Forum für Camper-Selbstausbauer!

Für angedachte, geplante, halbfertige und fertige Wohnmobilausbauten.

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#31
Hallo,
für die WoMo Zulassung habe ich auch über ein elektrisches Kochfeld nachgedacht. Ist für den Anschluss eine Außensteckdose erforderlich oder wie habt ihr das gelöst?
#32
wenn man autark stehen möchte dann muss das über einen wechselrichter erfolgen aber für z.b. 2 kochplatten muss das schon ein größeres teil sein
mit meinem geplanten 1500/3000w wechselrichter könnte ich gerade 1 kochplatte bei 80% betreiben,

2 platten (kartoffeln kochen und gleichzeitig etwas anbraten) wird den WR dann schnell an seine grenzen bringen :thinking:
und 30 minuten kochen bei z.b. 1600W verbraucht 0,5*1600/12 = 66,7Ah :dizzy_face:

mache ich da einen denkfehler ?
#33
Hallo Peter, du liegst weitgehend richtig.
Außer dass die volle Leistung nur zum Erhitzen und dann weniger zum Temperatur-Halten nötig ist. Das reduziert etwas den Strombedarf, aber womit ohne Landstrom (Wetter?) den Akku bis zur nächsten Kochaktion vernünftig laden? Ich finde, Batteriestrom ist zum Kochen einfach zu wertvoll und aufwendig.
Gruß Manfred
Cruisemobile, Andolini, svenotzer gefällt dies
#34
Ich gebe euch beiden recht, auch wenn eure Antworten an der Fragestellung vorbei waren. @seackone fragt ja explizit nach der Umschreibung. Die korrekte Antwort wäre: kommt drauf an! ;-) TÜV und Dekra bestehen in der Regel auf den "festen Einbau" (und manch Prüfer vielleicht noch auch die fest installierte Landstromdose). Die GTÜ akzeptiert auch nicht fest verbaute Kocher - in meinem Fall ein Gaskocher den ich erstmal auch benutzen werde.

Grundsätzlich solltest Du mit dem Prüfer vorher sprechen und klären was geht... wenn nichts geht, dann hast Du den falschen Prüfer! :)
Cruisemobile, Valles, vagobund gefällt dies
#35
Hallo,
ja die Antworten waren beide ein wenig an der Fragestellung vorbei. Mir geht es tatsächlich erstmal nur um die WoMo Zulassung.

Für die Umschreibung von LKW zu WoMo muss ich zur Dekra. Bei der Dekra war ich bereits schon zwei mal und habe auch das Informationsblatt: "Mindestausrüstung für Wohnmobile gemäß 2007/46/EG und VO 2018/858" erhalten. Bei Kocheinrichtungen als elektrische Anlage ist folgendes beschrieben (habe es etwas gekürzt):

"Die Installation der elektrischen Anlage in Freizeitfahrzeugen größer einer Betriebsspannung von 25 Volt Wechselspannung [...] ist nach den Richtlinien des DIN VDE auszuführen. Diese ist durch einen Elektrofachbetrieb nach VDE schriftlich zu bestätigen. Diese Bescheinigung ist durch einen Elektrofachbetrieb nach §21 StVZO [...] vorzulegen. Unter 25 V AC [...] kann auf einen Schutz gegen Berühren verzichtet werden. [...] Die Ausführung der Installation hat dreiadrig, in Kupfer und mindestens in einer Stärke von 1.5 mm zu erfolgen. Besonderes Augenmerk ist auf den Schutzleiter zu legen, welcher auch mit den metallischen Teilen der Karosserie zu verbinden ist. [...] Bei einer Bordspannung von 230V müssen Kochgeräte mit einer Leistung von über 2000W fest angeschlossen sein. Steckdosen sind danach unzulässig, um das Auftreten von möglichen Übergangswiderständen zu minimieren und damit eine mögliche Brandursache zu vermeiden. Die Außensteckdose zur Versorgung des Freizeitfahrzeuges mittels Fremdeinspeisung hat nach DIN 49 462 zu erfolgen. [...]"

Ich bin gelernter Elektriker, inzwischen allerdings Ingenieur für Elektrotechnik und arbeite nicht mehr in meinem ehemaligen Elektrofachbetrieb. Den Herd bekomme ich also gerade noch so alleine angeschlossen aber für die Bescheinigung muss ich dann tatsächlich eine Abnahme durchführen lassen? Die referenzierte DIN sieht einen Fehlerstromschutzschalter sowie Leitungsschutzschalter vor (konnte nicht die gesamte DIN lesen, da Gebührenpflichtig). Ist das korrekt? Habe mich damals während meiner Zeit als Elektriker nie mit dem Errichten von Starkstromanlagen auf Caravans, Booten und Jachten beschäftigen müssen, könnte mir aber auch keinen Grund vorstellen, warum man hier im Vergleich zu einer elektrischen Anlage innerhalb eines Gebäudes Unterschiede machen sollte. Den Satz mit der Leistung über 2000W finde ich allerdings interessant. Im Umkehrschluss heist das für mich, dass ich ein Kochfeld mit einer maximalen Leistung kleiner 2000W (falls solche überhaupt gibt) nicht fest verbauen muss und über eine Steckdose (welche wiederum am RCD und LS bzw. RCBO hängt) anschließen kann. Aber trotzdem ist hier von einer Außensteckdose die Rede, welche ich für die Wohnmobilabnahme eigentlich vermeiden möchte, da später nochmal richtig umgebaut werden soll. Daher meine Frage wie ihr es gelöst habt.
#36
wenn ich Deine Mailadresse bekomme, kann ich Dir helfen, ich habe auch ein Induktionskochfeld verbaut und die aktuellen DIN Vorschriften gekauft
Zuletzt editiert von Andolini vor 3 Jahre, insgesamt 1 mal editiert. Grund: Vollzitat entfernt
#37
seackone hat geschrieben: vor 3 Jahre Die Außensteckdose zur Versorgung des Freizeitfahrzeuges mittels Fremdeinspeisung hat nach DIN 49 462 zu erfolgen. [...]"
d.h. ja nicht, dass du eine aussensteckdose benötigst sondern WENN du eine aussensteckdose hast dann muss sie wie in der norm beschrieben ausgeführt sein :thinking:
#38
Hallo zusammen,
ich habe ebenfalls vor mit einem Induktionsfeld zu arbeiten, frage mich allerdings, ob es reichen würde, es in eine Schublade einzubauen. Geplant war ursprünglich, dass ich es bei Bedarf aufstelle, allerdings könnte es auch dauerhaft in einer Schublade, die an die Arbeitsfläche anschließt, fest angebracht werden. Geht das wohl als „fest verbaut“ durch?
Beste Grüße
Dateianhänge
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#39
@Sebzter

Guten Abend. Frag‘ den Prüfer, der nimmt dir das ab. Die Meinungen hier im Forum (bitte nicht falsch verstehen), sind da eher uninteressant. Du wirst den Prüfer mit den Meinungen aus dem Forum, nicht umstimmen können.
Ich würde es durchwinken, meins habe ich nur angeklebt und kommt jetzt wieder ab. :)
Bässte Grüße, M.
#40
Danke dir! Klar, es ging mir auch nur darum abzuklopfen, ob die Idee total bescheuert ist 😂
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