update71 hat geschrieben: vor 2 JahreMein TÜVer hat noch gesagt das "Wohnlichkeit" gegebn sein muss.
Das ist Quatsch!
Dann schau mal hier beim TÜV-Nord (nach unten scrollen): [Externer Link für Gäste nicht sichtbar]

Mir hat ein Mitarbeiter des TÜV Nord Im Frühjahr 2021 u.a. noch folgende Liste von Dingen die NICHT gefordert sind geschickt:
...........................................
Nicht gefordert (da auf nicht mehr anwendbaren nationalen Vorschriften, Vereinbarungen und Steuergesetzen beruhend) wird z.B.:

• Mindeststehhöhe (in einer mittlerweile geänderten Fassung des KraftStG wurden 1,7m gefordert)

• „Wohnlichkeit“

• weitere Kücheneinrichtungen, z.B. Spüle oder Frischwasservorrat

• Sanitäreinrichtung

• Heizung

• Fenster im Wohnraum

• Ein bestimmtes Mindestverhältnis von Wohn- zu Gepäckteilfläche

• Fluchtweg (aber dringend empfohlen)

• Verständigungsmöglichkeit mit dem Fahrer (aber dringend empfohlen)
Der Toto, Ralfi, ChrisChris gefällt dies
#37
WoMo-Bastler hat geschrieben: vor 2 Jahreein Mitarbeiter des TÜV Nord
Guter Mann!

Wobei man bei 2 Punkten etwas genauer sein muss:
Wenn im Wohnteil Sitzplätze sind, muss es eine Verständigungsmöglichkeit geben. Das darf auch eine Gegensprechanlage sein, allerdings mit hohen Anforderungen (Duplex, Funktionalität mus dauerhaft gegeben sein, Kontrolle für Funktionstücjhtigkeit).
Und von jedem Sitzplatz aus müssen 2 Fluchtwege vorhanden sein, die sich nicht an der gleichen Fahrzeugseite befinden.
#39
Hat alles so gepasst :) Bescheinigung des TÜV ist da, jetzt nur noch ab zur Zulassungsstelle. Benötigt man hier das Gewicht?
Der TÜV Gutachter wollte keines haben.
Wishbone gefällt dies
#40
Hi

Musstest Du den Kocher wenigstens verschrauben? :-)

Grüße
Christian
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