Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Küchenblock, Herd (alle Varianten), Spüle, Kühlschrank (alle Varianten), Nasszelle, WC, Chemie- und Trenntoilette, Dusche, Armaturen, etc...
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von Trouba
#1
SO Leute,

unser Ausbau schreitet voran: Bett, Sitzplatz, Tisch, Elektrik, Fenster und die erste Seitenwandverkleidung ist bereits im Bus. Nur möchten wir jetzt langsam die Ummeldung zum WoMo erreichen.

Ein Küchenkorpus ist bereits im Bus, inkl. Kühlbox. Es fehlt noch die Arbeitsplatte.
Sodass ich zunächst die Herdplatte provisorisch auf einer Platte den Campingaz Camp Bistro DLX [Externer Link für Gäste nicht sichtbar] verschrauben und dann auf den Küchenkorpus befestigen möchte. Meint ihr das wird akzeptiert?
Unser TÜV Mensch scheint sehr entspannt zu sein und will die notwendigen Kriterien erfüllt sehen: schlafen, essen, kochen.

Bei meiner bisherigen Recherche steht eine Spüle nicht als notwendig auf der Liste. Habt ihr hierzu Erfahrung?

Merci vorab
Trouba
#2
Hallo Trouba,

die "Liste" findet sich in der StVZO.
Eine Spüle ist nicht erforderlich.

Wichtig ist die Zündsicherung beim Kocher. Die hat er ja wohl.
Weiterhin fordert der TÜV einen ausreichenden Hitzeschutz rings um den Kocher, hin zu Verkleidungen, Schränken o.ä.. Zur Not bring noch irgendwelche klappbaren Alubleche an. Außerdem muss der Kocher so angebracht sein, dass man die Kartusche wechseln kann.
Dann dürfte der Prüfer nichts gegen den Kocher sagen. Zur Not verweist du ihn auf das aktuelle Merkblatt 740 (Stand 2019) vom VdTÜV. Darin ist ein Kartuschenkocher als Positiv-Beispiel abgebildet. Bezüglich "Gasanlage" ist darin geregelt (Punkt 7.2.7), dass ein Kartuschen-Kocher ein "Gasgerät" und keine "Gasanlage im Sinne des DVGW" ist. Es ist also kein Gaskasten, Abnahme etc. erforderlich.

Gruß
Mark
#3
mein TÜVer hat von mit verlangt Alubleche am Dachhimmel zu montieren, Stichwort Hitzeschutz (haben die Fertigausbauten ja auch, und vor allem ein VW Bulli, der nochmal eine ganz andere Höhe hat... naja)
#4
Hallo,
bei mir wollte er nur eine sichere Fläche für den Kocher sehen, Fenster, Stauraum, Bett, Sitzgelegenheit und Tisch ist Grundausstattung, darf teilweise auch herausnehmbar sein, aber es gibt Unterschiede bei den verschiedenen TÜV Stellen (TÜV-Süd, TÜV-Nord, Dekra, GTÜ usw.) für mich war der TÜV-Nord am besten
Wird schon klappen
#5
Wie die anderen schon sagten, brauchst du keine Spüle.
Wenn du ihm sagst, dass zum kochen die Tür oder ein Fenster geöffnet wird, dürfte das reichen…..
#6
Danke euch :)

Mir ging es darum, dass ich jetzt eine provisorische nicht vollständig den Küchenkorpus abdeckende Küchenplatte erstellen werde, den Kocher draufschraube und sage " schau her, das ist meine Kochstelle". Alle anderen Kriterien sind erfüllt - Bett, Tisch, Sitzplatz.

Wiegen muss ich noch, oder?
#7
Mein TÜVer hat noch gesagt das "Wohnlichkeit" gegebn sein muss. Also noch n bissel Deko verteilen :grinning:
#9
Wie man mal wieder sehen kann, werden überall andere Kriterien angelegt, unabhängig davon, ob die eigentlich gesetzlich gefordert werden oder nicht. Es gilt wie immer: Prüfer anrufen und fragen, wie er es gerne hätte. Gibt hinterher keinen Stress, man stochert nicht im Dunkeln und hat den geringstmöglichen Aufwand zur Erreichung des Ziels. Das ist doch nicht so schwer.

Chris
#10
Und ganz wichtig
Zur Abnahme den gleichen Prüfer verlangen, mit dem man es auch vorher besprochen hat

Ich bin gescheitert weil es unterschiedliche Prüfer waren, die die Regeln unterschiedlich ausgelegt haben
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