Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Küchenblock, Herd (alle Varianten), Spüle, Kühlschrank (alle Varianten), Nasszelle, WC, Chemie- und Trenntoilette, Dusche, Armaturen, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#1
Hallo in die Runde,

hat zufällig jemand die aktuellen TÜV Vorschriften parat, oder kann hier mal die Mindestanforderungen an den Gas Kochfeld Windschutz teilen ?
(Abstand, Höhe, reichen zwei Seiten (Kocher Quer vor der Schiebetür verbaut) oder sogar an drei seiten? -- Wäre ja Käse, da ist ja dann das Spülbecken...)

Wolfgang Hirmer von VSL sagte mir dieser müsse jetzt fest verbaut sein, damit man mit einem Gaskochfeld durch den TÜV käme.

Da ich keines dieser Schicken Luxusfelder mit dem Glas Klappdeckel habe müsste ich mir quasi etwas bauen.

Dankeschön für eure Lösungen (sehr gerne mit Bildern :grinning: )

Danke Claus
#2
Hallo Claus,

ist so ein Windschutz denn verpflichtend? Wir haben unseren Herd nicht in der Schiebetür, sondern an der gegenüberliegenden Wand. Dort allerdings auch ein kleines Küchenfenster. Wenn sowohl Fenster als auch Schiebetür offen sind gibt es auch schnell mal Hechtsuppe. Bei der Umschreibung zum Wohnmobil hat den TÜV-Prüfer nichts von der Gasinstallation interessiert. Bei der Gasprüfung wurde gefragt, ob dass Fenster hinter dem Herd geöffnet werden könne. Ein Windfang wurde jedoch nicht verlangt. Beide Prüfungen wurden dieses Jahr im Mai gemacht.

Liebe Grüße

Thorsten
#3
Hallo Claus,
als verbindlich kenne ich den Seitenabstand von 15 cm vom Brennerrand zu jeder (brennbaren Seite) sowie in der Höhe von 50 cm. Oben sollte nicht gerade Handtuch oder Küchenrolle wedeln.
Bei Abstand von weniger als 15 cm braucht es einen hitzefesten Flammschutz mit etwas Abstand (wieviel?) zum brennbaren Teil dahinter. Und bis zu welchem Abstand unter 15 cm? Keine Ahnung.
Ein expliziter Windschutz wird nicht verlangt. Die 15 cm Seitenabstand beinhalten ja auch eine gewisse Flammablenkung infolge Durchzug.
Ich für mein Teil hab den Windschutz mit dem Flammschutz kombiniert.
Gruß Manfred
Dateianhänge
Flammschutz an der Wand
Flammschutz an der Wand
Klappbarer Windschutz vor Fenster
Klappbarer Windschutz vor Fenster
#4
Der–Tieger hat geschrieben: vor 2 JahreWolfgang Hirmer von VSL sagte mir dieser müsse jetzt fest verbaut sein, damit man mit einem Gaskochfeld durch den TÜV käme.
Da hat Herr Hirmer vermutlich recht, aber glücklicherweise gibt es ja auch andere Prüforganisationen als den TÜV oder die Dekra. Bei der GTÜ war die Abnahme mit mobilem Kartuschenkocher kein Problem.
#5
So, jetzt wirds ernst, der Küchenblock steht und ich kann die Gas und TÜV Prüfung planen.

Da wird die Frage nach dem Windschutz ja drängender. Eine Mindesthöhe wäre mal gut.

Weiss jemand was dazu???
Dateianhänge
7949E72A-0C0C-425F-A416-0A5706EBAE2F.jpeg
3A024310-3FFB-451F-A546-ED16923D8FD3.jpeg
#6
Hallo Claus,

hattest Du die Beiträge oben übersehen? Wie Manfred m.E. korrekt schreibt, gibt es keinen Pflicht-Windschutz, insofern bist Du in der Wahl der Höhe nur durch dein Dach beschränkt, 0cm wären auch ok.

Oder meinst Du Vielleicht einen Flammenwächter, der das Gas abstellt wenn die Flamme (z.B. durch den Wind) aus geht? Den hat jedes für den Innenraum zugelassene Kochfeld mit an Board.

VG
#7
Danke, ja der Flammwächter ist an Bord. Hatte das mit den 0cm ehrlich gesagt so nicht verstanden.
Danke in die Runde und ich freue mich aufs Forumstreffen!
Grüße Claus
#8
Eine andere Frage: Was hast Du denn für ein Kochfeld? Bei Haushaltsfeldern könnte der TÜV bemängeln, dass dort lose Teile verbaut sind, die beim Unfall eine zusätzliche Gefahrenquelle sein könnten.
#9
Moin,

Entscheidend dafür was wie wo und warum, ist der Prüfer. Der eine will was sehen, den nächsten Interessiert es vielleicht gar nicht.
Entweder er kann dir eine Norm oder Vorschritft nennen oder es ist haltlos.

Vielleicht noch was in der Einbauanweisung für das jeweilige Modell steht. Dort finden sich auch Hinweise zu Abständen.

Gruß
Martin
#10
@jj79

Hallo Joscha,
ich hatte auch bei der Wohnmobilzulassung einen mobilen Kartuschenkocher und ich bekam beim TÜV! meine Abnahme.
Bei der 3ten HU hat mir eine Prüferin einer anderen Organisation (KÜS) dann die Plakette deswegen verweigert und ich bekam mit Mühe und Not bei der Nachprüfung die Plakette nachdem ich eine Elektroplatte "fest" verschraubt hatte.

Hat also nichts mit den Platzhirschen zu tun und es kann auch bei einer normalen HU Probleme deswegen geben.

Gruß
Konrad