Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#11
WoMo hat geschrieben: vor 2 Jahre Und ganz wichtig
Zur Abnahme den gleichen Prüfer verlangen, mit dem man es auch vorher besprochen hat

Ich bin gescheitert weil es unterschiedliche Prüfer waren, die die Regeln unterschiedlich ausgelegt haben

Ich habe mit "meinem" Prüfer einen Termin gemacht, war kein dann Problem.

Chirs
#12
Ich würde zur Chris Aussage noch einen drauf setzen.
Hinfahren und im leeren Kasten besprechen, was verlangt wird.
Wichtig Namen merken und fragen, ob er denn in dem halben Jahr, bis es zur Abnahme kommt, auch noch da ist.
Telefonieren wird meist schon schwierig, weil man teilweise gar nicht direkt bei der tüv-stelle anrufen kann, sondern in einer großen Vermittlung landet.
Bei meinem Bruder war man kaum in der Lage mit einem namentlich bekannten Prüfer zu verbinden.

Ich denke das persönliche Gespräch ist durch nichts zu ersetzen. Da merkt man auch gleich wie der andere so tickt….
#13
svenotzer hat geschrieben: vor 2 Jahre Ich würde zur Chris Aussage noch einen drauf setzen.
Habe ich genauso gemacht, noch bevor ich den Kasten hatte. Er war sehr erfreut, dass ich so vorausschauend war, hat mir noch diverse Merkblätter per Mail geschickt, damit ich auch seine Mailadresse hatte. Dadurch konnte ich in der Zwischenzeit auch noch einige kleinere Fragen klären, und wusste, das die Drehkonsole nicht durchgehen würde. Also gar nicht erst eingebaut zur Abnahme, sondern erst später. Zum Termin war er dann in einer anderen Niederlassung in der Stadt, also bin ich dann dahin gefahren. Ja, er wollte auch ein oder zwei Sachen, die so nicht im Regelwerk standen. Da ich das aber wusste und mir das machbar erschien, habe ich das halt so gemacht. Die Abnahme verlief ohne Probleme.

Ich habe einige Prüfer gesprochen, bis ich diesen gefunden hatte, war nicht der erste Versuch.

Bea
svenotzer, calalalaudio gefällt dies
#14
update71 hat geschrieben: vor 2 JahreMein TÜVer hat noch gesagt das "Wohnlichkeit" gegebn sein muss.
Das ist Quatsch!
ChrisChris hat geschrieben: vor 2 JahreWie man mal wieder sehen kann, werden überall andere Kriterien angelegt, unabhängig davon, ob die eigentlich gesetzlich gefordert werden oder nicht.
Es gibt klare Regeln was gefordert ist, wobei insbesondere die "Kochmöglichkeit" unterschiedlich ausgelegt wird. Aber dafür hat ja der VdTÜV (bzw. TÜV-Verband) das Merkblatt 740 herausgegeben. Auch die Dekra war daran beteiligt. Das soll diese unterschiedlichen Auslegungen vermeiden.
#15
Ich habe einen Elektrokocher, (induktion)
Beim Vorgespräch war die Küche schon fertig und der Kocher in einer Schublade verbaut, hat der Prüfer abgelehnt; kein Festeinbau!
Für die Abnahme habe ich das dann geändert.
Crafter_KueBl.jpg
Man sieht noch die fertige, aber jetzt unnütze Schublade.
Bei den anderen Sachen z.B. Gurtbock, hat der Prüfer zwar gefluch war aber sonst sehr umgänglich.
Strom wollte der auch nicht prüfen obwohl ich etxtra für alle Stecker/Buchsen, etc die techn. Unterlagen dabei hatte.

Ob das so bleibt? Mein Bett liegt direkt neben der Platte auf.
#16
mein TÜVler hat auch bei der WoMo-Ummeldung verlangt, es muß wohnlich aussehen.
Grund ist der, er muß Fotos vom WoMo machen und auf den Server stellen.
die kann dann jeder beim TÜV sehen.
sieht das WoMo noch nach Transporter aus, kann ihm jemand Ärger machen.
wobei das natürlich im Auge des Betrachters liegt.
ich habe bei meiner Ummeldung dann die grauen Wände hinten wieder rein geklippst und ein Bild an die Wand gehängt.
Tisch am Boden festgeschraubt,Betttuch an die Decke, Gaskocher mit Kartusche am Tisch festgeschraubt, Sitz, Bett und Staumöglichkeit in einem.
fertig war die Eintragung beim TÜV-Süd
Dateianhänge
x02IMG_3710.JPG
robat1 und 1 andere gefällt dies
#17
guido hat geschrieben: vor 2 Jahresieht das WoMo noch nach Transporter aus, kann ihm jemand Ärger machen.
Wer kann ihm Ärger machen? Und auf welcher Grundlage? Es gibt keine Anforderung an die "Wohnlichkeit".
#18
Mirqua hat geschrieben: vor 2 JahreBeim Vorgespräch war die Küche schon fertig und der Kocher in einer Schublade verbaut, hat der Prüfer abgelehnt; kein Festeinbau!
Auch da hätte ein verweis auf das Merkblatt vermutlich geholfen. Da ist sogar ein Kocher in der Schublade eines Heckausbaus als Positivbeispiel abgebildet.
Da er nur bei geöffneter Heckklappe nutzbar ist, entfällt sogar die Anforderung, dass er für Innenräume geeignet sein muss.
#20
fOV hat geschrieben: vor 2 Jahrewenn du den Prüfer sauer machst,
Es geht ja nicht darum, ihn sauer zu machen, sondern ihn dabei zu unterstützen, seine Arbeit ordentlich zu machen :stuck_out_tongue_winking_eye:
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