Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

Küchenblock, Herd (alle Varianten), Spüle, Kühlschrank (alle Varianten), Nasszelle, WC, Chemie- und Trenntoilette, Dusche, Armaturen, etc...
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
  • Benutzeravatar
#71
Im VdTÜV-Merkblatt 740 wird erwähnt, dass eine Zündsicherung vorhanden sein muss, wenn ein Gaskartuschenkocher im Innenraum verwendet wird. Dieser muss fest eingebaut sein und zusätzlich muss die Gaskartusche im eingebauten Zustand auswechselbar sein.

Schlussendlich hängt es natürlich am Prüfer...
Wir werden auch erst einmal einen Gaskartuschenkocher einbauen, da unser bestelltes Gaskochfeld aktuell nicht lieferbar ist (habe den Brunner Devil SD bestellt). Falls dem Prüfer das nicht gefällt, werde ich den Kocher nach außen ausziehbar gestalten - ist dem Merkblatt auch beschrieben - dann wird keine Zündsicherung benötigt.
#72
@Wolfgangfox
Versuch macht Klug. Ich habe damit in Hessen auch keine Zulassung bekommen, und mir ein Induktionsfeld für Landstom eingebaut.
Meist kochen wir auf dem BrightSpark.
Ein Bekannter hat mit genau diesem Kocher in so einem kleinen Küchenblock, original Opel Zubehör, die Umschreibung zum Wohnmobil bekommen.

Grüße, Stefan
#73
Wenn alle Stricke reißen, besorg Dir für das Gutachten einen gebrauchten Dometic Origo Spirituskocher mit Innenraumzulassung. Kannst Du danach wieder verkaufen, interessiert später keinen.
#74
Cruisemobile hat geschrieben: vor 2 Jahre Wolfgang hat Recht: Gaskartuschenkocher scheiden aus weil sie alle keine Innenraumzulassung haben! No way!
Das ist nicht korrekt. Der Devil SD hat eine Zündsicherung und ist für Innenräume zugelassen. Ich werde den nutzen, wenn ich irgendwann mal zum Verreisen komme, aber die Abnahme konnte ich damit nicht machen. GTU scheint sie zu akzeptieren, aber nur als nach draussen ausziehbare Lösung. Ich war bei der Dekra, da wollte der Prüfer eine elektrische Kochplatte mit Verlängerungskabel, also hat er die bekommen. Da ich sie nur für die Abnahme brauchte, hat sie inzwischcen einen neuen Besitzer gefunden.

Sprich vorher mit dem Prüfer, finde heraus, was er für zulassungsfähig hält und dann gib ihm das. Ist die einfachste Variante. Macht es doch nicht so kompliziert.

Chris
  • 1
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8