Der Toto hat geschrieben: ↑vor 2 Jahreaber ich persönlich denke, dass es relativ egal ist, ob auf der verlinkten Seite "sollte" oder "muss" steht.
Hallo Thorsten,
da gebe ich dir recht, dass es egal ist, was auf der Homepage steht. Das ist weder eine Richtlinie, noch eine Dienstanweisung.
Interessant ist, wo das herkommt: nämlich aus der alten Fassung des Merkblatt 740 (Stand 9/92). Da heißt es unter 6.1: „Der Wohnteil muss (…) den Eindruck eines für Wohnzwecke geeigneten und bestimmten Raumes hervorrufen.“
In der TÜV Süd Dienstanweisung vom 9.5.2016, die auf Grund meiner Beschwerde verfasst wurde steht: „(…) wurde das VdTÜV Merkblatt 740 formell zurückgezogen.“
Weiter unten steht auch noch mal explizit, dass zusätzliche Forderungen aus dem entfallenen Paragraphen 2b KraftStG wie Stehhöhe oder Spüle nicht mehr erforderlich sind.
Spätestens mit der Neufassung vom Merkblatt ist das Thema wohnlicher Eindruck auch beim TÜV Nord veraltet.
Beim Tipp, zu einem anderen Prüfer zu gehen, bin ich wieder ganz bei dir. Hatte ich 2016 auch gemacht. Auch der wollte zunächst eine Spüle sehen. Nach meinem freundlichen Hinweis auf o.g. Dienstanweisung, die er noch nicht entdeckt hatte, war Spüle kein Thema mehr und ich bin mit Womo-Gutachten vom Hof gefahren…